Hinweis: Baukindergeld kann nicht mehr beantragt werden.
Familien oder Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern erhalten insgesamt 12.000 € Zuschuss pro Kind für den Kauf oder Bau eines selbst bewohnten Hauses oder einer Wohnung.
Baukindergeld bekommen Familien oder Alleinerziehende,
Baukindergeld gibt es nur für Kinder unter 18 Jahren, für die der Antragsteller oder der Partner Kindergeld erhalten. Nicht berücksichtigt werden Kinder, die erst nach der Antragstellung geboren werden.
Die Berechnung des Haushaltseinkommens erfolgt auf Basis des vorletzten und vorvorletzten Einkommensteuerbescheids. Für 2022 gelten also die Bescheide von 2020 und 2019, für 2023 entsprechend die Bescheide von 2021 und 2020.
Baukindergeld kann erst nach Einzug in die Wohnimmobilie beantragt werden. Der Antrag muss fristgerecht innerhalb von 6 Monaten nach Einzug gestellt werden, entscheidend ist das in der Meldebescheinigung angegebene Einzugsdatum.
Der Antrag ist online im KfW-Zuschussportal unter www.kfw.de > Privatpersonen > Bestehende Immobilie > KfW-Zuschussportal > Online-Antrag Baukindergeld zu stellen. Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Das Baukindergeld wird über einen Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt. Pro Kind gibt es 1.200 € jährlich, so lange das Haus/die Wohnung vom Antragsteller selbst bewohnt wird.
Baukindergeld wird nur so lange gezahlt, wie die festgelegten Bundesmittel zur Verfügung stehen.
Spätestens am 31.3.2021 muss entweder die Baugenehmigung schon vorgelegen haben, die Bauanzeige bereits gestellt oder der Kaufvertrag schon unterzeichnet gewesen sein.
Informationen und Antragstellung bei der KfW Förderbank unter www.kfw.de > Privatpersonen > Neubau > Förderprodukte > Baukindergeld.