Die Hauptfürsorgestellen sind zuständig für Leistungen der Sozialen Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), d.h. für individuelle Leistungen an Kriegsopfer und Wehr- bzw. Zivildienstbeschädigte (Kriegsopferfürsorge), Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte und Opfer staatlichen Unrechts in der DDR.
Die örtlich zuständige Hauptfürsorgestelle finden Sie unter www.hauptfuersorgestellen.de > Kontakt.
Für alle Aufgaben im Zusammenhang mit schwerbehinderten Menschen sind die Versorgungsämter und Integrationsämter zuständig.