Bundeserziehungsgeld war eine einkommensabhängige Geldleistung in den ersten beiden Lebensjahren eines Kindes bis zum 31.12.2008. Für Geburten seit 1.1.2007 gilt das Elterngeld.
In Bayern und Sachsen gibt es zudem unter bestimmten Voraussetzungen Landeserziehungsgeld.
Weiterhin erhalten Eltern in Bayern für die Bildung und Erziehung ihrer Kinder seit 1.9.2018 Familiengeld.