Regelaltersrente
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1. Das Wichtigste in Kürze
Regelaltersrente kann ab dem 65. Geburtstag bezogen und sollte 3 Monate zuvor beantragt werden.
2. Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Bezug von Regelaltersrente:
- Vollendung des 65. Lebensjahres
und - Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren (= Mindestversicherungszeit)
3. Praxistipp
Den Antrag (Vordrucke gibt es bei den Rentenversicherungsträgern) auf Altersrente unbedingt 3 Monate vor dem 65. Geburtstag stellen, ansonsten wird Geld verschenkt.
Für Rentner, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen, die zur Kürzung oder zum Wegfall der Rente führen können.
4. Rente mit 67
Die Altersgrenze für Versicherte, die ab dem 1.1.1947 geboren sind wird ab 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.
5. Wer hilft weiter?
Auskünfte und Beratungsstellen vor Ort vermitteln die Rentenversicherungsträger, welche auch individuelle Rentenberechnungen vornehmen.
6. Verwandte Links
Abgestufte Erwerbsminderungsrente
Gesetzesquelle(n)
(§§ 35, 235 SGB VI)
Letzte Aktualisierung am 29.04.2011 Redakteur/in: Sabine Bayer
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