Die Unfallversicherungsträger zahlen Sterbegeld, wenn eine versicherte Person infolge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit stirbt. Es beträgt 6.420 €. Sterbegeld und Überführungskosten der Unfallversicherung erhält, wer die Kosten der Bestattung trägt.
Das Sterbegeld beträgt 6.420 €, das entspricht 1/7 der jährlichen Bezugsgröße.
Anspruch auf Sterbegeld haben:
Das Sterbegeld wird an die Person gezahlt, die die Kosten der Bestattung getragen hat.
Zusätzlich werden die Überführungskosten der verstorbenen Person an den Ort der Bestattung übernommen, wenn
Die Kosten werden der Person erstattet, die sie tatsächlich getragen hat.
Auskünfte erteilen die Unfallversicherungsträger.
Rechtsgrundlagen: § 64 SGB VII