Sozialhilfe und Bürgergeld > Einmalige Leistungen

1. Das Wichtigste in Kürze

Einmalige Leistungen bei Sozialhilfe und Bürgergeld umfassen die Erstausstattung einer Wohnung mit Hausrat und Haushaltsgeräten, z.B. Herd und Waschmaschine, die Erstausstattung mit Kleidung und bei Schwangerschaft und Geburt, z.B. mit Umstandskleidung, Kinderkleidung und Kinderwagen, sowie Leistungen für orthopädische Schuhe und therapeutische Geräte und Ausrüstung. Das Sozialamt bzw. das Jobcenter gewährt sie zusätzlich zum sog. Regelsatz, der als Pauschale nur fast den ganzen Lebensbedarf abdecken soll. Auch wer sonst keine Sozialleistungen braucht, kann einmalige Leistungen bekommen.

2. Umfang der einmaligen Leistungen

Besondere Bedarfe, für die einmalige Leistungen der Sozialhilfe und des Bürgergelds (früher: Arbeitslosengeld II, Hartz IV) gewährt werden:

  • Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten wie z.B. Herd, Kühlschrank und Waschmaschine
  • Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
  • Reparatur oder Miete von therapeutischen Geräten, Reparatur von therapeutischer Ausrüstung sowie Anschaffung und Reparatur orthopädischer Schuhe, wenn die Kosten nicht von anderen Sozialleistungsträgern, z.B. der Krankenkasse, finanziert werden

Bei der Sozialhilfe und beim Bürgergeld wird für den Lebensunterhalt eine Pauschale als Bedarf angesetzt, der sog. Regelbedarf. Näheres zur Höhe der Pauschalen unter Regelsätze. Die genannten besonderen Bedarfe sind nicht von den Regelsätzen umfasst und werden deshalb zusätzlich zu den Regelbedarfen berücksichtigt. Von den Bedarfen, die insgesamt errechnet wurden, werden immer das anrechenbare Einkommen und Vermögen abgezogen. Näheres unter Sozialhilfe > Einkommen, Sozialhilfe > Vermögen und Bürgergeld > Einkommen und Vermögen.

Die Abgrenzung, ob es sich um Erstausstattung handelt oder nicht, ist im Einzelfall nicht immer leicht.

Beispiele:

  • Die Einrichtung einer Wohnung nach dem Auszug aus der bisherigen Ehewohnung nach einer Trennung ist Erstausstattung, aber nur, soweit es nicht möglich war, die Gegenstände durch eine Aufteilung des Hausrats mitzunehmen.
  • Eine Waschmaschine ist meist Teil der Erstausstattung einer Wohnung, aber ggf. nicht, wenn ein Waschsalon gut erreichbar ist oder im Keller eine Gemeinschafts-Waschmaschine zur Verfügung steht.
  • Die Kleidung, die sich eine Person nach einer starken, krankheitsbedingten Gewichtszunahme neu kaufen muss, ist Erstausstattung. Die Kleidung für ein Kind, das gewachsen ist, muss hingegen aus den Regelsätzen für das Kind bezahlt werden.
  • Die neue Wohnungseinrichtung und Bekleidung nach einem Totalverlust des Hausrats durch einen Wohnungsbrand oder ein Hochwasser ist Erstausstattung, weil ein Brand oder ein Hochwasser außergewöhnliche Ereignisse sind. Der Ersatz eines defekten Herds hingegen muss aus angesparten Regelleistungen bezahlt werden, weil das zum "üblichen Verschleiß" von Gegenständen zählt.
  • Bügeleisen und Staubsauber zählen zur Erstausstattung, weil sie als Haushaltsgeräte gelten, Fernseher und Computer hingegen nicht.

Auch wer keine komplette Erstausstattung benötigt, kann einmalige Leistungen für Erstausstattung bekommen.

Beispiel: Nach einem vom Jobcenter veranlassten Umzug in eine kostengünstigere Wohnung fehlt nur eine Küche, weil in der bisherigen Wohnung eine Einbauküche mitvermietet war. Die sonstige Wohnungseinrichtung ist bereits vorhanden.

3. Voraussetzungen: Antrag bei Notwendigkeit

3.1. Einmalige Leistungen vom Jobcenter

Einmalige Leistungen vom Jobcenter im Rahmen des Bürgergelds setzen Hilfebedürftigkeit im Sinne der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Leistungen nach dem SGB II, früher Hartz IV) voraus. Näheres unter Bürgergeld.

Das Jobcenter ist für einmalige Leistungen an Erwerbsfähige und Angehörige einer sog. Bedarfsgemeinschaft zuständig. Die einmaligen Leistungen können nicht nur Menschen bekommen, die auch sonst Bürgergeld bekommen. Wer nur wegen der besonderen einmaligen Bedarfe bedürftig im Sinne der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird, hat auch ein Recht darauf.

Wer einmalige Leistungen vom Jobcenter bekommen möchte, muss sie dort beantragen und den besonderen Bedarf begründen.

Erstausstattung für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt vom Jobcenter können auch Auszubildende und Studierende bekommen, z.B. ergänzend zu einem Anspruch auf BAföG für den Lebensunterhalt. Sie sind ansonsten meistens vom Bezug des Bürgergelds ausgeschlossen.

3.2. Einmalige Leistungen vom Sozialamt

Einmalige Leistungen vom Sozialamt setzen Bedürftigkeit im Sinne der Sozialhilfe voraus. Grundsätzlich gelten, wie bei allen Sozialhilfeleistungen, bestimmte Einkommensgrenzen, Näheres unter Sozialhilfe > Einkommen und Sozialhilfe > Vermögen. Sie werden an Menschen gezahlt, die

Wer einmalige Leistungen vom Sozialamt bekommen möchte, muss sie dort beantragen und den besonderen Bedarf begründen.

3.3. Sonderregeln zur Anrechnung von Einkommen bei einmaligen Leistungen

Bei Menschen, die nur einmalige Leistungen bekommen, ansonsten aber keine Grundsicherung für Arbeitsuchende und keine Sozialhilfe, gilt: Das voraussichtliche Einkommen aus den 6 Monaten nach dem Bewilligungsmonat kann angerechnet werden.

Bei einmaligen Leistungen vom Sozialamt für Bedarfsgegenstände, die normalerweise mind. 1 Jahr lang genutzt werden können, gilt: Das voraussichtliche Einkommen aus den 3 Monaten nach dem Bewilligungsmonat kann angerechnet werden.

Taschengeld von Menschen, die in einem Heim wohnen, darf nicht auf einmalige Bedarfe angerechnet werden.

4. Praxistipps

  • Wichtig: Sie müssen alle einmaligen Leistungen vor dem Kauf beim Sozialamt oder Jobcenter beantragen.
  • Bewahren Sie möglichst alle Quittungen auf, denn das Sozialamt oder das Jobcenter kann deren Vorlage jederzeit verlangen. So können Sie glaubwürdig nachweisen, dass Sie das Geld oder den Gutschein zweckentsprechend verwendet haben.
  • Die Quittungen helfen auch, wenn ein weiterer einmaliger Bedarf entsteht und Sie bereits (teilweise und/oder über mehrere Monate) eigenes Geld einsetzen mussten.

5. Wer hilft weiter?

Individuelle Auskünfte erteilen das Jobcenter bzw. das Sozialamt.

6. Verwandte Links

Bürgergeld

Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt

Regelsätze

Mehrbedarfszuschläge

 

Rechtsgrundlagen: § 24 Abs. 3 und 6 SGB II - § 31 SGB XII

Letzte Bearbeitung: 15.05.2024

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