Das Wichtigste in Kürze
Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen dienen dazu, die altersgerechte Entwicklung zu überprüfen und Krankheiten oder Auffälligkeiten in der Entwicklung möglichst frühzeitig zu erkennen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Untersuchungen U1 bis U9 sowie J1. Einige Krankenkassen übernehmen zusätzlich die Kosten für U10, U11 und J2.
Kinderfrüherkennungsuntersuchungen
(§ 26 SGB V)
Die Krankenkasse übernimmt bei Kindern die Kosten für folgende Untersuchungen (abgekürzt „U”), um die altersgemäße Entwicklung eines Kindes zu prüfen und behandlungsbedürftige Krankheiten frühzeitig zu erkennen.
Bei jeder Vorsorgeuntersuchung trägt der Kinderarzt die Untersuchungsergebnisse und die Werte für Kopfumfang, Gewicht und Körpergröße in das gelbe Vorsorgeheft ein. Je nach Alter des Kindes stehen bestimmte Untersuchungsinhalte im Vordergrund. Diese sind in der folgenden Tabelle nicht vollständig, sondern beispielhaft, aufgeführt:
| Name | Zeitpunkt | Untersuchungsinhalte |
| U 1 | direkt nach der Geburt | Das Neugeborene wird auf sofort behandlungsbedürftige Krankheiten und auf Fehlbildungen untersucht. Zudem wird der sog. Apgar-Wert ermittelt, indem Herzschlag, Muskelspannung, Hautfarbe und Atmung kontrolliert werden. |
| Pulsoxymetrie-Screening | möglichst 24 bis 48 Stunden nach der Geburt | Früherkennung kritischer angeborener Herzfehler. |
| Neugeborenen-Hörscreening | bis zum 3. Lebenstag, spätestens bei der U 2 | Das Hörscreening dient der Früherkennung von Hörstörungen. |
| Erweitertes Neugeborenen-Screening (ENS) und Mukoviszidose-Screening | bis zum 3. Lebenstag, spätestens bei der U 2 | Erkennen von angeborenen Stoffwechseldefekten und hormonellen Störungen. |
| U 2 | 3.–10. Lebenstag |
Das Neugeborene wird auf angeborene Erkrankungen angeschaut. Zudem werden die (Sinnes-)Organe und die Reflexe untersucht. Die Eltern werden anhand einer Stuhlfarbkarte darüber informiert, wie sie hellen Stuhl als möglichen Hinweis auf einen Gallengangverschluss erkennen können. |
| U 3 | 4.–5. Lebenswoche | Prüfung der altersgemäßen Entwicklung und Beweglichkeit. Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke, um eventuelle Fehlstellungen zu erkennen. |
| U 4 | 3.–4. Lebensmonat | Erkennen von geistigen und körperlichen Entwicklungsauffälligkeiten und Prüfung der Interaktion. |
| U 5 | 6.–7. Lebensmonat | Körperliche Untersuchung der kindlichen Entwicklung und des Bewegungsverhaltens. |
| U 6 | 10.–12. Lebensmonat | Kontrolle der kindlichen Fähigkeiten, z.B. der geistigen Entwicklung, der (Sinnes-)Organe und der Interaktion. |
| U 7 | 21.–24. Lebensmonat | Untersuchung der sprachlichen Entwicklung, der Feinmotorik und Körperbeherrschung. |
| U 7a | 34.–36. Lebensmonat | Frühzeitiges Erkennen von Sehstörungen und sonstigen Auffälligkeiten. |
| U 8 | 46.–48. Lebensmonat | Prüfung von Entwicklung, Sprache, Verhaltensweisen und Untersuchung der Zähne, Muskelkraft und Reflexe. |
| U 9 | 60.–64. Lebensmonat | Intensive Prüfung aller Organe, des Hörens und Sehens, der Sprachentwicklung und Bewegungsfähigkeit, um eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen vor dem Schuleintritt zu erkennen und zu behandeln. |
Für ältere Kinder und Jugendliche gibt es 4 weitere Vorsorgeuntersuchungen:
| Name | Zeitpunkt | Untersuchungsinhalte |
| U 10 | 7–8 Jahre | Untersuchung der körperlichen und sozialen Entwicklung sowie Beratung bei eventuellen Verhaltensauffälligkeiten oder Teilleistungsstörungen (z.B. ADHS, Legasthenie etc.). |
| U 11 | 9–10 Jahre | Prüfung von Bewegungsgewohnheiten, Essverhalten, Zahngesundheit, Medienkonsum und Untersuchung auf mögliche Verhaltensstörungen und Suchtentwicklungen. |
| J 1 | 12–14 Jahre | Untersuchung der körperlichen und seelischen Gesundheit sowie Erkennen eventueller Verhaltensstörungen, Schulprobleme oder chronischer Krankheiten. |
| J 2 | 16–17 Jahre | Erkennen möglicher Pubertäts- oder Sexualitätsprobleme, Verhaltens- oder Sozialisationsstörungen, Haltungsstörungen und Diabetes-Vorsorge. Informationen zu jugendrelevanten Themen. |
Kostenübernahme und Teilnahme
Alle Krankenkassen übernehmen die Kosten für U 1 bis U 9 und J 1. In Baden-Württemberg, Bayern und Hessen besteht eine Teilnahmepflicht. In anderen Bundesländern überwachen Behörden bestimmte Untersuchungen über Einladungen und Teilnahmemeldungen. Bleibt eine Meldung aus, wird zunächst bei den Eltern nachgefragt und bei Bedarf das Gesundheits- oder Jugendamt eingeschaltet.
U 10, U 11 und J 2 sind nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss als Regelleistung festgelegt, einige Krankenkassen übernehmen die Kosten jedoch als freiwillige Leistung.
Zahnärztliche Früherkennung
Zusätzlich übernehmen die Krankenkassen die Kosten für drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen vom 6. bis zum 33. Lebensmonat sowie für weitere drei Untersuchungen vom 34. Lebensmonat bis zum 6. Geburtstag. Auch diese Untersuchungen werden im U-Heft als Z1 bis Z6 dokumentiert.
Vom 6. bis zum 18. Geburtstag können Kinder und Jugendliche einmal pro Halbjahr eine individualprophylaktische Untersuchung (z.B. Beratung zur Mundhygiene, Einschätzung des Kariesrisikos usw.) in Anspruch nehmen. Weitere Informationen unter Zahnbehandlung.
Richtlinien
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zur Früherkennung von Krankheiten die sog. Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie, Kinder-Richtlinie und Richtlinie zur Jugendgesundheitsuntersuchung erstellt. Kostenloser Download unter www.g-ba.de > Richtlinien.
Schutzimpfungen
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen Schutzimpfungen. Maßgeblich ist die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) basiert. Bluttests zur Überprüfung des Impfschutzes werden in den dort vorgesehenen Fällen und bei medizinischer Notwendigkeit übernommen.
Die Richtlinie über Schutzimpfungen kann beim Gemeinsamen Bundesausschuss unter www.g-ba.de > Richtlinien > Schutzimpfungs-Richtlinie kostenlos heruntergeladen werden.
Praxistipp Impfkalender
Der Impfkalender der Ständigen Impfkommission (STIKO) enthält die empfohlenen Standardimpfungen auf einen Blick. Den Impfkalender können Sie kostenlos beim Robert Koch‑Institut (RKI) in mehreren Sprachen herunterladen unter www.rki.de> Themen > Infektionskrankheiten > Impfen > Impfkalender.
Praxistipp
Viele Krankenkassen belohnen die regelmäßige Teilnahme Ihres Kindes an Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. Als Nachweis genügt je nach Bonusprogramm beispielsweise eine Bestätigung im Bonusheft. Dafür können Sie Zuschüsse oder andere Prämien erhalten. Näheres unter Prävention.
Wer hilft weiter?
Verwandte Links
Frühförderung von Kindern mit Behinderungen
Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Rechtsgrundlagen: §26 SGB V