Das Wichtigste in Kürze
Frühe Hilfen sind Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote für Eltern während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes. Sie sollen die Elternkompetenz stärken und Kindern ein gesundes Aufwachsen ermöglichen. Die Angebote sind sehr vielfältig und haben je nach Bundesland unterschiedliche Ausrichtungen.
Frühe Hilfen sind nicht zu verwechseln mit der Frühförderung von Kindern mit Behinderungen nach dem SGB IX.
Ziele
Ziele Früher Hilfen sind:
- Frühzeitige und nachhaltige Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft.
- Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Eltern.
- Gesundes Aufwachsen und Sicherung der Rechte von Kindern auf Schutz, Förderung und Teilhabe.
- Frühzeitiges Wahrnehmen und Reduzieren von Risiken für Kinder.
Diese Ziele sollen durch eine enge Vernetzung von Institutionen und Angeboten aus der Schwangerschaftsberatung, dem Gesundheitswesen, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste verwirklicht werden.
Angebote
Frühe Hilfen richten sich an
- (werdende) Eltern und Kinder bis zu 3 Jahren
- alle Eltern im Sinne einer Gesundheitsförderung, d.h. das Auftreten einer Krankheit oder einer psychischen Störung soll verhindert werden (primäre Prävention)
- Familien in Problemlagen mit dem Ziel des frühzeitigen Erkennens und Abwendens von Kindeswohlgefährdungen (sekundäre Prävention)
Zu den Angeboten Früher Hilfen zählen z.B. Informationsangebote, Willkommensbesuche, Elternkurse, Beratungsangebote sowie Familienhebammen und Familienpaten.
Bei einem Willkommensbesuch kommen Fachkräfte in den ersten Wochen nach der Geburt eines Kindes zu den Eltern nach Hause, um sie über Angebote für Familien und Unterstützungsleistungen zu informieren.
Familienhebammen unterstützen Eltern in belastenden Lebenssituationen bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes. Sie helfen den Eltern, den Familienalltag auf das Leben mit dem Baby umzustellen, geben Informationen und Anleitung zu Pflege, Ernährung, Entwicklung und Förderung des Kindes und vermitteln bei Bedarf zu weiteren Frühen Hilfen.
Familienpaten können Eltern in der Regel bis zum 3. Geburtstag des Kindes begleiten, manchmal auch länger. Sie spielen z.B. mit dem Kind, betreuen es zeitweise oder helfen bei Behördengängen.
Wer hilft weiter?
Folgende Webseiten informieren zu Angeboten, Modellprojekten und Ansprechpartnern Früher Hilfen in den jeweiligen Bundesländern:
Baden-Württemberg: www.kvjs.de > Jugend > Frühe Hilfen
Bayern: www.stmas.bayern.de > Themen > Kinder und Jugend > Gesamtkonzept Kinderschutz > Frühe Hilfen
Berlin: www.berlin.de > Suchbegriff: "Frühe Hilfen"
Bremen: https://familiennetz-bremen.de > Für Fachkräfte > Frühe Hilfen
Hessen: https://familie.hessen.de/familie/fruehe-hilfen/was-sind-die-fruehen-hilfen
Hamburg: www.hamburg.de/fruehe-hilfen
Mecklenburg-Vorpommern: www.familieninfo-mv.de > Frühe Hilfen
Niedersachsen: www.soziales.niedersachsen.de > Kinder, Jugend und Familie > Kinder und Familie > Bundesstiftung Frühe Hilfen
Nordrhein-Westfalen: www.mkjfgfi.nrw > Kinder > Frühe Hilfen
Rheinland-Pfalz: https://mffki.rlp.de > Themen > Familie > Guter Start ins Kinderleben > Frühe Hilfen
Saarland: www.saarland.de > Suchbegriff: "Frühe Hilfen"
Sachsen: https://www.familie.sachsen.de/kinder-und-jugendliche.html
Sachsen-Anhalt: https://ms.sachsen-anhalt.de > Themen > Familie > Kinder und Jugendliche > Frühe Hilfen für Familien
Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/soziales/fruehe-hilfen/fruehe-hilfen_node.html
Thüringen: www.kinderschutz-thueringen.de > Frühe Hilfen
Kosten
Die Angebote der Frühen Hilfen sind freiwillig und in der Regel kostenlos.
Praxistipps
- Frühe Hilfen in Ihrer Nähe finden Sie beim Nationalen Zentrum Frühe Hilfen unter www.elternsein.info > Frühe Hilfen > Suche Frühe Hilfen.
- Informative Filme rund um Frühe Hilfen finden Sie unter www.fruehehilfen.de > Service > Filme.
- Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. berät unter www.skf-zentrale.de > Online-Beratung unter Anderem zu Frühen Hilfen.
Verwandte Links
Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs. 3 SGB VIII, § 3 Abs. 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz)