Der Sozialpsychiatrische Dienst berät, unterstützt und begleitet Menschen mit psychischen Erkrankungen. Er koordiniert und vermittelt alle erforderlichen Hilfen, um diesen Menschen langfristig ein Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) hilft Menschen mit psychischen Erkrankungen insbesondere durch:
Der SpDi berät auch das soziale Umfeld eines Betroffenen und behandelnde (Haus-)Ärzte. Betroffene können bei Arztbesuchen oder Behördengängen begleitet werden, wenn sie diese Unterstützung benötigen.
Gegen den Willen eines Betroffenen kann der SpDi nur tätig werden, wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt. Wird die Unterbringung in einer Klinik notwendig, soll diese so kurz wie möglich erfolgen. Informationen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen siehe Psychosen > Rechtliche Aspekte.
Die Organisationsform der Sozialpsychiatrischen Dienste ist regional verschieden. Träger sind in der Regel Gemeinden, Wohlfahrtsverbände oder Vereine. In einem SpDi arbeitet meist ein multiprofessionelles Team (z.B. Sozialpädagogen, Psychologen, Psychiater, Krankenpflegekräfte), das sich mit örtlichen Hausärzten, Kliniken, Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen vernetzt.
Ansprechpartner regionaler SpDi-Netzwerke finden Sie beim Bundesweiten Netzwerk Sozialpsychiatrischer Dienste unter www.sozialpsychiatrische-dienste.de > Regionale Netzwerke.
Die Inanspruchnahme der Sozialpsychiatrischen Dienste ist für die Hilfesuchenden kostenlos.
Welcher Sozialpsychiatrische Dienst regional zuständig ist, kann beim Gesundheitsamt erfragt werden. Adressen finden Sie beim Robert Koch Institut unter https://tools.rki.de/plztool.