Fallbeispiel: Auskunftsrecht und Entscheidungsfähigkeit von Ehepartnern im Krankheitsfall

1. Frage zu Auskünften an Ehepartner bei schwerer Krankheit

Ein Ehepaar möchte mehr über das Auskunftsrecht und die Entscheidungsbefugnisse im Krankheitsfall wissen. Kann der Ehepartner über medizinische Behandlungen entscheiden? Oder brauchen auch Eheleute eine Vollmacht, damit sie Auskunft über den Gesundheitszustand des Partners von einem behandelnden Arzt bekommen und Entscheidungen fällen können?

2. Antwort: Es gilt das Notvertretungsrecht

Befindet sich eine Person in einer gesundheitlichen Notsituation und ist nicht in der Lage Entscheidungen über die Gesundheitssorge zu treffen, so kann diese vom nicht getrenntlebenden Ehepartner für eine Dauer von 6 Monaten vertreten werden
(§ 1358 BGB). Sofern keine entsprechende Patientenvorsorge vorliegt, kann der Ehepartner für diesen Zeitraum vertretend in Untersuchungen und Heilbehandlungen einwilligen, Behandlungs- und Krankenhausverträge abschließen oder Reha-Maßnahmen organisieren. Außerdem sind die Ärzte dem Ehepartner gegenüber von der Schweigepflicht entbunden.

Weitere Informationen unter Notvertretungsrecht.

3. Verwandte Links

Patientenvorsorge

Vorsorgevollmacht

Betreuungsverfügung

Notvertretungsrecht

Patientenverfügung > Wertvorstellungen

Patientenverfügung > Fragen

Patientenrechte

 

Rechtsgrundlage: § 1358 BGB

Letzte Bearbeitung: 11.12.2022

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