Für das Privatrezept ist eigentlich keine bestimmte Form oder Farbe vorgeschrieben, meist ist es jedoch ein blauer Vordruck oder ein E-Rezept in der App der jeweiligen privaten Krankenkasse. Auf Privatrezepten verschreiben Ärzte verschreibungspflichtige Arzneimittel und allgemeine Hilfsmittel für Privatpatienten oder für gesetzlich Versicherte, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Kosten dafür nicht übernimmt. Außerdem dienen Privatrezepte als Nachweis, dass ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament medizinisch notwendig war: für die Einkommensteuer, für das Jobcenter oder für das Sozialamt.
Ein Privatrezept kann aus mehreren Gründen verschrieben werden:
Medikamente, Arznei- und Hilfsmittel, die im Rahmen einer privaten Versicherung auf einem Privatrezept verschrieben wurden, müssen die Versicherten zunächst selbst bezahlen. Danach können sie es bei ihrer privaten Krankenkasse einreichen. Wenn diese ein E-Rezept anbietet, kann das ggf. automatisch funktionieren. Darüber informiert die jeweilige private Krankenkasse. Je nach Tarif kann es sein, dass eine gewisse Selbstbeteiligung vereinbart ist.
Wie lange das Privatrezept für den Privatversicherten erstattungsfähig ist, hängt von dem gewählten Tarif ab. Im Allgemeinen sind es 3 Monate, beim Basistarif ist es nur ein Monat und im Notlagentarif sind es nur 10 Tage.
Auch Beihilfeberechtigte müssen erst selbst bezahlen, was ihnen über ein Privatrezept verschrieben wurde. Sie können danach einen Antrag auf Kostenerstattung über die App „Beihilfe Bund″ beantragen. Alternativ geht das auch mit Papierformularen. Informationen dazu bietet das Bundesverwaltungsamt unter www.bva.bund.de > Bundesbedienstete > Gesundheit und Vorsorge > Beihilfe > Ihre Anträge und weitere Formulare.
Gesetzlich Versicherte bekommen in der Regel nicht erstattet, was ihnen über ein Privatrezept verschrieben wurde.
Ausnahmsweise kommt eine Erstattung z.B. in Frage,