Multiple Sklerose schränkt das tägliche Leben meist für lange Zeit nicht in dem Maße ein, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Im späteren Verlauf kann es jedoch zur Pflegebedürftigkeit kommen. Nachfolgend Links auf die grundsätzlichen Bestimmungen und die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung.
Falls keine Pflegeversicherung und kaum Einkommen und Vermögen vorliegt, kann die Hilfe zur Pflege vom Sozialhilfeträger unterstützen.
Grundsätzliches zur Pflegeversicherung
Leistungen, Regelungen und Hilfen bei Pflegebedürftigkeit: Pflegeleistungen
Vorversicherungszeit als Voraussetzung für Pflegeleistungen
Falls keine Pflegeversicherung vorliegt: Hilfe zur Pflege
Pflegeantrag und Pflegebegutachtung mit Hinweisen zum Antrag auf Höherstufung bei bereits vorhandenem Pflegegrad
Medizinischer Dienst (MD) zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit
Definition der Pflegebedürftigkeit
Pflegegeld für die Pflege Angehöriger
Kombinationsleistung (Angehörige und Pflegedienst teilen sich die Pflege zu Hause)
Ersatzpflege (z.B. im Urlaub)
Hilfsmittel, z.B. Rollstühle
Heilmittel, z.B. Physiotherapie, Ergotherapie
Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, z.B. Hausnotruf
Wohnumfeldverbesserung (Wohnungsumbau)
DiPA - Digitale Pflegeanwendungen
Häusliche Pflege durch ausländische Kräfte
Pflegende Angehörige > Sozialversicherung
Pflegekurse für Angehörige
Pflegende Angehörige > Entlastung
Leistungskomplexe für Angebote und Abrechnung der Pflegedienste
Pflegesachleistung: Pflege durch Pflegefachkräfte zu Hause
Kombinationsleistung (Angehörige und Pflegedienst teilen sich die Pflege zu Hause)
Häusliche Krankenpflege durch die Krankenkasse oder Unfallversicherung
Vorübergehende stationäre Pflege: Kurzzeitpflege
Vollstationäre Pflege im Pflegeheim
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Palliativpflege durch Angehörige
Alternative Heil- und Pflegemethoden
Einrichtungen der Sterbebegleitung
Multiple Sklerose > Allgemeines
Multiple Sklerose > Arbeit - Reha - Rente