Betäubungsmittelrezepte

1. Das Wichtigste in Kürze

Betäubungsmittelrezepte (BtM-Rezepte) sind spezielle, gelbe Rezeptvordrucke für starke Medikamente, die unter die Betäubungsmittelverordnung (BtMVV) fallen. BtM-Rezepte sind nur bis 8 Tage inklusive Verschreibungsdatum gültig. BtM-Rezeptvordrucke werden von der Bundesopiumstelle personenbezogen auf Anforderung von Ärzten ausgegeben.

BtM-Rezepte entsprechen den Betäubungsmittelanforderungsscheinen im stationären Bereich.

2. Besonderheiten

Ein BtM-Rezept ist ein amtliches Formular in dreifacher Ausfertigung:

  • Teil 1 wird in der Apotheke 3 Jahre lang archiviert.
  • Teil 2 verwendet der Apotheker für die Abrechnung mit der Krankenkasse.
  • Teil 3 archiviert der Arzt für 3 Jahre.

 

Bei der Ausstellung von BtM-Rezepten unterscheidet man folgende Formen:

  • Standard-BtM-Rezepte
  • A-Rezepte: Ausnahmerezept, wenn der Arzt aus medizinischen Gründen bestimmte gesetzliche Vorgaben überschreiten muss
  • N-Rezepte: Notfall-Verschreibung auf einem normalen Rezeptformular
  • Kombinationsrezepte: Wenn eine Wirksubstanz in zwei unterschiedlichen Darreichungsformen (z.B. Tropfen und Pflaster) verschrieben wird.
  • Verschreibungen für den Praxisbedarf der Ärzte

3. Gültigkeit

Ausgefüllte BtM-Rezepte sind nur bis zum 8. Tag inklusive Verschreibungsdatum gültig. Diese Frist darf nur überschritten werden, wenn ein in Deutschland nicht zugelassenes Arzneimittel eingeführt werden muss.

4. Wer hilft weiter?

Fachinformationen zu BtM-Rezepten gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Verschreibung/_node.html oder unter Telefon 0228 207-4321, Mo-Fr, 9-12 Uhr.

5. Verwandte Links

Betäubungsmittel

Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Betäubungsmittelanforderungsscheine

T-Rezept

Medizinisches Cannabis

 

Gesetzesquellen: §§ 8, 9 BtMVV

Letzte Bearbeitung: 28.09.2020

{}Betäubungsmittelrezepte{/}{}{/}