Die Unfallversicherungsträger zahlen Sterbegeld, wenn ein Versicherter infolge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit stirbt. Es beträgt 5.820/5.640 € (West/Ost). Sterbegeld und Überführungskosten der Unfallversicherung erhält, wer die Kosten der Bestattung trägt.
Das Sterbegeld beträgt 5.820/5.640 € (West/Ost), das entspricht 1/7 der jährlichen Bezugsgröße.
Zusätzlich werden die Überführungskosten des Verstorbenen an den Ort der Bestattung übernommen, wenn der Versicherte außerhalb des Ortes der ständigen Familienwohnung tödlich verunglückt ist.
Auskünfte erteilen die Unfallversicherungsträger.
Rechtsgrundlagen: § 64 SGB VII