Die Hauptfürsorgestellen sind zuständig für Leistungen der Sozialen Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), d.h. für individuelle Leistungen an Kriegsopfer und Wehr- bzw. Zivildienstbeschädigte (Kriegsopferfürsorge), Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte und Opfer staatlichen Unrechts in der DDR.
Für alle Aufgaben im Zusammenhang mit schwerbehinderten Menschen sind die Versorgungsämter und Integrationsämter zuständig.
Die örtlich zuständige Hauptfürsorgestelle finden Sie unter www.bih.de > Soziale Entschädigung > Kontakt.