Servicestellen
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1. Das Wichtigste in Kürze
Die Servicestellen informieren, beraten, und unterstützen in allen Fragen der Rehabilitation. Sie arbeiten trägerübergreifend und klären bei Bedarf auch die Zuständigkeit der Träger. Ziel ist, für Versicherte lange Wege zu Behörden und Dienststellen zu verkürzen. Getragen werden sie gemeinsam von den Rehabilitationsträgern.
2. Aufgaben
Die Servicestellen haben folgende Aufgaben:
- Information des Hilfesuchenden über Leistungen und Leistungsvoraussetzungen
- Feststellung des persönlichen Rehabilitationsbedarfs
- Hilfe bei der Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Klärung der Zuständigkeit der Rehabilitationsträger
- Hilfe bei der Antragstellung
3. Praxistipp
Servicestellen beraten und unterstützen den behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen u.a. in Fragen zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft. Die Servicestelle wird, wenn nötig, vermittelnd zwischen mehreren Rehabilitationsträgern tätig. Wenn jedoch klar ist, welcher Rehaträger zuständig ist, z.B. bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises das Versorgungsamt oder bei der Medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherungsträger, dann sollten diese Stellen direkt aufgesucht werden.
4. Wer hilft weiter?
Adressen der Servicestellen vermitteln die Gemeinde- oder Stadtverwaltungen, die Rentenversicherungsträger, die Krankenkassen, das Integrationsamt oder die Agenturen für Arbeit. Im Internet sind sie auf den Seiten des Verbands deutscher Rentenversicherungsträger zu finden:
www.reha-servicestellen.de.
5. Verwandte Links
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Medizinische Rehabilitation > Antrag
Rehabilitation > Zuständigkeit
Gesetzesquelle(n)
(§§ 22 - 25 SGB IX)
Letzte Aktualisierung am 17.09.2009 Redakteur/in: Jürgen Wawatschek
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