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Regelaltersrente

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Regelaltersrente kann ab dem 65. Geburtstag bezogen und sollte 3 Monate zuvor beantragt werden.

 

2. Voraussetzungenzum Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen für den Bezug von Regelaltersrente: 

  • Vollendung des 65. Lebensjahres
    und
  • Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren (= Mindestversicherungszeit)

 

3. Praxistippzum Inhaltsverzeichnis

Den Antrag (Vordrucke gibt es bei den Rentenversicherungsträgern) auf Altersrente unbedingt 3 Monate vor dem 65. Geburtstag stellen, ansonsten wird Geld verschenkt.

Für Rentner, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen, die zur Kürzung oder zum Wegfall der Rente führen können.

 

4. Rente mit 67zum Inhaltsverzeichnis

Die Altersgrenze für Versicherte, die ab dem 1.1.1947 geboren sind wird ab 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.

 

5. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Auskünfte und Beratungsstellen vor Ort vermitteln die Rentenversicherungsträger, welche auch individuelle Rentenberechnungen vornehmen.

 

6. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Rente

Abgestufte Erwerbsminderungsrente

Rentenversicherung

Rentenversicherungsträger

 

Gesetzesquelle(n) 

(§§ 35, 235 SGB VI)

 

Letzte Aktualisierung am 04.06.2009   Redakteur/in: Sandra Kolb

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