Wer regelmäßig starke Schmerzmittel einnimmt, sollte bei Auslandsreisen folgende Aspekte beachten:
Schmerz- und Betäubungsmittel können bei der Einreise in andere Länder beschlagnahmt werden. Patienten, die auf diese Medikamente angewiesen sind, können ihre Medikamente nach ärztlicher Verschreibung auf Reisen von bis zu 30 Tagen mit einem entsprechenden Formular (siehe unten) ausführen. Die Medikamente sollten in ihrer Originalverpackung und mit Beipackzettel transportiert werden.
Der Patient darf die Menge an Schmerzmitteln mit sich führen, die er wegen seines Gesundheitsproblems für die Zeit des Aufenthalts benötigt. Bei der Zollerklärung müssen diese Medikamente angegeben werden. Es ist ratsam, bei der zuständigen Botschaft in Deutschland die genauen Richtlinien des jeweiligen Landes zu erfragen.
Bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln wird, abhängig vom Urlaubsland, eine der folgenden Bescheinigungen benötigt:
Die Bescheinigung muss von der Gesundheitsbehörde beglaubigt werden. Patienten, die auf Opioide angewiesen sind, sollten immer ihren Opioid-Ausweis mit sich führen.
Medikamente sollten immer aufgeteilt transportiert und aufbewahrt werden: einen Teil im Handgepäck, den anderen im Koffer, einen Teil im Hotelzimmer, einen Teil im Safe, einen Teil für unterwegs. Falls ein Gepäckstück abhanden kommt oder eingebrochen wird, ist auf jeden Fall die Medikamentenversorgung gesichert. Auf Flugreisen sollte man Schmerzmittel im Handgepäck mitführen, weil Temperatur- und Druckverhältnisse im Gepäckraum stark schwanken und die Wirksamkeit der Medikamente beeinträchtigen können.
Schmerzmedikamente vertragen nur einen bestimmten Temperaturbereich, ideal ist deshalb der Transport in einer Isoliertasche.
In manchen Reiseländern ist die Gefahr relativ hoch, durch ungewohnte Speisen oder verunreinigtes Trinkwasser Durchfall zu bekommen. Manchen Reisenden wird auch bei Flügen oder Seereisen übel, sodass sie sich übergeben müssen. Bei Durchfall oder Erbrechen können Schmerzmittel, die oral eingenommen wurden, eventuell nicht mehr ausreichend wirken. Eine Möglichkeit, die Unterversorgung mit Schmerzmitteln zu vermeiden, sind Opioide, die nicht über Magen-Darm aufgenommen werden, sondern durch die Haut (Pflaster), über die Schleimhäute (Mund: Tabletten oder Lutscher; Nase: Spray) oder Spritzen. Diese sollte sich der Patient vorsorglich verordnen lassen.
Eine unbekannte Umgebung und neue Eindrücke können vom Schmerz ablenken. Die Reise sollte möglichst stressfrei geplant werden, z.B. Hilfe eines Reisebüros in Anspruch nehmen, Gepäck vorab einchecken, damit der Patient nicht lange in der Schlange stehen muss.
Unter Umständen ist es stressfreier und erholsamer, die Reise von einem – mit den Belangen von Menschen mit Behinderungen vertrauten – Reiseveranstalter organisieren zu lassen oder sich einer entsprechenden Reisegruppe anzuschließen. Dies ermöglicht auch schwerbehinderten Menschen eine Reise ins Ausland. Näheres, insbesondere Adressen, unter Behinderung > Urlaub und Freizeit.
Urlaub bei chronischen und schweren Krankheiten
Krankenversicherungsschutz im Ausland: Auslandsschutz
Ermäßigungen bei Öffentlichen Verkehrsmitteln (Behinderung > Öffentliche Verkehrsmittel)
Hilfen im Flugverkehr (Behinderung > Flugverkehr)