Diabetes > Hilfsmittel

1. Das Wichtigste in Kürze

Menschen mit Diabetes brauchen vor allem bei Typ 1 oft zahlreiche Hilfsmittel, z.B. Blutzuckermessgeräte und Einmalspritzen. Die Zuzahlungen dafür richten sich danach, ob die Hilfsmittel "zum Verbrauch bestimmt" sind oder nicht.

2. Zuzahlungen zu Hilfsmitteln

Grundsätzlich wird bei Hilfsmitteln unterschieden zwischen "nicht zum Verbrauch bestimmten" und "zum Verbrauch bestimmten" Hilfsmitteln. Für die beiden Kategorien wird die Zuzahlung unterschiedlich berechnet.

2.1. Nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel

Dazu zählen bei Menschen mit Diabetes z.B. Blutzuckermessgeräte, Stechhilfen, Insulinpumpen, Insulinpens, Pumpentaschen und -gurte.

Die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten des Hilfsmittels, mindestens jedoch 5 €, höchstens 10 €, in keinem Fall aber mehr als die Kosten des Hilfsmittels selbst.

Die Zuzahlung zu Nicht-Verbrauchs-Hilfsmitteln kann Menschen mit Diabetes vor allem am Anfang belasten, da sie in der Regel eine umfangreiche Erstausstattung anschaffen müssen.

2.2. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel

Dazu zählen bei Menschen mit Diabetes z.B. Lanzetten, Nadeln für Insulinpens, Kanülen, Insulin-Einmalspritzen, Insulinpumpen-Verbrauchsmaterial (Katheter, Adapter, Ampullen-Sets, etc.).

Die Zuzahlung beträgt 10 % des Verkaufspreises. Es gibt keine Mindestzuzahlung, maximal darf die Zuzahlung 10 € pro Monatsbedarf aller zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel betragen.

3. Produktgruppen für Diabetes-Hilfsmittel

Gelistet sind Hilfsmittel in Hilfsmittelverzeichnissen, die nach Produktgruppen eingeteilt sind. Bei Diabetes ist vor allem die folgende Produktgruppe wichtig, die 2023 neu eingeführt wurde:

Produktgruppe 30 Hilfsmittel zum Glucosemanagement: Insulinspritzen, Insulinpens, Insulinpumpen, Insulinpumpen-Therapiesysteme, Insulin-Patch-Pumpen-Therapiesysteme

Auch wenn ein Mensch mit Diabetes "zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel" aus unterschiedlichen Produktgruppen oder infolge einer weiteren Erkrankung verordnet bekommt, muss er in einem Monat maximal 10 € für die Verbrauchs-Hilfsmittel zuzahlen.

4. Blutzuckerteststreifen und Harnteststreifen

Blutzuckerteststreifen und Harnteststreifen können nur bei insulinpflichtigem Diabetes oder instabiler Stoffwechsellage verordnet werden.

  • Diabetes-Typ-1 ist immer insulinpflichtig, Diabetes-Typ-2 nur manchmal. Bei Insulinpflicht gibt es keine Obergrenze, wie viele Teststreifen verschrieben werden dürfen.
  • Eine instabile Stoffwechsellage kann bei zusätzlichen anderen Krankheiten vorkommen oder bei einer Ersteinstellung oder Therapieumstellung bei Medikamenten gegen Diabetes zum Einnehmen (oralen Antidiabetika) mit einem hohen Risiko für Unterzuckerung (Hypoglykämie). Dann dürfen bei jeder Behandlungssituation in der Regel bis zu 50 Teststreifen verschrieben werden.

5. Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung

Seit einigen Jahren gibt es Mess-Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung oder kurz CGM (vom englischen: "Continuous Glucose Monitoring"). Sie helfen den Glukoseverlauf besser unter Kontrolle zu haben und einen Anstieg und Abfall des Blutzuckers rechtzeitig entgegenwirken zu können. Dabei

Diese Mess-Systeme bestehen aus 3 Komponenten: einem Sensor, einem Sender (auch Transmitter genannt) und einem Empfangsgerät. Der Sensor wird am Bauch oder Oberarm aufgeklebt. Mit ihm ist ein Sensor-Faden verbunden, der mit einer Setzhilfe in das Unterhautfettgewebe eingeführt wird. Der Sensor-Faden misst in kurzen Abständen den Zuckergehalt in der Gewebeflüssigkeit.

Der Sensor kann auch beim Duschen, Baden oder Schwimmen getragen werden und muss in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden. Die Herstellerangaben geben dazu Auskunft.

5.1. Kostenübernahme für Sensor-Mess-Systeme

Die Sensor-Mess-Systeme sind als Hilfsmittel im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Die Kosten werden aber nicht in jedem Fall übernommen, sondern nur bei Menschen mit Diabetes, die eine intensivierte Insulintherapie (ICT) machen oder eine Insulinpumpe benutzen oder wenn eine Unterzuckerung sonst nicht rechtzeitig bemerkt würde. Außerdem ist vor der Verwendung eine CGM-Schulung nötig. Der behandelnde Arzt stellt ein Rezept aus und zusätzlich muss er zusammen mit dem Diabetespatienten bei der Krankenkasse die Kostenübernahme beantragen. Die Krankenkasse prüft und entscheidet über den Antrag.

6. Hilfsmittel bei erektiler Dysfunktion

Bei Diabetes ist das Risiko einer erektilen Dysfunktion (Impotenz) erhöht. Eine der möglichen therapeutischen Maßnahmen ist eine Vakuumerektionshilfe, auch Vakuumpumpe genannt. Dies ist ein durchsichtiger Plastikzylinder, der über den Penis geschoben wird. Eine Pumpe erzeugt einen Unterdruck, so dass Blut in den Schwellkörper fließt. Liegt eine ausreichende Erektion vor, wird durch einen Saugring der Rückfluss des Blutes verhindert.

Die Vakuumerektionshilfe ist im Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 99.27.02) der gesetzlichen Krankenkasse gelistet und kann von der Krankenkasse übernommen werden. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.

7. Praxistipp

Unter folgenden Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf ein stichsicheres Hilfsmittel:

  • Sie brauchen Hilfsmittel zur Blutentnahme oder für Injektionen (z.B. Blutlanzetten)
    und
    Sie können das Hilfsmittel nur mit Hilfe einer anderen Person anwenden
    und
    es besteht eine erhöhte Infektionsgefahr, z.B. wegen HIV.

8. Verwandte Links

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Letzte Bearbeitung: 10.06.2025

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