Kompaktkur

1. Das Wichtigste in Kürze

Die Kompaktkur gehört zu den Vorsorgeleistungen der Krankenversicherung. Sie ist eine spezielle Form der ambulanten Kur. Besonders an einer Kompaktkur ist, dass zur ganzheitlichen Behandlung mehrere therapeutische Bereiche eng miteinander verbunden sind. Die Behandlung findet in festen Gruppen statt und wird unter ärztlicher Verantwortung koordiniert. Eine Kompaktkur dauert in der Regel 3 Wochen und wird nur alle 3 Jahre genehmigt. Je nach Krankenkasse werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung mit bis zu 25 € pro Tag oder mit einer einmaligen Pauschale von 100 € bezuschusst.

2. Merkmale

Eine Kompaktkur zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Hohe Therapiedichte: In der Regel dauert die Behandlung täglich zwischen 4 und 5 Stunden
  • Behandlung in geschlossenen Gruppen mit maximal 15 Teilnehmenden
  • Konstante Gruppenleitung
  • regelmäßige Arztbesuche
  • Interdisziplinäre Qualitätszirkel der Leistungserbringer am Kurort
  • Ganzheitliches Therapieprogramm aus 6 Bereichen, aus denen die Kompaktkur je nach Indikation und individuellem Krankheitsbild zusammengestellt wird:
    • Verhaltenstherapie, Gesundheitsbildung
    • Bewegungstherapie
    • Physikalische, Bäder- und Hydrotherapie
    • Indikationsbezogene Therapien bzw. ergänzende Maßnahmen wie Rücken-, Haltungs- oder Atmungsschule, Kältetherapie
    • Ernährungstherapie
    • Entspannungstherapie

3. Indikationen

Indikationen, bei der Kompaktkuren durchgeführt werden, sind z.B.:

4. Dauer und Wartezeit

Dauer

Eine Kompaktkur dauert längstens 3 Wochen.

Ausnahme: Eine Verlängerung ist aus medizinischen und therapeutischen Gründen erforderlich.

 

Wartezeit

Zwischen 2 Kompaktkuren muss eine Wartezeit von 3 Jahren liegen.

Ausnahme: Eine vorzeitige Leistung ist medizinisch notwendig.

5. Kosten, Zuschuss und Zuzahlung

Kostenträger von Kompaktkuren sind in der Regel die Krankenkassen, sie zahlen aber nur einen Zuschuss.

Kosten und Zuschuss

  • Für Unterkunft und Verpflegung muss der Versicherte selber aufkommen, jedoch gibt es je nach Satzung der Krankenkasse einen Zuschuss von bis zu 16 € täglich oder einen einmaligen Zuschuss von 100 €, wenn die Kur länger als 14 Tage dauert.
  • Für chronisch kranke Kleinkinder kann dieser Zuschuss je nach Satzung der Krankenkasse bis zu 25 € täglich betragen.

Zuzahlung

Versicherte ab 18 Jahre müssen Zuzahlungen von 10% der Kosten für Heilmittel sowie 10 € je Verordnung zuzahlen.

6. Antrag

Der Arzt stellt einen Kurantrag und begründet dies aus medizinischer Sicht. Dieser Antrag wird bei der Krankenkasse eingereicht und muss vor Beginn der Maßnahme bewilligt werden. Der Medizinische Dienst (MD) prüft die Notwendigkeit der Kompaktkur.

7. Wer hilft weiter?

Fragen zur Beantragung oder zum Ablauf von Kompaktkuren beantworten die Krankenkassen.

8. Verwandte Links

Vorsorgeleistungen und Vorsorgekuren

Medizinische Rehabilitation

 

Rechtsgrundlagen: § 23 Abs. 2 SGB V

Letzte Bearbeitung: 11.07.2024

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