Sozialpsychiatrischer Dienst

1. Das Wichtigste in Kürze

Der Sozialpsychiatrische Dienst berät, unterstützt und begleitet Menschen mit psychischen Erkrankungen. Er koordiniert und vermittelt alle erforderlichen Hilfen, um diesen Menschen langfristig ein Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.

2. Aufgaben

Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) hilft Menschen mit psychischen Erkrankungen insbesondere durch:

  • Beratung und Begleitung
    Betroffene und deren Angehörige können sich schnell und unkompliziert beraten lassen und ihre Schwierigkeiten schildern. Der SpDi hält auch Kontakt zu Menschen, die sich aufgrund ihrer Erkrankung stark zurückziehen und wenig oder keine sozialen Kontakte haben. Auch Hausbesuche sind möglich, wenn der Betroffene damit einverstanden ist.
  • Hilfe im Einzelfall
    Der SpDi plant und koordiniert alle notwendigen Hilfen. Zudem motiviert und unterstützt er den Betroffenen dabei, die Hilfen auch in Anspruch zu nehmen.
  • Notfallhilfen
    Betroffene werden in psychischen und sozialen Ausnahme- und Notfallsituationen (z.B. bei Suizidgedanken, drohender Wohnungslosigkeit) unterstützt.
  • Vor- und Nachsorge
    Um beginnende (Wieder-)Erkrankungen aufzufangen, vermittelt der SpDi frühzeitig ärztliche Hilfe und den Kontakt zu Einrichtungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen vor Ort. Auch nach Krisen und/oder stationären Behandlungen betreut der SpDi die Betroffenen, bis diese sich in ihrem Leben wieder gefestigt haben.
  • Vernetzung und Steuerung
    Der SpDi fördert die Vernetzung und Zusammenarbeit aller Hilfsangebote für psychisch kranke Menschen vor Ort. Zudem plant er, welcher Bedarf wie gedeckt werden kann und verbessert die örtlichen Versorgungsmöglichkeiten.

Der SpDi berät auch das soziale Umfeld eines Betroffenen und behandelnde (Haus-)Ärzte. Betroffene können bei Arztbesuchen oder Behördengängen begleitet werden, wenn sie diese Unterstützung benötigen.

Gegen den Willen eines Betroffenen kann der SpDi nur tätig werden, wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt. Wird die Unterbringung in einer Klinik notwendig, soll diese so kurz wie möglich erfolgen. Informationen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen siehe Psychosen > Rechtliche Aspekte.

3. Organisation

Die Organisationsform der Sozialpsychiatrischen Dienste ist regional verschieden. Träger sind in der Regel Gemeinden, Wohlfahrtsverbände oder Vereine. In einem SpDi arbeitet meist ein multiprofessionelles Team (z.B. Sozialpädagogen, Psychologen, Psychiater, Krankenpflegekräfte), das sich mit örtlichen Hausärzten, Kliniken, Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen vernetzt.

3.1. Praxistipp

Ansprechpartner regionaler SpDi-Netzwerke finden Sie beim Bundesweiten Netzwerk Sozialpsychiatrischer Dienste unter www.sozialpsychiatrische-dienste.de > Regionale Netzwerke.

4. Kosten

Die Inanspruchnahme der Sozialpsychiatrischen Dienste ist für die Hilfesuchenden kostenlos.

5. Wer hilft weiter?

Welcher Sozialpsychiatrische Dienst regional zuständig ist, kann beim Gesundheitsamt erfragt werden. Adressen finden Sie beim Robert Koch Institut unter https://tools.rki.de/plztool.

6. Verwandte Links

Psychotherapie

Soziotherapie

Depressionen

Psychosen Schizophrenie

Letzte Bearbeitung: 30.07.2021

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