Sterbegeld Unfallversicherung

1. Das Wichtigste in Kürze

Die Unfallversicherungsträger zahlen Sterbegeld, wenn eine versicherte Person infolge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit stirbt. Es beträgt 6.420 €. Sterbegeld und Überführungskosten der Unfallversicherung erhält, wer die Kosten der Bestattung trägt.

2. Höhe des Sterbegelds

Das Sterbegeld beträgt 6.420 €, das entspricht 1/7 der jährlichen Bezugsgröße.

3. Anspruchsberechtigte

Anspruch auf Sterbegeld haben:

  • Witwen und Witwer
  • Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel
  • Geschwister
  • Frühere Ehegatten
  • Eltern, Großeltern
  • Lebenspartner und Lebenspartnerinnen

Das Sterbegeld wird an die Person gezahlt, die die Kosten der Bestattung getragen hat.

4. Überführungskosten

Zusätzlich werden die Überführungskosten der verstorbenen Person an den Ort der Bestattung übernommen, wenn

  • die versicherte Person außerhalb des Ortes der ständigen Familienwohnung gestorben ist
    und
  • wenn sie aus einem Grund dort war, der
    • mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängt (z.B. bei der Arbeit an einem anderen Ort oder auf dem Arbeitsweg)
      oder
    • mit den Folgen des Unfalls oder der Berufskrankheit zusammenhängt (z.B. bei einer Reha-Maßnahme an einem anderen Ort oder in einem Krankenhaus an einem anderen Ort).

Die Kosten werden der Person erstattet, die sie tatsächlich getragen hat.

5. Wer hilft weiter?

Auskünfte erteilen die Unfallversicherungsträger.

6. Verwandte Links

Unfallversicherung

 

Rechtsgrundlagen: § 64 SGB VII

Letzte Bearbeitung: 21.07.2025

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