Diabetiker können in der Regel Kraftfahrzeuge führen, doch insbesondere Unterzuckerung kann ein potenzielles Risiko im Straßenverkehr darstellen. Deshalb kommt es bei der Fahreignung stark auf das Verhalten des Diabetikers und seinen verantwortungsvollen Umgang mit der Therapie an. Patienten, die jedoch Unterzucker nicht rechtzeitig spüren (Hypoglykämiewahrnehmungsstörung), dürfen kein Kraftfahrzeug führen.
Grundsätzlich ist ein Arzt dazu verpflichtet, Patienten die aufgrund ihrer Krankheit nicht Auto fahren können, darauf hinzuweisen. Insbesondere Hypoglykämien (Unterzuckerungen) bilden im Straßenverkehr ein Risiko. Ist ein Patient nicht fahrtauglich und steuert dennoch ein Kraftfahrzeug, macht er sich strafbar und muss für mögliche Schäden selbst aufkommen. Bei einem Unfall muss er mit strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Im Auto sollten immer folgende Dinge mitgeführt werden, deren Aufbewahrungsort wenn möglich auch der Beifahrer kennt:
Vor einer längeren Fahrt sollte der Blutzucker gemessen und notiert werden. Im Falle eines Unfalls ist dies aus juristischen Gründen wichtig. Dies ist die "Pflicht zur Vorsorge" nach § 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
Bei Verdacht auf Hypoglykämie vor der Fahrt sollte diese nicht angetreten werden.
Folgende Empfehlungen gelten generell:
Die "Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung" der Bundesanstalt für Straßenwesen stellen bei Diabetes folgende Leitsätze auf:
"Gut eingestellte und geschulte Menschen mit Diabetes können Fahrzeuge beider Gruppen (s.u.) sicher führen.
Therapieregime und Fahrzeugnutzung sind bei der Begutachtung zu berücksichtigen.
Die Gefährdung der Verkehrssicherheit geht beim Diabetes mellitus in erster Linie vom Auftreten einer Hypoglykämie mit Kontrollverlust, Verhaltensstörungen oder Bewusstseinsbeeinträchtigungen aus.
Eine ungestörte Hypoglykämiewahrnehmung ist Voraussetzung für die Fahreignung.
Wer nach einer Stoffwechseldekompensation erstmals oder wer neu eingestellt wird, darf kein Fahrzeug führen, bis die Einstellphase nach ärztlicher Einschätzung durch Erreichen einer ausgeglichenen Stoffwechsellage (insbesondere bezüglich der Normalisierung des Sehvermögens sowie der Wahrnehmung von Hypoglykämien) abgeschlossen ist."
Die Fahreignung wird für Gruppe 1 und 2 (= Personenbefördung) getrennt beurteilt, Näheres unter Fahrerlaubnisgruppen.
Die "Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung" der Bundesanstalt für Straßenwesen enthalten auf den Seiten 34/35 eine detaillierte tabellarische Übersicht zur Kraffahreignung für die beiden Gruppen in Abhängigkeit von der Ausprägung und der Therapie des Diabetes. Kostenloser Download unter www.bast.de > Verhalten und Sicherheit > Fachthemen > Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung > zum Download.
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