Gegen Hepatitis C gibt es keine Impfung. Das Virus wird vor allem durch infiziertes Blut übertragen, seltener bei der Geburt oder beim Sex. Nach einer Infektion bei der Arbeit kann die Unfallversicherung Hepatitis C als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkennen. Infizierte dürfen in der Regel auch im medizinisch-pflegerischen Bereich weiterarbeiten, weil es gute Infektionsschutzmöglichkeiten durch Hygiene gibt. Im Privatleben ist eine Infektion z.B. beim Tätowieren, bei Piercings oder Ohrlöchern, beim Drogenkonsum, beim Sex oder bei der Geburt möglich. Die Maßnahmen zum Infektionsschutz sind anders als bei HIV, z.B. ist das Risiko einer Ansteckung mit Hepatitis C bei einer vaginalen Geburt nicht höher als bei einem Kaiserschnitt und es gibt keine Medikamente zur Vorbeugung einer Ansteckung beim Sex, sondern hier helfen nur Kondome.
Es gibt keine Impfung gegen Hepatitis C. Hepatitis wird hauptsächlich über Kontakt mit infiziertem Blut übertragen, aber eine Ansteckung ist auch bei der Geburt oder beim Sex möglich.
Das Virus kann sich zwar auch im Speichel oder in der Tränenflüssigkeit befinden, aber eine Ansteckung über solche Körperflüssigkeiten ist nur über eine Verletzung möglich, in die diese Flüssigkeit eindringt. Eine Ansteckung über gemeinsam benutzte Sanitäreinrichtungen, Küchenutensilien oder Wäsche ist extrem unwahrscheinlich. Wer eine Hepatitis C Infektion hat, darf Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Kindertagesstätten oder Wohnheime besuchen und dort arbeiten.
Nur Gegenstände, die mit Blut in Kontakt gekommen sein könnten, sollten auf keinen Fall gemeinsam benutzt werden, z.B. Nagelscheren, Rasierer, Zahnbürsten oder Spritzen. Bei der Arbeit im medizinisch-pflegerischen Bereich ist eine Ansteckung z.B. möglich, wenn eine beschäftigte Person sich mit einem noch nicht gereinigten Skalpell schneidet oder sich an einer benutzten Spritze oder OP-Nadel sticht.
Hepatitis C kann nur als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn die unfallversicherte Person bei ihrer Arbeit einem besonderen Infektionsrisiko in einem der folgenden Bereiche ausgesetzt war:
Das gilt nicht nur für Pflegekräfte, Ärzte, Betreuungspersonen und Laboranten, sondern z.B. auch für Reinigungspersonal. Eine Anerkennung von Hepatitis C als Berufskrankheit ist auch möglich, wenn keine konkrete Verletzung dokumentiert ist, bei der die Infektion passiert sein könnte. Es reicht aus, wenn das Infektionsrisiko zur Zeit der Ansteckung im Beruf hoch war, und wenn in diesem Zeitraum außerhalb des Berufs keine besonderen Infektionsrisiken bestanden haben. Trotzdem sollten Beschäftigte auch sehr kleine Verletzungen (z.B. Nadelstichverletzungen) dem Arbeitgeber und der Unfallversicherung melden. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass eine Infektion später als Berufskrankheit anerkannt wird.
Eine Infektion in Bereichen mit geringerem Infektionsrisiko kann zwar nicht als Berufskrankheit anerkannt werden, aber als Arbeitsunfall, wenn sich die unfallversicherte Person nachweislich bei der versicherten Tätigkeit angesteckt hat.
Nach der medizinischen Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-C-Virus (HCV)-Infektion“ sollten Menschen mit einer Hepatitis C-Infektion eine antivirale Therapie angeboten bekommen, wenn sie im medizinischen Bereich arbeiten. Sie sollten verletzungsintensive Tätigkeiten auf das notwendige Minimum beschränken und dabei unter erhöhten Sicherheitsauflagen arbeiten. Als verletzungsintensive Tätigkeiten zählen z.B. lange Operationen oder Operationen, bei denen die Hände in die Nähe von Spitzen oder scharfen Instrumenten kommen. Sicherheitsmaßnahmen sind z.B. doppelte Handschuhe mit Stichindikator und stumpfe Kanülen.
Hygienemängel beim Piercen (auch beim Stechen von Ohrlöchern) oder Tätowieren können ggf. zu einer Ansteckung mit Hepatitis C führen. Beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gibt es Informationen zum sicheren Piercen und Tätowieren unter www.lgl.bayern.de > Suchbegriffe "Tätowieren" > Gesundheit: Tätowieren und Piercen.
Genauso wie HIV kann auch Hepatitis C beim Drogenkonsum übertragen werden, zum Teil auch, wenn die Drogen nicht gespritzt werden. Die Aids-Hilfe Informiert über die Risiken und Infektionsschutzmöglichkeiten beim Drogenkonsum unter www.aidshilfe.de > Themen > Safer Use.
Schwangere mit einer Infektion mit Hepatitis C können in der Regel nicht mit antiviralen Medikamenten behandelt werden. Wenn die Mutter infiziert ist, hat das Kind ein Ansteckungsrisiko von ungefähr 1–6 % und von 36 %, wenn die Mutter zusätzlich mit HIV infiziert ist. Es gibt allerdings keine bekannte Möglichkeit, das Ansteckungsrisiko zu verringern, insbesondere keine Hinweise darauf, dass ein Kaiserschnitt weniger riskant als eine vaginale Geburt sein könnte. Ein Kaiserschnitt kann nur das Risiko einer Ansteckung mit HIV deutlich verringern, wenn die Mutter zusätzlich zu der Infektion mit Hepatitis C auch damit infiziert ist. Stillen ist allerdings trotz einer Infektion mit Hepatitis C kein Problem, außer die Brustwarze ist entzündet oder verletzt.
Beim Sex ist eine Ansteckung mit Hepatitis C möglich, aber das Risiko ist nicht immer gleich hoch, sondern es gibt bestimmte Risikofaktoren:
HIV-PrEP verringert nur das Risiko einer HIV-Infektion, schützt aber nicht vor einer Ansteckung mit Hepatitis C und es gibt auch keine anderen Medikamente zum Schutz vor einer Ansteckung mit Hepatitis C. Kondome verringern das Infektionsrisiko deutlich.
Informationen zur Infektionsgefahr und zum Infektionsschutz bei Erster Hilfe bietet Ihnen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Direktdownload unter www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/pdf/infektion_eh.pdf.