Manche Krankheiten oder Therapien führen dazu, dass die Fähigkeit zum Autofahren eingeschränkt ist. Detailliert ausgeführt wird dies in den "Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung" (Bundesanstalt für Straßenwesen), kostenloser Download unter www.bast.de > Verhalten und Sicherheit > Fachthemen > Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung.
Bei der Beurteilung der Fahreignung wird die Fahrerlaubnis in 2 Gruppen unterteilt.
Die Gruppe 1 umfasst die Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T. Darunter fallen z.B. Mopeds, Kraft- und Leichtkrafträder, Kraftfahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Es sind Fahrzeuge bis 3,5 t und Motorräder.
Gruppe 2 umfasst die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E (das sind z.B. Lastkraftwagen und Busse) und die Erlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen (FzF).
Für eine Fahrerlaubnis der Gruppe 2 gelten strengere Vorgaben, weil die Folgen eines Unfalls schwerer sind.
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