Eine COPD kann unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn Personen berufsbedingt bestimmten Schadstoffen ausgesetzt sind. Die Anerkennung als Berufskrankheit ist jedoch erschwert, wenn die betroffene Person raucht oder geraucht hat. Nach der Diagnose stehen verschiedene Leistungen der Beruflichen Reha zur Verfügung, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und den Arbeitsplatz individuell anzupassen.
COPD kann durch langjährige Einwirkung von von giftigen oder reizenden Stoffen, Gasen oder Stäuben entstehen. Bestimmte Berufsgruppen sind solchen gesundheitsgefährdenden Stoffen häufiger ausgesetzt, z.B.:
Die Belastung durch Passivrauch ist durch gesetzliche Rauchverbote stark zurückgegangen und deshalb heute weniger relevant.
Die Anerkennung einer Berufskrankheit erfolgt durch die gesetzliche Unfallversicherung nach Prüfung durch die Berufskrankheiten-Verordnung, einsehbar unter www.gesetze-im-internet.de > Gesetze/Verordnungen > BKV. Im Zusammenhang mit COPD kommen folgende Ziffern infrage:
Problematisch ist die Abgrenzung zwischen beruflicher Ursache und Rauchen, hier sind meist arbeitsmedizinische Gutachten entscheidend. Nähere Informationen, z.B. zur Vorgehensweise bei der Anerkennung unter Berufskrankheiten.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) bietet Merkblätter, wissenschaftliche Empfehlungen und Stellungnahmen zu den einzelnen Berufskrankheiten unter https://www.baua.de > Themen > Prävention > Körperliche Gesundheit > Berufskrankheiten > Dokumente zu den einzelnen Berufskrankheiten.
Menschen mit COPD können oft weiterhin arbeiten, was für ihre Lebensqualität wichtig ist. Auch bei fortgeschrittener Erkrankung ist das möglich, wenn der Arbeitsplatz angepasst wird, z.B. durch kürzere Wege oder veränderte Aufgaben. Teilzeitmodelle können ebenfalls entlasten. Bei körperlich fordernder und anstrengender Belastung sollte im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements eine innerbetriebliche Versetzung angestrebt werden.
Betroffene haben Anspruch auf Reha-Maßnahmen und finanzielle Unterstützung, z.B. bei Arbeitsunfähigkeit, Näheres unter COPD > Finanzielle Hilfen. Wenn der Arbeitsplatz die Erkrankung mitverursacht hat, sollte ein Arbeitsmediziner hinzugezogen werden, um mögliche Ansprüche zu klären.
Bei einer durch den Unfallversicherungsträger anerkannten Berufskrankheit besteht ein Anspruch auf Umschulung oder Weiterbildung, Näheres unter Berufliche Reha > Leistungen.