Migräne > Finanzielle Hilfen

Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen Hilfen, die für Patienten mit Migräne infrage kommen können:

 

Leistungen und Hilfen

Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Migräne

Entgeltfortzahlung

Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen der Migräne nicht arbeiten können.

Krankengeld

Wenn Sie wegen starker Migräne länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld.

Kinderpflege-Krankengeld

Ist Ihr Kind von Migräne betroffen und benötigt Ihre Betreuung und Pflege als berufstätigem Elternteils, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 30 Tage Kinderpflege-Krankengeld.

Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit

Endet Ihr Anspruch auf Krankengeld und Sie sind wegen der Migräne weiterhin arbeitsunfähig, können Sie Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beantragen. Diese Form des Arbeitslosengelds bekommen Sie bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde.

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie aber der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, was aber bei Migräne nicht immer der Fall ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch bei Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld bekommen.

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bürgergeld

Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reicht, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit.

Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung

Zuzahlungsbefreiung chronisch Kranke

Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen.

Unter Umständen kann Migräne als chronische Krankheit gewertet werden, was Ihre Belastungsgrenze verringert.

Medizinische Rehabilitation

Berufliche Reha > Leistungen

Die Auswirkungen Ihrer Migräne können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen.

Eine berufliche Reha kann Ihnen dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz Ihren Bedürfnissen entsprechend umzugestalten oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern.

Übergangsgeld

Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken.

Rente

Erwerbsminderungsrente

Ist Ihre Arbeitsfähigkeit aufgrund der Migräne dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen.

Wohngeld

Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zu Miete beantragen.

Migräne > Schwerbehinderung

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Bei schweren Verlaufsformen der Migräne kann Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn

  • Sie wegen der Migräne nur noch unter 3 Stunden erwerbsfähig sind und keine Erwerbsminderungsrente bekommen oder
  • Ihre Erwerbsminderungsrente zu niedrig ist.

"Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sind Leistungen der Sozialhilfe.

 

Weitere Links auf hilfreiche Informationen, z.B. zu Migräne im Zusammenhang mit Beruf, Autofahren und Sport, finden Sie unter Migräne.

Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber Migräne.

Letzte Bearbeitung: 14.08.2023

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