Bei der Urlaubsplanung sollte darauf geachtet werden, dass am Reiseziel eine ungezwungene und für Kinder angenehme Atmosphäre mit ausreichend Beschäftigungsmöglichkeiten gegeben ist. Zudem sollte man sich im Voraus sorgfältig über die Einfuhrbestimmungen von Medikamenten wie Methylphenidat bzw. Amfetamin informieren.
Kinder – egal ob mit oder ohne ADHS (früher ADHS und ADS) – sollten ihrem Alter entsprechend bei der Planung des Familienurlaubs mitbestimmen können. Die verschiedenen Möglichkeiten der Anreise sollten unter Einbezug der Selbsteinschätzung des Kindes abgewogen werden. Einige bevorzugen eine Anreise mit dem Auto, weil z.B. die Zeitabstände zwischen Bewegungspausen im Vergleich zu Langstreckenflügen oder Zugfahrten individuell angepasst werden können. Andere hingegen fliegen lieber, da die Eltern dem Kind während dem Flug mehr Zuwendung und Aufmerksamkeit schenken können.
Für Kinder mit ADHS, und auch die Eltern, ist ein Urlaub in einem Ferienhaus oder einem Kinderhotel in der Regel entspannter, da dort besser auf die Bedürfnisse der Kinder eingegangen werden kann. Hier bieten sich viele Gelegenheiten zum bewegen, toben und für gemeinsame Erlebnisse mit den Eltern.
Kindern mit ADHS fällt es unter Umständen schwer sich in neue Gruppenkonstellationen einzubringen. Selbstorganisation und Teamfähigkeit können durch ADHS beeinträchtigt sein. Ferienlager (z.B. als Teil von Ferienprogrammen der Landkreise) können Kinder mit ADHS situationsbedingt überfordern. Allerdings gibt es immer mehr Angebote, die speziell auch auf die Bedürfnisse von Kindern mit ADHS eingehen. In der Regel haben diese Ferienlager mehr Betreuer für die Kinder und unterstützen diese im Tagesablauf und in ihrem Sozialverhalten.
Es wird empfohlen die Dauermedikation zur Behandlung von ADHS einmal jährlich zu unterbrechen. So können mögliche Wachstumsverzögerungen aufgeholt werden und es wird beobachtet, ob eine medikamentöse Behandlung weiterhin nötig ist. Ist während der Einnahme-Unterbrechung eine Reise geplant, sollte berücksichtigt werden, dass sich das Verhalten des Kindes ggf. verändern kann. Symptome wie Hyperaktivität, Unaufmerksamkeit und Impulsivität können wieder häufiger und in intensiveren Ausmaßen auftreten.
Methylphenidat bzw. Amfetamine zählen zu den Betäubungsmitteln und können bei der Einreise in andere Länder beschlagnahmt werden. Deshalb sollten folgende Regelungen eingehalten werden:
Zu den Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens gehören alle EU-Mitgliedsländer (mit Ausnahme von Großbritannien, Irland, Zypern, Bulgarien, Rumänien und Kroatien) sowie Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein. Für Reisen in diese Mitgliedsstaaten gilt folgendes:
Krankenversicherungsschutz im Ausland: Auslandsschutz