Das Wichtigste in Kürze
In Selbsthilfegruppen schließen sich Menschen zusammen, die von einer ähnlichen Krankheit, Behinderung, psychischen Belastung, sozialen Schwierigkeit oder Pflegesituation entweder selbst oder als Angehörige betroffen sind. Ziel ist der Erfahrungsaustausch, gegenseitige Unterstützung und eine gemeinsame Bewältigung des Alltags.
Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen können unter bestimmten Voraussetzungen durch Krankenkassen, Pflegekassen, Länder, Kommunen sowie weitere Fördermittelgeber unterstützt werden.
Was ist eine Selbsthilfegruppe?
Selbsthilfegruppen sind Zusammenschlüsse von Menschen, die ein gemeinsames Thema verbindet. Dazu gehören z.B. chronische Erkrankungen, Behinderungen, psychische Erkrankungen, Suchterkrankungen, Pflegebedürftigkeit oder soziale Krisen.
Die Mitglieder sprechen miteinander auf Augenhöhe, tauschen Erfahrungen aus und unterstützen sich gegenseitig. Die Gruppe organisiert ihre Treffen, Regeln und Arbeitsweise selbst. Viele Selbsthilfegruppen treffen sich regelmäßig persönlich an einem Ort. Immer häufiger gibt es aber auch Treffen über das Internet, z.B. per Video oder Online‑Chat.
Organisation und Arbeitsweise
Selbsthilfegruppen können unterschiedlich organisiert sein. Manche Gruppen sind lose Zusammenschlüsse, andere gehören zu einem Verein oder einer überregionalen Selbsthilfeorganisation.
In Deutschland gibt es über 70.000 Selbsthilfegruppen. In der Regel haben Selbsthilfegruppen u.a. folgende Rahmenbedingungen:
- Die Teilnahme ist freiwillig.
- Die Teilnehmenden sind selbst betroffen oder Angehörige.
- Die Gruppe entscheidet selbst über Ziele, Regeln, Häufigkeit und Ablauf der Treffen.
- Vertraulichkeit ist besonders wichtig und eine grundlegende Voraussetzung.
Selbsthilfegruppe finden
Wer eine Selbsthilfegruppe sucht, kann sich an eine örtliche Selbsthilfekontaktstelle oder Selbsthilfeorganisationen wenden. Diese Stellen kennen Gruppen in der Region und helfen auch bei der Gründung neuer Gruppen. Hilfreiche Anlaufstellen sind:
- Nationale Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (NAKOS)
Telefon: 030 310189-60
E-Mail: selbsthilfe@nakos.de
www.nakos.de
https://digitale-selbsthilfe.de (Datenbank digitaler Selbsthilfegruppen) - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE)
Telefon: 0211 31006-0 (Mo–Do 9–12.30 Uhr und 14–15.30 Uhr, Fr 9–13 Uhr)
E-Mail: info@bag-selbsthilfe.de
www.bag-selbsthilfe.de - Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG)
Telefon: 030 8934014 (Mo und Mi 9–13 Uhr)
E-Mail: verwaltung@dag-shg.de
www.dag-shg.de
Praxistipps
- Viele Gruppen bieten ein Vorgespräch oder einen unverbindlichen ersten Besuch an. Das hilft Ihnen einzuschätzen, ob Thema, Atmosphäre und Gruppenregeln für Sie passen.
- Eine Selbsthilfegruppe kann entlasten und Orientierung geben, ersetzt aber keine medizinische, psychotherapeutische, pflegerische oder rechtliche Beratung.
- Bei Online-Gruppen sollten Sie darauf achten, welche Plattform genutzt wird, ob Einwahldaten geschützt sind und ob klare Datenschutzregeln gelten.
Finanzielle Förderung von Selbsthilfegruppen
Selbsthilfegruppen können Zuschüsse oder Projektfinanzierungen durch Bund, Länder und Kommunen erhalten oder durch Spenden von Privatpersonen, Unternehmen oder Stiftungen unterstützt werden. Der größte Teil des Geldes kommt jedoch von den Krankenkassen, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Pflegekassen fördern Selbsthilfe für Pflegebedürftige und/oder deren Angehörige.
Wichtig ist, dass Selbsthilfe unabhängig bleibt. Geldgeber, z.B. Unternehmen aus der Pharma- oder Medizinproduktebranche, dürfen keinen Einfluss auf Ziele, Inhalte oder Entscheidungen der Selbsthilfegruppe nehmen. Förderungen und Kooperationen sollten transparent gemacht werden.
Förderung durch Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen und ihre Verbände fördern gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen, wenn diese sich um gesundheitliche Prävention oder Rehabilitation bei anerkannten Krankheitsbildern kümmern. Die Förderung kann als Pauschalförderung oder als Projektförderung erfolgen.
Auch digitale Anwendungen können im Rahmen der Förderung berücksichtigt werden, wenn sie die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit erfüllen.
Die konkreten Voraussetzungen, Förderzwecke, Antragsverfahren und Nachweispflichten regelt der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes. Download unter www.gkv-spitzenverband.de > Krankenversicherung > Prävention, Selbsthilfe, Beratung > Selbsthilfe
Förderung durch Pflegekassen
Pflegekassen fördern Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die Pflegebedürftige und/oder Angehörige unterstützen. Der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung informieren dazu in dem „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung gemäß § 45d SGB XI“ unter www.gkv-spitzenverband.de > Pflegeversicherung > Selbsthilfe.
Auch im Pflegebereich können digitale Anwendungen gefördert werden, wenn Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sind. Zudem kann die Förderung genutzt werden, um Barrierefreiheit herzustellen oder zu verbessern, z.B. für Schulungsmaterialien in leicht verständlicher Sprache.
Verwandte Links
Krankheiten (Informationen zu häufigen Erkrankungen)
Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Leistungen für Menschen mit Behinderungen
Leistungen der Rentenversicherung
Rechtsgrundlagen: § 20h SGB V, § 45d SGB XI