Untersuchungen in der Schwangerschaft

Das Wichtigste in Kürze

Schwangere haben einen Anspruch auf bestimmte medizinische Untersuchungen (Pränataldiagnostik). Diese zeigen, wie sich das Baby entwickelt und ob es der Mutter gut geht. In der Regel werden die Untersuchungen von der Krankenkasse übernommen. Zu den Leistungen während der Schwangerschaft gehören z.B. reguläre Vorsorgeuntersuchungen wie Bluttests, Ultraschall und Beratungen sowie zusätzliche Untersuchungen bei Risikoschwangerschaften.

Leistungen der Krankenkasse bei Schwangerschaft

Das Ziel der Untersuchungen während der Schwangerschaft ist es, frühzeitig zu erkennen, ob die Mutter oder das ungeborene Kind gesundheitliche Probleme haben. So können diese ggf. rechtzeitig behandelt werden. Gesetzlich krankenversicherte Schwangere haben einen Anspruch auf verschiedene Untersuchungen und Beratungen vor der Geburt. Diese sind in der Mutterschafts-Richtlinie geregelt. Sie kann beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) unter www.g-ba.de > Richtlinien > Mutterschafts-Richtlinie heruntergeladen werden. Dort können auch Versicherteninformationen zu Ultraschall, Schwangerschaftsdiabetes sowie HIV-, Rhesusfaktor- und Trisomie-Test heruntergeladen werden.

Die meisten Untersuchungen gehören zur Standardvorsorge und werden allen Schwangeren angeboten. Wenn besondere Risiken bestehen oder Auffälligkeiten auftreten, können zusätzliche Untersuchungen nötig sein.

Untersuchungen und Beratungen bei normalem Schwangerschaftsverlauf

Zu Beginn einer Schwangerschaft findet möglichst bald die erste ärztliche Untersuchung statt:

  • Ausführliche Anamnese, z.B. Angaben zur Gesundheit der Schwangeren, zu ihrer Familie und zu ihrer aktuellen Lebens- und Arbeitssituation.
  • Allgemeine körperliche Untersuchung (z.B. Messung von Blutdruck und Gewicht, Blut- und Urinuntersuchung).
  • Gynäkologische Untersuchung, bei der auch auf eine Chlamydien-Infektion getestet wird.

Die Schwangere wird ausführlich beraten, vor allem zu folgenden Themen:

  • Risiko einer HIV-Infektion: Ein HIV-Test wird allen Schwangeren empfohlen, weil eine früh erkannte Infektion gut behandelt werden kann und das Risiko einer Übertragung auf das Kind deutlich verringert wird.
  • Beratung zu Impfungen während der Schwangerschaft, z.B. gegen Grippe und Keuchhusten.
  • Information über gute Mundpflege und zahnärztliche Betreuung während der Schwangerschaft: Hormonelle Veränderungen können das Zahnfleisch empfindlicher machen und das Risiko für Entzündungen erhöhen. Unbehandelte Entzündungen erhöhen das Risiko für Frühgeburten und ein geringes Geburtsgewicht.
  • Beratung zu gesunder Ernährung und ausreichender Versorgung mit Jod.
  • Information über den Rechtsanspruch jeder Schwangeren auf Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz z.B. über Arbeitsrechte, finanzielle Hilfen, Schwangerschaftsabbruch, Adoption.

 

Bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen. Zu den Untersuchungen gehören unter anderem:

  • Gewichtskontrolle
  • Blutdruckmessung
  • Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und ggf. Bakterien
  • Hämoglobin- bzw. Erythrozytenbestimmung durch Blutentnahme (i.d.R. ab dem 6. Monat)
  • Abtasten des Bauchs
  • Kontrolle des Gebärmutterstands
  • Überwachung des Herzschlags des ungeborenen Kindes

Die Untersuchungen erfolgen in den ersten Schwangerschaftsmonaten (SSM) alle 4 Wochen und in den letzten beiden SSM alle 2 Wochen.

 

Während der Schwangerschaft werden 3 Ultraschalluntersuchungen angeboten. Sie finden in folgenden Zeiträumen statt:

  • zwischen der 8. und 12. Woche (1. Screening)
  • zwischen der 18. und 22. Woche (2. Screening)
  • zwischen der 28. und 32. Woche (3. Screening)

Diese Untersuchungen helfen dabei, zu sehen, ob die Schwangerschaft normal verläuft. Sie zeigen z.B., wie alt das Baby ungefähr ist, wie es wächst, ob besondere Merkmale auffallen und ob es sich um eine Mehrlingsschwangerschaft handelt.

Untersuchungen bei Risikoschwangerschaften

Was ist eine Risikoschwangerschaft?

Wenn nach ärztlicher Einschätzung ein erhöhtes Risiko für die Gesundheit von Mutter oder Kind besteht, muss die Schwangerschaft besonders sorgfältig überwacht werden. Ein erhöhtes Risiko liegt z.B. vor bei:

  • Bestimmten Vorerkrankungen der Mutter, z.B. Diabetes, Asthma, Epilepsie
  • Erstgebärenden unter 18 oder über 35
  • Mehrlingsschwangerschaften
  • Vorangegangenen Früh- oder Totgeburten
  • Blutgruppenunverträglichkeit, die ohne Prophylaxe zu Blutarmut, Gelbsucht oder schweren Komplikationen beim Kind führen kann
  • Schwangerschaftserkrankungen mit erhöhtem Blutdruck

Leistungen bei Risikoschwangerschaft

Bei einer Risikoschwangerschaft können alle üblichen Untersuchungen häufiger durchgeführt werden.

Wenn besondere Risiken bestehen oder bei auffälligen Befunden, können zusätzlich zu den üblichen Untersuchungen weitere medizinische Tests notwendig sein, z.B.:

  • CTG (Kardiotokographie): Messen der Wehentätigkeit der Mutter und des Herzschlags des ungeborenen Kindes
  • Amniozentese: Entnahme von Fruchtwasser über die Bauchdecke unter Ultraschallkontrolle, um festzustellen, ob das ungeborene Kind eine Chromosomenabweichung (z.B. Trisomie 21), eine bestimmte Erbkrankheit oder eine Infektion (z.B. Toxoplasmose) hat.
  • Chorionzottenbiopsie: Entnahme von Plazentagewebe durch den Gebärmutterhals oder die Bauchdecke, um Trisomien, bestimmte Erbkrankheiten oder Stoffwechselstörungen beim ungeborenen Kind zu erkennen.
  • Nackentransparenzmessung: Messung der Flüssigkeitsansammlung im Nacken des ungeborenen Kindes per Ultraschall, um das Risiko für Chromosomenstörungen (z.B. Trisomie 21) oder andere Fehlbildungen einzuschätzen.

Bluttest auf Trisomien – NIPT (nicht-invasiver Pränataltest)

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Bluttest auf die Trisomien 13,18 und 21, wenn

  • es einen Hinweis auf eine Trisomie aus anderen Untersuchungen gibt
    oder
  • die Schwangere gemeinsam mit ihrem Arzt zu der Überzeugung kommt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Möglichkeit einer Trisomie ihres Kindes die Schwangere stark belastet.

Für den Test wird aus einer Armvene der Mutter Blut entnommen und im Labor untersucht. Es besteht kein Risiko einer Fehlgeburt.

Ausführliche Informationen bietet die Versicherteninformation des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de > Richtlinien > Mutterschafts-Richtlinie > Anlage 8 – Versicherteninformation: Bluttest auf Trisomien – Der nicht invasive Pränataltest (NIPT) auf Trisomie 13, 18 und 21.

Schwangerschaftsabbruch

Ergibt sich aus der Pränataldiagnostik eine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit der Schwangeren durch die Schwangerschaft, ist ein Schwangerschaftsabbruch auch nach Ablauf der üblichen Fristen straffrei. Schwangerschaftsabbrüche ohne medizinischen Grund sind in den ersten 12 Schwangerschaftswochen unter bestimmten Bedingungen straffrei, Näheres unter Schwangerschaftsabbruch.

Pränataldiagnostik ist politisch und ethisch umstritten, weil sie nicht nur medizinische Vorteile bietet, sondern auch schwierige Entscheidungen für werdende Eltern mit sich bringt. Kritiker befürchten, dass die Untersuchungen dazu führen können, dass mehr Schwangerschaften abgebrochen werden, wenn Auffälligkeiten festgestellt werden. Darüber hinaus wird kritisiert, dass Pränataldiagnostik Selektionsprozesse fördern könnte, also Entscheidungen darüber, ob ein Kind mit bestimmten genetischen Merkmalen oder Behinderungen (z.B. Trisomie 21) geboren werden soll.

Praxistipp

Als schwangere Arbeitnehmerin haben Sie Anspruch darauf, für alle notwendigen Vorsorgeuntersuchungen während der Arbeitszeit freigestellt zu werden, wenn diese nicht problemlos außerhalb Ihrer Arbeitszeit möglich sind. Die Freistellung umfasst auch die Zeit für An- und Abfahrt. Ihr Gehalt darf deswegen nicht gekürzt werden.

Wer hilft weiter?

Erster Ansprechpartner ist in der Regel der Frauenarzt.

Stellen für genetische Beratung informieren über die Veranlagung zu Krankheiten und zur Pränataldiagnostik.

Weitere Informationen bieten z.B.:

Schwangerschaft Entbindung

Krankenversicherung

Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche

Leistungen der Krankenkasse

Letzte Bearbeitung: 08.12.2025

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