Das Autofahren bei Einnahme von Medikamenten ist laut Straßenverkehrsordnung erlaubt, wenn die Medikamente zur Behandlung einer Krankheit notwendig und – ganz wichtig – vom Arzt verordnet sind. Autofahrer müssen jedoch vor jeder Fahrt selbst prüfen, ob ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist. Darüber hinaus muss auch der behandelnde Arzt die Fahrtauglichkeit des Patienten beurteilen und dem Patienten Informationen geben.
Ist die Fahrtüchtigkeit durch Medikamente beeinträchtigt, darf ein Kraftfahrzeug erst wieder geführt werden, wenn die Wirkung der Medikamente vollständig abgeklungen ist.
Generell gilt: Wer unter dem Einfluss bestimmter berauschender Mittel Auto fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese Mittel stehen in der Anlage zu § 24a StVG. Viele dieser Mittel werden jedoch auch medikamentös eingesetzt, z.B. medizinisches Cannabis bei Spastiken, Morphin bei Tumorschmerzen oder Amfetamin bei ADHS. Wenn das Mittel ärztlich verschrieben und bestimmungsgemäß für einen konkreten Krankheitsfall eingenommen wird, liegt keine Ordnungswidrigkeit vor (§ 24a Abs. 2 Satz 3 StVG). Wichtig ist, dass die betroffene Person keine bleibenden Leistungseinschränkungen hat und dass die Krankheit und die Symptome keinen Einfluss auf die Sicherheit im Straßenverkehr haben.
Diese Regelung gilt für folgende berauschende Mitteln und Substanzen:
Berauschende Mittel | Substanzen |
Cannabis (über dem THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum) Für Fahranfänger / Fahrer vor dem 21. Geburtstag: Absolutes Cannabisverbot am Steuer Ausnahme: verschriebenes medizinisches Cannabis |
Tetrahydrocannabinol (THC) |
Heroin Morphin |
Morphin |
Cocain | Cocain Benzoylecgonin |
Amfetamin | Amfetamin |
Designer-Amfetamin | Methylendioxyamfetamin (MDA) Methylendioxyethylamfetamin (MDE) Methylendioxymetamfetamin (MDMA) |
Metamfetamin | Metamfetamin |
Wenn Patienten eines dieser Mittel als Medikament einnehmen, aber trotzdem Autofahren dürfen, sollten sie sich dies vom Arzt schriftlich bestätigen lassen. Diese Bestätigung gibt es in der Regel nur, wenn die Medikamente regelmäßig nach Vorgabe eingenommen werden, die Therapie wirkt und die Patienten einen guten, stabilen Allgemeinzustand haben.
Medikamente dürfen keinesfalls plötzlich abgesetzt werden, weil sowohl das Absetzen an sich als auch die fehlende Wirkung der Medikamente fahruntauglich machen können. Veränderungen der Dosierung oder der Einnahmezeiten sollten immer in ärztlicher Absprache erfolgen.
Insbesondere zu Beginn einer Arzneimittelbehandlung ist eine sorgfältige ärztliche Überwachung notwendig und Betroffene sollten auf mögliche Nebenwirkungen und Einschränkungen achten. Doch auch später und vor allem bei chronischen und schweren Krankheiten ist eine regelmäßige ärztliche Kontrolle der medikamentösen Therapie notwendig.
Ärzte sind verpflichtet, Patienten, die regelmäßig bestimmte Medikamente (z.B. Schmerzmittel oder Psychopharmaka) einnehmen, über die damit verbundenen Risiken beim Autofahren aufzuklären. Diese Aufklärung muss verständlich und vollständig erfolgen und dokumentiert werden. In der Regel erfolgt die Information schriftlich, und der Patient bestätigt, dass er die Hinweise bekommen hat. Das dient der rechtlichen Absicherung des Arztes. Anderenfalls könnte er ggf. haftbar gemacht werden, z.B. bei einem Verkehrsunfall durch medikamentenbedingte Fahruntüchtigkeit.
Wichtig: Auch wenn ein Arzt die grundsätzliche Erlaubnis zum Autofahren gibt, müssen Patienten vor jeder Fahrt ihre Fahrtauglichkeit selbst kritisch einschätzen. Bei Bedenken bezüglich der Fahrtauglichkeit sollten Patienten sich besser fahren lassen, ein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Tun sie dies nicht, riskieren sie Geldstrafen und den Entzug der Fahrerlaubnis. Zudem können Betroffene bei einem Autounfall ihren Versicherungsschutz verlieren, wenn nachgewiesen wird, dass die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war und der Fahrer dies hätte erkennen können. Das betrifft sowohl die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für Schäden Dritter aufkommt, als auch die Kaskoversicherung, die eigene Fahrzeugschäden abdeckt.
Die Fahrtauglichkeit bei Medikamenteneinnahme muss stets individuell beurteilt werden. Einerseits gibt es Krankheiten, die das Autofahren ausschließen (z.B. Epilepsie) – aber mit Hilfe von Medikamenten kann die Fahreignung wieder hergestellt werden. Andererseits gibt es Krankheiten, die das Autofahren zwar nicht beeinträchtigen – aber die Medikamente (z.B. starke Schmerzmittel oder Psychopharmaka) verringern die Leistungsfähigkeit im Straßenverkehr, z.B. durch Verlangsamung oder Konzentrationsstörungen.
Besonders psychische oder körperliche Einschränkungen können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Das gilt vor allem bei der Einnahme von Medikamenten wie Schmerzmittel, Schlaf- und Beruhigungsmittel (Tranquilizer), Antikonvulsiva, Neuroleptika, Antidepressiva und Antiallergika.
Die meisten Herz-Kreislauf-Erkrankungen werden dauerhaft mit Medikamenten behandelt. Diese wirken sehr unterschiedlich. Nachfolgend die häufigsten Gefahren beim Autofahren:
Psychopharmaka, z.B. Antidepressiva, können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Insbesondere wenn Patienten neue Medikamente erhalten oder die Medikamentendosis steigern, sollten sie Rücksprache mit ihrem Arzt halten und ihre Fahrtauglichkeit vor jeder Fahrt eingehend prüfen.
Verschiedene Studien zur Fahrtauglichkeit bei Opioideinnahme ergaben, dass bei stabiler Dosierung im Allgemeinen die Belastbarkeit, Konzentration, Orientierung, Aufmerksamkeit oder Reaktionsfähigkeit nicht wesentlich eingeschränkt sind.
Trotzdem muss bei Opioiden, z.B. auch bei Schmerzpflastern, Folgendes ernst genommen werden:
Bei der Einnahme von Cannabinoiden ist das Autofahren unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Näheres unter Medizinisches Cannabis.
Schwindel kann eine Nebenwirkung von bestimmten Medikamenten, z.B. Psychopharmaka oder Mittel gegen Bluthochdruck, sein. Das kann die Eignung für den Straßenverkehr stark einschränken. Deshalb darf bei Schwindel infolge von Medikamenten in der Regel kein Fahrzeug geführt werden.
Die gleichzeitige Einnahme von Medikamenten und Alkohol kann die Fahrtüchtigkeit stark beeinträchtigen. Alkohol wirkt dämpfend auf das zentrale Nervensystem und verstärkt die Nebenwirkungen vieler Arzneimittel. Das gilt vor allem für Medikamente mit beruhigender oder dämpfender Wirkung wie Schlafmittel oder Antihistaminika. Die Folge können z.B. Schwindel, Müdigkeit oder verlangsamte Reaktionen sein. Wer Medikamente einnimmt, sollte auf Alkohol verzichten, insbesondere vor dem Autofahren.
Die "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung" der Bundesanstalt für Straßenwesen enthalten an mehreren Stellen detaillierte Hinweise zur Kraftfahreignung im Zusammenhang mit Medikamenten. Der Download der Leitlinien ist kostenlos unter www.bast.de > Verhalten und Sicherheit > Fachthemen > Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung > unten "zum Download ..." > oben "Begutachtungsleitlinien ..." > rechts "Volltext ...".
Die Fahreignung wird für Gruppe 1 (z.B. Kfz) und 2 (z.B. Lkw, Personenbeförderung) getrennt beurteilt. Näheres unter Fahrerlaubnisgruppen.
Führerschein bei Behinderung/Krankheit
Rechtsgrundlagen: § 24 a Abs. 2 StVG