Ein Leben mit HIV-Infektion ist heute dank guter Therapiemöglichkeiten sehr gut und lange möglich. Aber das wissen viele Menschen noch nicht, deshalb gibt es immer noch Diskriminierungen und fachlich nicht begründbare Einschränkungen, z.B. bei Reisen, Versicherungen, Vereinssport oder dem Wunsch einer natürlichen Geburt.
Das HI-Virus ist im alltäglichen Körperkontakt, z.B. beim Händeschütteln, nicht übertragbar. Deshalb gibt es keine Pflicht, Menschen über seinen HIV-positiv-Status zu informieren. Aber natürlich ist die Diagnose einschneidend. Die Frage, wann und wen ein HIV-positiver Mensch über seine Infektion informieren sollte, kann nicht pauschal beantwortet werden. Hilfreich ist für viele zunächst der Kontakt zu anderen Betroffenen.
Falsches Wissen (Angst vor einer Ansteckung) oder Unwissenheit über die aktuellen Therapien führen im Umfeld häufig dazu, dass Menschen auf Distanz zu HIV-Positiven gehen. Die wichtigste Botschaft ist hier: HIV ist im alltäglichen Kontak nicht ansteckend. Selbst beim Sex wird HIV nicht übertragen, wenn Infizierte eine erfolgreiche Kombinationstherapie machen – und das trifft in Deutschland auf über 90 % der HIV-Diagnostizierten zu. Näheres unter HIV AIDS > Therapie.
Grundsätzlich steht es Betroffenen frei, zu entscheiden, wen sie informieren, sofern sie nicht wissentlich riskieren, andere Menschen anzustecken. Die Deutsche Aidshilfe empfiehlt Betroffenen, sich erst selbst zu informieren, bevor sie andere informieren, denn dann können falsche Befürchtungen besser entkräftet werden. Bevorzugt sollten sie im ersten Schritt das nächste Umfeld informieren. Bei diesen Menschen können sie am besten einschätzen, ob sie stabil und vertrauenswürdig genug sind, die Information für sich zu behalten und sie zu (unter-)stützen. Weitere Denkanstöße dazu bei der Deutschen Aidshilfe unter www.aidshilfe.de > Themen > Leben mit HIV > Positiv - was nun? > Wem sag ich's?.
Wenn in einer Partnerschaft einer der Partner HIV-positiv ist, löst das beim anderen oft Angst vor einer Ansteckung aus und Fragen: Wo hast du dich infiziert? Bin ich auch infiziert?
Wenn die HIV-Infektion erfolgreich behandelt wird, d.h. wenn die Viruslast unter der Nachweisgrenze liegt, ist HIV beim Sex nicht übertragbar. Bei unbehandelter Infektion oder nachweisbarer Viruslast kann geschützter Geschlechtsverkehr oder eventuell eine PreP und im Notfall eine PEP (Näheres zu PreP und PEP unter HIV AIDS > Prävention) eine Ansteckung so gut wie ausschließen.
Eine besonders schwierige Situation kann entstehen, wenn in einer Beziehung trotzdem HIV übertragen wird. Vorwürfe einerseits und Schuldgefühle andererseits können die Beziehung stark belasten. Wenn Schuldgefühle, Ängste oder vielleicht auch Wut auf den Partner die Beziehung gefährden, ist es wichtig, darüber zu sprechen. Hier können Beratungsstellen helfen:
Eine HIV-Kombinationstherapie (ART, antiretrovirale Therapie, Näheres unter HIV AIDS > Therapie) besteht immer aus mehreren Medikamenten und diese können Wechselwirkungen verursachen, unter anderem mit der Pille, sodass die hormonelle Verhütung nicht mehr wirkt. Hier ist eine enge Abstimmung mit dem Frauenarzt nötig.
Zeugung, Schwangerschaft, natürliche Geburt und Stillen sind trotz HIV-Infektion möglich, wenn bei einer erfolgreichen antiretroviralen Therapie das Virus unter der Nachweisgrenze liegt. Dann kann das Virus nicht auf den Partner oder das Kind übertragen werden. Wichtig sind eine vorherige Beratung sowie engmaschige Begleitung, Beratung und Kontrolle von (werdender) Mutter und Kind durch einen HIV-erfahrenen Arzt.
Wenn eine natürliche Zeugung nicht in Frage kommt oder gewünscht ist, gibt es noch 2 weitere Möglichkeiten:
Für HIV-infizierte Elternteile kann es schwer sein, den richtigen Umgang mit Informationen für ihre Kinder zu finden. Sie sollen den Kindern nichts verheimlichen, denn Kinder spüren, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Das kann zu Rückzug, Schuldgefühlen, Selbstwertproblemen und ähnlichem führen. Häufig stellen sich betroffene Eltern folgende Fragen:
Allgemeingültige Antworten auf diese Fragen gibt es nicht. Hilfreiche Vorschläge und Gedankenanstöße gibt die Broschüre „Wie sag ich's meinem Kind?" der Deutschen Aidshilfe: www.aidshilfe.de > Service > Material bestellen > Suchbegriff: „Kind".
Alkohol und Drogen können die unerwünschten Nebenwirkungen von HIV-Medikamenten verstärken. Das heißt aber nicht, dass alle Menschen mit einer antiviralen Therapie gegen HIV abstinent leben oder ihren Konsum einschränken müssen, sondern, dass sie ihren Konsum mit den behandelnden Ärzten absprechen sollten. Wer rezeptfreie Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel einnehmen will, sollte ebenfalls vorher absprechen, ob es unerwünschte Wechselwirkungen mit den HIV-Medikamenten gibt.
Eine Reise sollte aufgrund der Medikamenteneinnahme sorgfältig geplant und mit dem Arzt abgestimmt werden. Es empfiehlt sich, im Vorfeld einige Dinge zu beachten, z.B. mehr Medikamente mitzunehmen als nötig und diese auf Koffer und Handgepäck zu verteilen. Vor einer Reise sollte sichergestellt werden, dass für den Notfall vor Ort eine ausreichende medizinische Versorgung vorhanden ist. Dafür ist es sinnvoll, ärztliche Unterlagen in englischer Sprache mitzunehmen. Detaillierte Hinweise unter Urlaub bei chronischen und schweren Krankheiten.
HIV-Positive können innerhalb Europas meist ohne Probleme verreisen. In einigen Ländern gibt es jedoch Einreisebeschränkungen. Es gibt auch Länder, die Menschen mit HIV nicht einreisen lassen oder ausweisen. Detaillierte englischsprachige Informationen bietet die Seite www.positivedestinations.info/
Zudem sollte bei Auslandsreisen auf einen ausreichenden Versicherungsschutz geachtet werden. Näheres dazu unter Auslandsschutz.
Menschen mit HIV-Infektion können bestimmte private Versicherungen, bei denen der Gesundheitszustand von Bedeutung ist, nicht mehr abschließen. Bei bestehenden Verträgen sind Betroffene nicht verpflichtet, die Versicherung über die Infektion zu informieren und müssen auch nicht um ihren Versicherungsschutz bangen. Bei allen privaten Versicherungen lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen oder im Internet in Vergleichsportalen zu recherchieren. Auch Versicherungsmakler können einen unterstützen, denn Makler sind nicht an eine Versicherung gebunden. Gut ist, wenn sie bereits Erfahrung mit HIV-positiven Klienten haben. Die örtliche Aidshilfe kann in der Regel Kontakte zu solchen Maklern vermitteln.
Bei Neueintritt in eine private Krankenversicherung ist nur noch der Basistarif möglich. Bei bestehenden Verträgen sind Upgrades in einen Tarif mit mehr Leistungen meist ausgeschlossen.
Private Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte, z.B. 2-Bett Zimmer oder Chefarztbehandlungen, sind nach einem positiven Testergebnis in der Regel nicht mehr möglich. Es gibt aber manchmal Aktionen, bei denen Zusatztarife mit vereinfachten Gesundheitsprüfungen abgeschlossen werden können. Bei Interesse sollten sich Betroffene regelmäßig informieren, um solche Aktionen nicht zu verpassen.
Die Zahnzusatzversicherung bildet eine Ausnahme und kann meist auch mit einer HIV-Infektion abgeschlossen werden.
Bei einer Reisekrankenversicherung ist zu beachten, dass Erkrankungen, die bereits vor der Reise bestanden haben, nicht mitversichert sind. HIV-Positive, die beschwerdefrei sind, haben jedoch keine Einschränkungen zu befürchten. Es ist allerdings ratsam, sich vor der Reise ein Attest ausstellen zu lassen, das die uneingeschränkte Reisefähigkeit bescheinigt und dass keine akuten Behandlungen zu erwarten sind.
Unfallversicherungen sind zum Teil für HIV-Positive abschließbar, aber in der Regel nicht, wenn Menschen bereits AIDS haben.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung konnte mit HIV bis vor kurzem nicht mehr abgeschlossen werden. Das verändert sich gerade, weil die Versicherer erkennen, dass HIV mit anderen chronischen Krankheiten vergleichbar ist. Eine HIV-positiv-Diagnose bei bestehender Versicherung muss nicht mitgeteilt werden und hat auch keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz. Angestellte können z.T. über den Arbeitgeber eine „betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung" in Anspruch nehmen.
Auf den Abschluss einer Rentenversicherung hat eine HIV-Infektion keine Auswirkungen.
Bei einer Risikolebensversicherung kommt es bei vielen Anbietern auf den individuellen Gesundheitszustand an. Eine HIV-Infektion ohne Ausbruch von AIDS führt aufgrund der verbesserten Behandlungsmöglichkeiten nicht mehr zu einer pauschalen Ablehnung. Dennoch werden weiterhin Anträge abgelehnt oder es muss mit einem Risikozuschlag gerechnet werden.
Eine Sterbegeldversicherung kann ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden. So können Angehörige davor geschützt werden, Beerdigungskosten übernehmen zu müssen. Es sollte aber unbedingt darauf geachtet werden, in welcher Relation die eingezahlten Beiträge zur Versicherungssumme stehen. Bei einer langen Laufzeit ist eine solche Versicherung meist nicht sinnvoll.
Grundsätzlich sollte gegenüber Versicherungen mit der Information einer Infektion eher vorsichtig umgegangen werden, da die Gefahr besteht, dass die Information weiter gestreut wird als es Betroffenen lieb ist. Eine unabhängige Beratung ist also noch wichtiger als bei gesunden Menschen. Neutrale Beratung bietet z.B. die Deutsche Aidshilfe, Kontaktmöglichkeiten unter www.aidshilfe.de > Beratung.
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