Betäubungsmittelrezepte (BtM-Rezepte) sind spezielle, gelbe Rezeptvordrucke für starke Medikamente, die unter die Betäubungsmittelverordnung (BtMVV) fallen. BtM-Rezepte sind nur bis 8 Tage inklusive Verschreibungsdatum gültig. BtM-Rezeptvordrucke werden von der Bundesopiumstelle personenbezogen auf Anforderung von Ärzten ausgegeben.
BtM-Rezepte entsprechen den Betäubungsmittelanforderungsscheinen im stationären Bereich.
Ausgefüllte BtM-Rezepte müssen bis zum 8. Tag inklusive Verschreibungsdatum in der Apotheke vorliegen, sonst sind sie nicht mehr gültig. Wenn das BtM-Rezept rechtzeitig vorliegt, kann es in Sonderfällen, z.B. bei Substitution oder langer Lieferdauer, auch zu einer (teilweise) späteren Abgabe des Medikaments kommen.
Ein BtM-Rezept ist ein amtliches Formular in dreifacher Ausfertigung:
Bei der Ausstellung von BtM-Rezepten unterscheidet man folgende Formen:
Auf einem BtM-Rezept dürfen zusätzlich zum BtM auch "normale" Medikamente, also Nicht-BtM, verschrieben werden.
Cannabisblüten und Cannabisextrakte sowie Medikamente mit Dronabinol oder Nabilon werden auf einem BtM-Rezept verordnet. Nähere Informationen siehe medizinisches Cannabis.
Es ist geplant, dass ab Mitte 2024 BtM-Rezepte auch digital als E-Rezepte verschrieben werden können. Näheres unter E-Rezepte.
Fachinformationen zu BtM-Rezepten gibt die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter www.bfarm.de > Bundesopiumstelle > Betäubungsmittel, BtM-Rezepte/Verschreibung oder unter Telefon 0228 99307-4321, Mo–Fr, 9–12 Uhr.
Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Betäubungsmittelanforderungsscheine
Rechtsgrundlagen: §§ 8, 9 BtMVV