Hausarztmodell

1. Das Wichtigste in Kürze

Beim Hausarztmodell verpflichtet sich der Patient, bei Beschwerden immer zuerst und immer zum selben Hausarzt zu gehen. Dieser Hausarzt soll als dauerhafter Partner die Behandlungsqualität verbessern und Kosten senken.

2. Angebot ist Pflicht, Teilnahme freiwillig

Die Krankenkassen sind seit 1.4.2007 verpflichtet, ihren Versicherten einen Hausarzttarif anzubieten. Die Teilnahme an einem Hausarztmodell ist sowohl für Patienten als auch für Ärzte freiwillig (hausarztzentrierte Versorgung).

2.1. Widerruf

Wenn der Versicherte eine Teilnahmeerklärung am Hausarztmodell unterschrieben hat, kann er sie innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen bei der Krankenkasse widerrufen. Die 2-Wochen-Frist beginnt aber nur zu laufen, wenn mit der Info über die hausarztzentrierte Versorgung auch eine Belehrung über die Widerrufsmöglichkeit erfolgt ist.

3. Voraussetzungen und Nutzen

Patienten, die am Hausarztmodell teilnehmen wollen, müssen sich für einen Hausarzt als ständigen Partner entscheiden. Der vom Patienten ausgewählte Hausarzt muss auch am Hausarztmodell der jeweiligen Krankenkasse teilnehmen.

Im Krankheitsfall muss der Patient zunächst diesen Hausarzt aufsuchen. Dieser koordiniert insbesondere die weitere Behandlung und behält dadurch den Überblick über die gesamte Behandlung. Die Patienten sind an die Wahl des Hausarztes mindestens ein Jahr gebunden. Ein Wechsel darf nur aus einem wichtigem Grund erfolgen.

Für Patienten, die am Hausarztmodell teilnehmen, kann die Krankenkasse Bonusregelungen vorsehen, z.B. reduzierte Zuzahlungen.

4. Verwandte Links

Bonusprogramme

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

 

Gesetzesquelle: § 73 b SGB V

Letzte Bearbeitung: 15.08.2019

{}Hausarztmodell{/}{}{/}