Ausland Rentenversicherung
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1. Rentenhöhe
Ob und in welcher Höhe eine Rente ins Ausland gezahlt wird, hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von den folgenden:
- Beitragszeiten in der Rentenversicherung
- zukünftiges Aufenthaltsland
- vorübergehender oder dauerhafter Aufenthalt am neuen Wohnort
- Rentenart (z.B. Regelaltersrente, Erwerbsminderungsrente)
2. Praxistipps
- Wer lange Zeit oder für immer im Ausland bleiben will, muss das rechtzeitig seinem Rentenversicherungsträger mitteilen. Diese benötigen mindestens 3 Monate für die Prüfung, ob die Rente (speziell die Erwerbsminderungsrente) in dem anvisierten Staat in voller Höhe, nur zum Teil oder überhaupt nicht zusteht.
- Das praktische Vorgehen zum Auszahlen einer Rente im Ausland ist mit dem Renten Service der Deutschen Post zu klären:
Deutsche Post , Renten Service, Telefon 01803 124578, Mo-Fr 7-18 Uhr,
www.rentenservice.com. - Da in der Regel bei Auslandsaufenthalten die Rentenkranken- und Pflegeversicherung als Leistungsträger entfällt, unbedingt beim Rentenversicherungsträger nachfragen, wie man sich absichern kann.
- Falls während des Auslandsaufenthalts eine andere Person die Belange im Inland wahrnehmen soll, benötigt sie dazu eine Vollmacht.
3. Wer hilft weiter?
Auskünfte und Beratungsstellen vor Ort vermitteln die Rentenversicherungsträger.
4. Verwandte Links
Letzte Aktualisierung am 22.03.2011 Redakteur/in: Sandra Kolb
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