Die Bezugsgröße wird unter anderem zur Berechnung von Leistungen und Einkommensgrenzen in der Sozialversicherung verwendet.
Die Bezugsgröße errechnet sich aus dem Durchschnittseinkommen aller Rentenversicherten aus dem vorvergangenen Kalenderjahr. Sie wird jedes Jahr neu ermittelt und beträgt 2023:
In der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es keine West/Ost-Differenzierung. Es gilt einheitlich die Zahlenangabe "West" für das gesamte Bundesgebiet. Ab 2025 gibt es insgesamt nur noch eine Bezugsgröße für Deutschland.
Die Bezugsgröße wird, in jeweils gesetzlich festgelegten Prozentsätzen, unter anderem zur Berechnung folgender Leistungen und Leistungsvoraussetzungen verwendet.
Bezugsgröße beeinflusst die Möglichkeit einer verkürzten Anwartschaftszeit, also den Bezug von Arbeitslosengeld auch wenn man davor nicht 12 Monate gearbeitet hat. | |
Bezugsgröße beeinflusst zum Teil den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung, insbesondere wenn Menschen nicht in einem üblichen Arbeitsverhältnis stehen. | |
Bezugsgröße bestimmt die Obergrenze des Lohnkostenzuschusses beim Budget für Arbeit. | |
Bezugsgröße beeinflusst das Schonvermögen und die Einkommensgrenzen, die bei Eingliederungshilfeleistungen nicht angetastet werden dürfen. | |
Bezugsgröße bestimmt die Beiträge, die Neumitglieder nachträglich für Monate zahlen müssen, in denen sie nicht krankenversichert waren. | |
Bezugsgröße bestimmt, bis zu welchem Verdienst der Träger einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) die Sozialversicherungsbeiträge der Beschäftigten voll übernimmt. | |
Bezugsgröße beeinflusst, ob und in welcher Höhe Kraftfahrzeughilfen gezahlt werden. | |
Bezugsgröße bestimmt die Höhe des Sterbegelds der Unfallversicherung. | |
Bezugsgröße beeinflusst die Höhe des Übergangsgelds bei Bezug von Bürgergeld vor einer medizinischen Reha der Rentenversicherung. |
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Bezugsgröße beeinflusst die Höhe des Verletztengelds. | |
Bezugsgröße beeinflusst die Mindesthöhe der Rente und die Höchstgrenze. | |
Bezugsgröße beeinflusst die Freibeträge beim Einkommen und damit letztlich die Höhe der Zuzahlungen, die jährlich maximal für Leistungen der Krankenkasse selbst zu bezahlen sind. | |
Bezugsgröße beeinflusst die Einkommensgrenze, unter der die Krankenkasse Zahnersatz zu 100 % übernimmt. |
Beitragsbemessungsgrenzen Beitragssätze
Übersicht Sozialgesetzbücher und Leistungsträger
Rechtsgrundlagen: § 18 SGB IV