Hinweis: Dieses Fallbeispiel gilt nicht für Geburten seit 1.4.2024. Die Überarbeitung läuft.
Ein Ehepaar erwartet demnächst das erste Kind. Beide würden gerne gemeinsam die Betreuung in den ersten Lebensmonaten übernehmen. Bekommen sie dafür beide gleichzeitig Elterngeld?
Ja, beide Elternteile können gleichzeitig Elterngeld (ca. 67 % ihres Einkommens, gestaffelt nach ihrem Einkommen im letzten Jahr, maximal 1.800 €) beantragen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten:
Das Paar darf im Jahr vor der Geburt nicht mehr als 300.000 € zu versteuerndes Einkommen gehabt haben.
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden immer auf den Elterngeld-Bezugszeitraum der Mutter angerechnet.