Chronische Hepatitis C mit Schädigungen der Leber kann dazu führen, dass dem Erkrankten ein Grad der Behinderung (GdB) bzw. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) vom Versorgungsamt zuerkannt wird. Die Höhe des GdB/GdS richtet sich bei chronischer Hepatitis nach der Entzündungsaktivität, bei den sonstigen Leberschäden meist nach den Funktionsbeeinträchtigungen.
Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Diese enthalten Anhaltswerte über die Höhe des Grads der Behinderung (GdB) bzw. des Grads der Schädigungsfolgen (GdS).
Sie können beim Bundesjustizministerium unter www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html eingesehen werden.
Unter chronischer Hepatitis werden alle chronischen Verlaufsformen von Hepatitiden zusammengefasst. Dazu gehören insbesondere die Virus-, die Autoimmun-, die Arzneimittel- und die kryptogene Hepatitis.
Chronische Hepatitis |
GdB/GdS |
ohne (klinisch-)entzündliche Aktivität |
20 |
mit geringer (klinisch-)entzündlicher Aktivität |
30 |
mit mäßiger (klinisch-)entzündlicher Aktivität |
40 |
mit starker (klinisch-)entzündlicher Aktivität, je nach Funktionsstörung |
50-70 |
Alleinige Virus-Replikation ("gesunder Virusträger") |
10 |
Bei Vorliegen eines histologischen Befunds gelten für die Virus-Hepatitiden folgende Besonderheiten.
Der GdB/GdS ergibt sich aus folgender Tabelle, wobei die genannten GdB/GdS-Werte die üblichen klinischen Auswirkungen mit umfassen.
Fibrose null - gering |
Fibrose mäßig |
Fibrose stark |
|
Nekro-inflammatorische Aktivität gering |
20 |
20 |
30 |
Nekro-inflammatorische Aktivität mäßig |
30 |
40 |
40 |
Nekro-inflammatorische Aktivität stark |
50 |
60 |
70 |
Anmerkung
Die Auswertung des histologischen Befunds soll sich am modifizierten histologischen Aktivitätsindex (HAI) ausrichten.
Für Virushepatitis C gelten bei fehlender Histologie im Hinblick auf die chemischen Laborparameter folgende Besonderheiten:
Die nachfolgenden Angaben gelten unabhängig davon, was den Leberschaden ausgelöst hat.
GdB/GdS |
|
Fibrose der Leber ohne Komplikationen |
0-10 |
Leberzirrhose |
|
kompensiert inaktiv |
30 |
kompensiert gering aktiv |
40 |
kompensiert stärker aktiv |
50 |
dekompensiert (Aszites, portale Stauung, hepatische Enzephalopathie) |
60-100 |
Fettleber (auch nutritiv-toxisch) |
0-10 |
Nach Entfernung eines malignen primären Lebertumors ist in den ersten 5 Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten. GdB/GdS während dieser Zeit 100.
Nach Lebertransplantation ist eine Heilungsbewährung abzuwarten (im allgemeinen 2 Jahre). GdB/GdS während dieser Zeit 100.
Danach selbst bei günstigem Heilungsverlauf unter Mitberücksichtigung der erforderlichen Immunsuppression GdB/GdS von wenigstens 60.
Hepatische Porphyrien |
GdB/GdS |
Akut-intermittierende Porphyrie |
30 |
Porphyria cutanea tarda ohne wesentliche Beschwerden |
10 |
Unterstützung und Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geregelt. Nachfolgend Links zu den allgemeinen Regelungen:
Als schwerbehindert gilt, wem vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zugesprochen wurde. Hat ein Patient mit Hepatitis C eine anerkannte Schwerbehinderung, können für ihn folgende Hilfen und Nachteilsausgleiche infrage kommen:
Hepatitis C > Finanzielle Hilfen