Betäubungsmittelrezepte (BtM-Rezepte) sind spezielle, gelbe Rezeptvordrucke für starke Medikamente, die unter die Betäubungsmittelverordnung (BtMVV) fallen. BtM-Rezepte sind nur bis 8 Tage inklusive Verschreibungsdatum gültig. BtM-Rezeptvordrucke werden von der Bundesopiumstelle personenbezogen auf Anforderung von Ärzten ausgegeben.
BtM-Rezepte entsprechen den Betäubungsmittelanforderungsscheinen im stationären Bereich.
Ein BtM-Rezept ist ein amtliches Formular in dreifacher Ausfertigung:
Bei der Ausstellung von BtM-Rezepten unterscheidet man folgende Formen:
Ausgefüllte BtM-Rezepte sind nur bis zum 8. Tag inklusive Verschreibungsdatum gültig. Diese Frist darf nur überschritten werden, wenn ein in Deutschland nicht zugelassenes Arzneimittel eingeführt werden muss.
Fachinformationen zu BtM-Rezepten gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Verschreibung/_node.html oder unter Telefon 0228 207-4321, Mo-Fr, 9-12 Uhr.
Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Betäubungsmittelanforderungsscheine
Gesetzesquellen: §§ 8, 9 BtMVV