Zuständig für die Leistungen der Pflegeversicherung ist die Pflegekasse.
Für folgende Pflegesituationen gibt es verschiedene Pflegeleistungen:
Häusliche Pflege
Der Patient wird zu Hause gepflegt.
Details unter Häusliche Pflege Pflegeversicherung
Teilstationäre Pflege
Der Patient wird entweder tagsüber oder während der Nacht in einer Einrichtung versorgt.
Details unter Tages- und Nachtpflege
Vollstationäre Pflege
Der Patient lebt in einer Pflegeeinrichtung und wird dort vom Pflegepersonal versorgt.
Details unter Vollstationäre Pflege
Kurzzeitpflege
Der Patient wird vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung betreut.
Details unter Kurzzeitpflege
Pflege in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen
Der Betroffene wird in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen rund um die Uhr versorgt.
Details unter Vollstationäre Pflege
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt auch die Krankenkasse Pflegeleistungen.
Details unter Häusliche Krankenpflege und Außerklinische Intensivpflege.
Pflegekassen, Pflegestützpunkte sowie das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit mit dem Schwerpunkt Pflegeversicherung, Telefon: 030 3406066-02, Mo–Mi 8–16 Uhr, Do 8–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr.
Kostenloser Download: Ratgeber Pflege als PDF mit Informationen zu allen Leistungen der Pflegeversicherung.
Kostenloser Download: Pflege-Check – Vorbereitung auf den Begutachtungstermin als PDF zur Dokumentation des Pflegebedarfs und Berechnung des Pflegegrads.
Kostenloser Download: Tabelle Pflegeleistungen als PDF mit den wichtigsten Leistungen auf einen Blick
Rechtsgrundlagen: § 28 ff. SGB XI