Ein Ehepaar erwartet demnächst das erste Kind. Beide würden gerne gemeinsam die Betreuung in den ersten Lebensmonaten übernehmen. Bekommen sie dafür beide gleichzeitig Elterngeld?
Ja, beide Elternteile können gleichzeitig Elterngeld (ca. 67 % ihres Einkommens, gestaffelt nach ihrem Einkommen im letzten Jahr, maximal 1.800 €) beantragen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten:
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden immer auf den Elterngeld-Bezugszeitraum der Mutter angerechnet.