Midijob

1. Das Wichtigste in Kürze

Midijobs liegen vom Einkommen zwischen Minijobs und normalen Arbeitsverhältnissen. Wer seit 1.1.2023 zwischen 520,01 und 2.000 € verdient, befindet sich im sog. Übergangsbereich (früher Gleitzone) und zahlt weniger Beiträge zur Sozialversicherung. Beitragsreduzierte Midijobs gibt es auch bei mehreren Beschäftigungen, es zählt stets das gesamte Arbeitsentgelt.

2. Übergangsbereich von 520,01 bis 2.000 €

In den sog. Übergangsbereich fallen alle Arbeitnehmenden, die zwischen 520,01 und 2.000 € verdienen. Auch im Midijob besteht Versicherungspflicht für alle Sozialversicherungen, aber:

  • Ein Teil des Arbeitsentgelts ist nicht beitragspflichtig. Je niedriger das Arbeitsentgelt, desto höher der beitragsfreie Anteil.
  • Wer in einem Midijob arbeitet, zahlt weniger als die sonst übliche Hälfte der Beiträge.
  • Der Betrieb zahlt mehr als die Hälfte.
  • Je niedriger das Arbeitsentgelt, desto niedriger der Anteil der Person mit Midijob und desto höher der Anteil des Betriebs an den Sozialversicherungsbeiträgen.

Mit zunehmendem Einkommen steigt der Anteil der im Midijob beschäftigten Person an, bis schließlich bei 2.000 € die üblichen hälftigen Beitragssätze erreicht werden und das gesamte Arbeitsentgelt sozialversicherungspflichtig wird. Dies wird rechnerisch in mehreren Schritten erreicht.

  1. Aus einem Teil des Arbeitsentgelts wird der Gesamtbeitrag errechnet, also das, was die im Midijob beschäftigte Person und der Betrieb insgesamt für die Sozialversicherung zahlen müssen:
    • Mit einer 1. Formel wird der Teil des Arbeitsentgelts ausgerechnet, aus dem der Gesamtbeitrag gezahlt werden muss:
      Formel 1 in vereinfachter Form: 1,1440111111 * Arbeitsentgelt - 230,4177777777 = Beitragspflichtige Einnahme
    • Die beitragspflichtige Einnahme mal den Beitragssatz (= der Prozentsatz, der an die Sozialversicherung als Beitrag gezahlt werden muss) ergibt die Höhe des Gesamtbeitrags.
  2. Aus einem noch kleineren Teil des Arbeitsentgelts wird dann berechnet, was die im Midijob beschäftigte Person für die Sozialversicherung zahlen muss, der sog. Arbeitnehmeranteil:
    • Mit einer 2. Formel wird der Teil des Arbeitsentgelts ausgerechnet, aus dem der Arbeitnehmeranteil gezahlt werden muss:
      Formel 2 in vereinfachter Form: 1,4814814814 x Arbeitsentgelt - 770,3703703703 = Beitragspflichtige Einnahme
    • Die beitragspflichtige Einnahme mal den Beitragssatz ergibt die Höhe des Arbeitnehmeranteils.
  3. Die Beiträge des Betriebs, der sog. Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, werden so berechnet:
    Gesamtbeitrag - Arbeitnehmeranteil = Arbeitgeberanteil

2.1. Anrechnung von Midijobs auf die Rente

Die Entgeltpunkte für die Beitragszeiten werden nach dem tatsächlichen vollen Arbeitsentgelt des Midijobs berechnet. Dadurch haben Beschäftigte mit Midijob keine Nachteile aufgrund der reduzierten Rentenversicherungsbeiträge und erwerben automatisch die ihrem Verdienst entsprechenden Rentenansprüche.

3. Berechnungsbeispiel reduzierte Sozialversicherungsbeiträge im Midijob

Dieses Berechnungsbeispiel gilt für einen Midijob von Oktober bis Dezember 2022.

Berechnungsbeispiel Elternteil mit Kind, beschäftigt in Midijob

 

Monatliches Arbeitsentgelt

1.000 €

 

Beitragspflichtiges Entgelt nach Formel 1

913,59 €

 

Beitragspflichtiges Entgelt nach Formel 2

711,11 €

Krankenversicherung: Beitragssatz 14,6 % plus 1,3 % Zusatzbeitrag

Schritt 1

Gesamtbeitrag (913,59 € x 15,9 %)

145,26 €

Schritt 2

- Arbeitnehmeranteil (711,11 € x 7,95 %)

- 56,53 €

Schritt 3

= Arbeitgeberanteil

88,73 €

Rentenversicherung: Beitragssatz 18,6 %

Schritt 1

Gesamtbeitrag (913,59 € x 18,6 %)

169,93 €

Schritt 2

- Arbeitnehmeranteil (711,11 € x 9,3 %)

- 66,13 €

Schritt 3

= Arbeitgeberanteil

103,80 €

Pflegeversicherung: Beitragssatz mit Kind 3,05 %

Schritt 1

Gesamtbeitrag (913,59 € x  3,05%)

27,86 €

Schritt 2

- Arbeitnehmeranteil (711,11 € x 1,525 %)

- 10,84 €

Schritt 3

= Arbeitgeberanteil

17,02 €

Arbeitslosenversicherung: Beitragssatz 2,4 %

Schritt 1

Gesamtbeitrag (913,59 € x 2,4 %)

21,93 €

Schritt 2

- Arbeitnehmeranteil (711,11 € x 1,2 %)

- 8,53 €

Schritt 3

= Arbeitgeberanteil

13,40 €

Summe der Sozialversicherungsbeiträge: 39,95 %

Schritt 1

Gesamtbeitrag (913,59 € x 39,95 %)

364,98 €

Schritt 2

- Arbeitnehmeranteil (711,11 € x 19,975 %)

- 142,04 €

Schritt 3

= Arbeitgeberanteil

222,94 €

4. Bestandsschutzregelung im Rahmen der Gesetzesänderung seit 1.10.2022

Zum 1.10.2022 hat sich der Übergangsbereich (früher Gleitzone) in einen höheren Einkommensbereich verschoben. Dadurch fallen Menschen mit einem Einkommen von 450,01 bis 520 € nicht mehr in den Übergangsbereich, sondern unter die Regelung für Minijobs. Näheres unter Minijobs Geringfügige Beschäftigung. Damit die davon Betroffenen ihren Sozialversicherungsschutz nicht sofort verlieren, gilt eine Bestandsschutzregelung. Die Versicherungspflicht bleibt längstens bis Ende 2023 unter folgenden Voraussetzungen bestehen:

  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung schon am 30.9.2022
    und
  • Einkommen von 450,01 bis 520 €

 

Wer unter diese Regelung fällt, aber lieber nicht versicherungspflichtig sein möchte, kann die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen.

 

Die Bestandsschutzregelung gilt für folgende Versicherungen:

  • Krankenversicherung, aber nicht, wenn Familienversicherung möglich ist
  • Pflegeversicherung, aber nicht, wenn Familienversicherung möglich ist
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung, aber nur für Beschäftigte in Privathaushalten
    Rentenversicherungspflicht besteht bei Minijobs immer, wenn keine Befreiung davon beantragt wurde, also auch ohne die Bestandsschutzregelung. Für Minijobs in Privathaushalten ist die Rentenversicherung bei Minijobs aber teurer als bei Midijobs, weshalb es dort trotzdem die Bestandsschutzregelung braucht. Bei Minijobs im gewerblichen Bereich ist sie nicht teurer, weshalb die Bestandschutzregelung hier nicht gilt.

5. Allgemeine Regelungen

Im Midijob gelten generell folgende Regelungen:

  • Arbeitszeit täglich maximal 8 Stunden
  • Mindestlohn 12 € pro Stunde
  • Urlaubsanspruch (bei 5-Tage-Woche mindestens 20 Tage im Jahr)
  • Kündigungsfristen laut Gesetz bzw. Arbeitsvertrag
  • Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld nach 12 Monaten Tätigkeit im Midijob
  • Keine pauschale Besteuerung wie beim Minijob, die Lohnsteuer wird individuell berechnet

6. Praxistipp

Um auszurechnen, wie hoch Ihr monatlicher Sozialversicherungsbeitrag ist, können Sie von der Rechner-Manufaktur Smart-Rechner.de den Gleitzonenrechner unter www.smart-rechner.de/midijob/rechner.php nutzen.

7. Wer hilft weiter?

Die Rentenversicherung berät kostenlos und unverbindlich unter der Telefonnummer 0800 10004800.

8. Verwandte Links

Minijobs Geringfügige Beschäftigung

Leistungen der Rentenversicherung

Rente > Hinzuverdienst

 

Rechtsgrundlagen: § 163 Abs. 10 SGB VI

Letzte Bearbeitung: 19.01.2023

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