Patienten mit schweren Depressionen sind oft nicht fahrtüchtig. Auch die Einnahme bestimmter Medikamente kann die Fahrtüchtigkeit zeitweise einschränken. Nach Abklingen der Symptome ist das Fahren wieder möglich, aber nach mehreren schweren Phasen kann die Fahrtüchtigkeit auch dauerhaft gemindert sein.
Bei depressiven Patienten kann die Fahrtauglichkeit, z.B. durch Einnahme bestimmter Antidepressiva, im Straßenverkehr vorübergehend eingeschränkt sein. Autofahren darf deshalb nur, wer sicherstellen kann, dass er sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Ist ein Patient fahruntauglich und steuert dennoch ein Kraftfahrzeug, macht er sich strafbar. Bei einem Unfall muss er mit straf- und versicherungsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Informationen zum Fahren nach schweren Krankheitsphasen und zu Zweifeln an der Fahrtauglichkeit unter Führerschein.
Die „Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung“ der Bundesanstalt für Straßenwesen legen fest, dass bei jeder sehr schweren Depression, die z.B. mit depressiv-wahnhaften, depressiv-stuporösen Symptomen oder mit akuter Suizidalität einhergeht, die psychischen Fähigkeiten ein Kraftfahrzeug zu lenken so gemindert sind, dass ein hohes Risiko für verkehrswidriges Verhalten besteht.
Bei der Fahreignung wird die Fahrerlaubnis in 2 Gruppen unterteilt, Näheres unter Fahrerlaubnisgruppen.
Ein Fahrzeug darf demnach erst wieder geführt werden, wenn
Die Erlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen, z.B. in Bussen, sowie das Führen von LKWs besteht nur bei völliger Symptomfreiheit. Allerdings ist nach mehreren schweren depressiven oder manischen Phasen die Erlaubnis, Personen zu befördern oder schwere Kraftwägen zu führen, nicht mehr gegeben.
Bei nachgewiesenen Intoxikationen und anderen Wirkungen von Arzneimitteln, welche die Leistungsfähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs beeinträchtigen, ist bis zu deren völligem Abklingen die Voraussetzung zum Führen von Kraftfahrzeugen aller Art nicht gegeben.
Der Patient muss grundsätzlich wissen, dass er für die Fahrtüchtigkeit selbst verantwortlich ist. Er muss sich kritisch beobachten, bevor er ein Fahrzeug steuert. Im Zweifel sollte er das Auto lieber stehen lassen. Gerade Psychopharmaka, die eine dämpfende Wirkung haben, können die Reaktionszeit verlängern und somit die Fahrtauglichkeit einschränken. Autofahrer, die Psychopharmaka einnehmen, sollten auf jeden Fall mit ihrem Arzt besprechen, ob sie mit den verordneten Medikamenten fahrtauglich sind. Auch die Beipackzettel der Medikamente enthalten entsprechende Hinweise.
Der Download der "Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung" der Bundesanstalt für Straßenwesen ist kostenlos möglich unter www.bast.de > Verhalten und Sicherheit > Fachthemen > Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung > zum Download.
Eine Zusammenstellung von Arzneimitteln, die sich auf die Fahrtüchtigkeit auswirken, finden Sie unter www.bussgeldkatalog.org > Verkehrssicherheit > Autofahren unter Einfluss von Medikamenten.
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