Das Wichtigste in Kürze
Der Gesundheitsfonds ist der zentrale Geldtopf der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In ihn fließen die eingenommenen Krankenversicherungsbeiträge aller Krankenkassen und ein Zuschuss des Bundes aus Steuermitteln. Die Krankenkassen haben unterschiedlich hohe Einnahmen und Ausgaben, weil ihre Mitglieder unterschiedlich hohe Einkommen und Krankheitsrisiken haben. Die Krankenkassen erhalten aus dem Gesundheitsfond für jedes Mitglied eine Pauschale, um diese Unterschiede auszugleichen (Risikostruktur-Ausgleich, Einkommensausgleich).
Was ist der Gesundheitsfonds?
Der Gesundheitsfonds soll die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung transparent und gerecht gestalten. Denn die gesetzlichen Krankenkassen haben unterschiedliche Versichertenstrukturen. Während einige Krankenkassen besonders viele ältere oder chronisch kranke Menschen versichern, haben andere überwiegend junge und gesunde Versicherte. Zudem unterscheiden sich die Einkommen der Mitglieder je nach Krankenkasse teilweise deutlich. Diese Unterschiede wirken sich auf die Höhe der Gesundheitsausgaben und der Beitragseinnahmen aus. Ohne einen finanziellen Ausgleich wären Krankenkassen mit vielen kranken oder einkommensschwächeren Versicherten benachteiligt. Der Gesundheitsfonds und der Risikostrukturausgleich sorgen deshalb dafür, dass die verfügbaren Mittel gerechter verteilt werden und alle Krankenkassen unter vergleichbaren Bedingungen arbeiten können.
Die Einnahmen des Gesundheitsfonds setzen sich insbesondere zusammen aus
- den Krankenversicherungsbeiträgen der Versicherten,
- den Arbeitgeberanteilen,
- Zusatzbeiträgen der Krankenkassen,
- Beiträgen anderer Sozialversicherungsträger (z.B. Bundesagentur für Arbeit),
- dem Bundeszuschuss aus Steuermitteln.
Aus dem Gesundheitsfonds erhalten die Krankenkassen Gelder, mit denen sie die medizinische Versorgung ihrer Versicherten finanzieren. Verwaltet wird der Fonds vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).
Risikostruktur-Ausgleich (RSA)
Der Risikostrukturausgleich ist das wichtigste Verteilungsverfahren des Gesundheitsfonds. Er soll sicherstellen, dass Krankenkassen ausreichend Finanzmittel für Versicherte mit höherem Versorgungsbedarf bekommen.
Jede Krankenkasse erhält für ihre Versicherten
- eine Grundpauschale,
- Zuschläge oder Abschläge entsprechend der Risikostruktur ihrer Versicherten,
- weitere Gelder für bestimmte Ausgabenbereiche.
In die Berechnung fließen z.B. folgende Merkmale ein:
- Alter
- Geschlecht
- Krankheiten (Morbidität)
- Wohnort beziehungsweise regionale Versorgungsstrukturen
- Krankengeldanspruch
Morbi-RSA: Berücksichtigung von Krankheiten
Seit 2009 wird im sog. morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) die Erkrankungshäufigkeit der Versicherten berücksichtigt. Dadurch erhalten Krankenkassen mit vielen schwer oder chronisch kranken Versicherten höhere finanzielle Mittel.
Mit dem „Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-FKG) wurde der Morbi-RSA grundlegend weiterentwickelt. Seit dem Ausgleichsjahr 2021 gelten unter anderem folgende Änderungen:
- Alle Krankheiten werden berücksichtigt. Die frühere Beschränkung auf ausgewählte Krankheiten ist weggefallen.
- Regionale Unterschiede bei den Gesundheitsausgaben werden einbezogen.
- Für besonders kostenintensive Patienten gibt es einen Risikopool.
- Eine Vorsorgepauschale fördert Präventions- und Früherkennungsmaßnahmen.
- Es gibt keine Zuschläge mehr, wenn Versicherte eine Erwerbsminderungsrente bekommen.
Einkommensausgleich
Neben dem Risikostruktur-Ausgleich gibt es einen Einkommensausgleich. In der gesetzlichen Krankenversicherung hängt die Höhe der Beiträge nämlich vom Einkommen der Versicherten ab. Die Beiträge steigen mit dem Einkommen und die Einkommensstruktur der Versicherten in den Krankenkassen ist verschieden.
Die Krankenkassen erheben Zusatzbeiträge, die ebenfalls vom Einkommen abhängig sind. Näheres unter Krankenkassen. Diese zahlen sie in den Gesundheitsfond ein. Aus den Zusatzbeiträgen erhalten alle Krankenkassen ihren Anteil. Krankenkassen, deren Versicherte ein überdurchschnittlich hohes Einkommen haben, erhalten weniger, als sie eingezahlt haben. Mehr als sie eingezahlt haben bekommen Krankenkassen mit Versicherten, deren Einkommen unter dem Durchschnitt liegt. Das soll verhindern, dass Krankenkassen mit vielen einkommensschwächeren Mitgliedern benachteiligt werden.
Bundeszuschuss
Ergänzt wird der Gesundheitsfonds durch den sog. Bundeszuschuss. Das sind Steuergelder, die dafür gedacht sind, sog. versicherungsfremde Leistungen zu finanzieren. Damit sind Leistungen gemeint, die aus Krankenkassenbeiträgen der gesetzlich Krankenversicherten finanziert werden, die aber nicht für deren Gesundheitsversorgung verwendet werden.
Dazu zählen z.B. die beitragsfreie Familienversicherung und die Leistungen für Menschen, die Grundsicherungsgeld beziehen, soweit die vom Bund aus Steuergeldern gezahlten Beiträge nicht ausreichen, um deren Gesundheitsversorgung zu finanzieren. In manchen Fällen ist umstritten, ob eine Leistung versicherungsfremd ist oder nicht, z.B. bei Schutzimpfungen.
Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz 2026 soll der Bundeszuschuss ab 2027 deutlich niedriger ausfallen. Allerdings müssen die gesetzlich Krankenversicherten aufgrund dieses Gesetzes künftig auch weniger versicherungsfremde Leistungen mit ihren Krankenversicherungsbeiträgen mitfinanzieren:
- Die vom Bund gezahlten Krankenkassenbeiträge für Menschen, die Grundsicherungsgeld beziehen, steigen. Das heißt die Gesundheitsversorgung für diese Menschen wird zu einem höheren Anteil aus Steuern finanziert.
Viele gesetzliche Krankenkassen klagen allerdings gerade gegen den Bund: Sie sind der Ansicht, dass diese Beiträge weiterhin zu niedrig sind. - Ab 2028 wird die Familienversicherung für manche Partner beitragspflichtig, Näheres unter Familienversicherung.
Zusatzbeiträge
Jede Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag, wenn die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht für die Ausgaben der Krankenkasse ausreichen. Die Zusatzbeiträge sollen die Finanzierungslücke schließen. Die Krankenkassen behalten die Zusatzbeiträge aber nicht einfach, sondern diese laufen erst durch den Gesundheitsfonds. Dadurch findet auch bei den Zusatzbeiträgen der Risikostruktur-Ausgleich und der Einkommensstrukturausgleich statt.
Krankenkassen mit einem niedrigen Zusatzbeitrag sind für viele Versicherte attraktiver. Deshalb lohnt es sich für Krankenkassen, wirtschaftlich zu arbeiten, damit sie den Zusatzbeitrag möglichst niedrig halten können.
Praxistipp
Das Bundesamt für Soziale Sicherung informiert zum Gesundheitsfonds unter www.bundesamtsozialesicherung.de > Themen > Gesundheitsfonds und zum Risikostrukturausgleich unter www.bundesamtsozialesicherung.de > Themen > Risikostrukturausgleich.
Wer hilft weiter?
Das Bundesamt für Soziale Sicherung, das den Gesundheitsfonds verwaltet und den Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen durchführt.
Verwandte Links
Rechtsgrundlagen: §§ 265 bis 273 SGB V