Das Wichtigste in Kürze
Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, um Infektionskrankheiten vorzubeugen und schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung orientiert sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Der STIKO-Impfkalender zeigt, welche Impfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene empfohlen sind. Schutzimpfungen für Urlaubsreisen müssen in der Regel selbst bezahlt werden.
Kostenübernahme
Impfungen sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe, z.B. Antibiotika nach Kontakt mit bestimmten Erregern (z. B. Meningokokken) können übernommen werden. Krankenkassen können daneben freiwillig Impfungen übernehmen, die nicht von der STIKO empfohlen sind.
Eine Übersicht, welche Impfungen die Krankenkasse übernimmt, bietet das Bundesministerium für Gesundheit in der PDF-Datei „Leistungen der GKV: Schutzimpfungen“ unter www.bundesgesundheitsministerium.de > Themen > Prävention > Impfungen > Schutzimpfungen.
Für private Auslandsreisen sind Impfungen (z.B. Hepatitis A/B, Gelbfieber) freiwillig. Versicherte ab 18 Jahren müssen meist eine Zuzahlung für den Impfstoff leisten. Einige Krankenkassen erstatten diese Beträge jedoch als freiwillige Satzungsleistung. Bei einem besonderen Infektionsrisiko kann eine Kostenübernahme im Einzelfall möglich sein. Da die Regelungen je nach Krankenkasse variieren, sollte die Kostenübernahme immer vor der Impfung direkt abgeklärt werden.
Werden Impfungen speziell für den Arbeitsplatz oder Auslandsaufenthalte zu Arbeitszwecken benötigt, ist in der Regel der Arbeitgeber für die Kostenerstattung zuständig.
Wo ist eine Impfung möglich?
Schutzimpfungen werden in der Regel in ärztlichen Praxen durchgeführt.
Mit dem Apothekenversorgung‑Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sollen Apotheken ab Sommer 2026 Impfangebote ausweiten. Apotheken dürfen zukünftig alle Schutzimpfungen mit sog. Totimpfstoffen anbieten. Dazu zählen z.B. Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten oder Frühsommer‑Meningoenzephalitis (FSME).
Vorher war das Impfangebot in Apotheken auf Grippe‑ und COVID‑19‑Impfungen beschränkt.
Voraussetzung ist, dass das Apothekenpersonal entsprechend geschult ist.
Wenn Impfungen aus beruflichen Gründen erforderlich sind, ist häufig der betriebsärztliche Dienst zuständig. Welche Impfungen notwendig sind, richtet sich nach der konkreten Tätigkeit und der damit verbundenen gesundheitlichen Gefährdung.
Je nach Bundesland können auch Gesundheitsämter unentgeltlich Schutzimpfungen anbieten. Ob ein solches Angebot vor Ort besteht, sollte direkt beim zuständigen Gesundheitsamt erfragt werden.
Auslandsreisen
Vor geplanten Auslandsreisen ist es ratsam, sich frühzeitig beim Hausarzt oder in einer für Impfberatung ausgewiesenen Apotheke zu informieren, welche Schutzimpfungen für welches Land notwendig sind. Bei der Beratung sollte der Impfpass vorliegen, damit überprüft werden kann, ob zudem auch eine Auffrischungsimpfung nötig ist. Neue Impfungen werden vom Arzt sofort eingetragen.
Informationen, welche Impfungen für welches Land empfohlen werden bzw. verpflichtend sind, gibt das Auswärtige Amt unter www.auswaertiges-amt.de > Sicher Reisen > Ihr Reiseland. Unter „Reise- und Sicherheitshinweise“ kann das jeweilige Zielland eingegeben werden. Angaben zu notwendigen Impfungen sowie weitere Gesundheitsinformationen befinden sich im Abschnitt „Gesundheit“.
Generell sollte man bei Auslandsreisen auch den Krankenversicherungsschutz rechtzeitig prüfen, Näheres unter Auslandsschutz.
Richtlinie
Die verbindlichen Regelungen zum Leistungsanspruch stehen in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss. Die Richtlinie basiert auf den Empfehlungen der STIKO und regelt die Einzelheiten zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Schutzimpfungs-Richtlinie kann heruntergeladen werden unter www.g-ba.de > Richtlinien > Schutzimpfungs-Richtlinie.
Praxistipps
- Der Impfstatus sollte regelmäßig überprüft werden. Fehlende Impfungen sollten möglichst bald nachgeholt werden. Der STIKO-Impfkalender weist ausdrücklich darauf hin, dass Nachholimpfungen in jedem Lebensalter sinnvoll sind.
- Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit bietet viele Informationen zum Thema Impfen sowie einen Impfkalender unter www.impfen-info.de.
- Hinweise zu Erkrankungen, für die eine Schutzimpfung empfohlen wird, gibt das Robert-Koch-Institut unter www.rki.de > A-Z > Impfungen A-Z.
- Das Masernschutzgesetz verpflichtet bestimmte Personen zum Nachweis eines Masernschutzes durch die entsprechende Impfung. Dazu gehören vor allem Kinder in Kindergärten, Schulen oder Gemeinschaftseinrichtungen sowie nach 1970 geborene Personen, die in solchen Einrichtungen, in Gemeinschaftsunterkünften oder im medizinischen Bereich tätig sind oder leben (z.B. Asylbewerberheime). Weitere Informationen bietet das Bundesministerium für Gesundheit unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html.
Wer hilft weiter?
- Die Krankenkassen informieren darüber, welche Impfungen als reguläre Leistung übernommen werden und welche zusätzlichen Leistungen angeboten werden.
- Ärztliche Praxen, z. B. Hausarzt- oder Kinderarztpraxen, beraten zum individuellen Impfstatus und zu empfohlenen Impfungen.
- Für Reisen ins Ausland bietet das Auswärtige Amt landesspezifische Informationen.
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