Bezugsgröße

1. Das Wichtigste in Kürze

Die Bezugsgröße wird unter anderem zur Berechnung von Leistungen und Einkommensgrenzen in der Sozialversicherung verwendet.

2. Höhe der Bezugsgröße

Die Bezugsgröße errechnet sich aus dem Durchschnittseinkommen aller Rentenversicherten aus dem vorvergangenen Kalenderjahr. Sie wird jedes Jahr neu ermittelt und beträgt 2024:

  • West jährlich 42.420 €
  • Ost jährlich 41.580 €
  • West monatlich 3.535 €
  • Ost monatlich 3.465 €

In der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es keine West/Ost-Differenzierung. Es gilt einheitlich die Zahlenangabe "West" für das gesamte Bundesgebiet. Ab 2025 gibt es insgesamt nur noch eine Bezugsgröße für Deutschland.

3. Wo wirkt die Bezugsgröße sich aus

Die Bezugsgröße wird, in jeweils gesetzlich festgelegten Prozentsätzen, unter anderem zur Berechnung folgender Leistungen und Leistungsvoraussetzungen verwendet.

Arbeitslosengeld

Die Bezugsgröße beeinflusst die Möglichkeit einer verkürzten Anwartschaftszeit, also den Bezug von Arbeitslosengeld auch wenn man davor nicht 12 Monate gearbeitet hat.

Arbeitslosenversicherung

Die Bezugsgröße beeinflusst zum Teil den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung, insbesondere wenn Menschen nicht in einem üblichen Arbeitsverhältnis stehen.

Budget für Arbeit

Die Bezugsgröße bestimmt die Obergrenze des Lohnkostenzuschusses beim Budget für Arbeit.

Eingliederungshilfe > Einkommen und Vermögen

Die Bezugsgröße beeinflusst das Schonvermögen und die Einkommensgrenzen, die bei Eingliederungshilfeleistungen nicht angetastet werden dürfen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Bezugsgröße bestimmt die Beiträge, die Neumitglieder nachträglich für Monate zahlen müssen, in denen sie nicht krankenversichert waren.

Sozialversicherung bei beruflicher Reha und WfbM

Die Bezugsgröße bestimmt, bis zu welchem Verdienst der Träger einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) die Sozialversicherungsbeiträge der Beschäftigten voll übernimmt.

Kraftfahrzeughilfe

Die Bezugsgröße beeinflusst, ob und in welcher Höhe Kraftfahrzeughilfen gezahlt werden.

Sterbegeld Unfallversicherung

Die Bezugsgröße bestimmt die Höhe des Sterbegelds der Unfallversicherung.

Übergangsgeld > Höhe

Die Bezugsgröße beeinflusst die Höhe des Übergangsgelds bei Bezug von Bürgergeld vor einer medizinischen Reha der Rentenversicherung.

Verletztengeld

Die Bezugsgröße beeinflusst die Höhe des Verletztengelds.

Verletztenrente - Unfallrente

Die Bezugsgröße beeinflusst die Mindesthöhe der Rente und die Höchstgrenze.

Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung

Die Bezugsgröße beeinflusst die Freibeträge beim Einkommen und damit letztlich die Höhe der Zuzahlungen, die jährlich maximal für Leistungen der Krankenkasse selbst zu bezahlen sind.

Zahnersatz

Die Bezugsgröße beeinflusst die Einkommensgrenze, unter der die Krankenkasse Zahnersatz zu 100 % übernimmt.

4. Verwandte Links

Beitragsbemessungsgrenzen Beitragssätze

Rentenversicherung

Übersicht Sozialgesetzbücher und Leistungsträger

 

Rechtsgrundlagen: § 18 SGB IV

Letzte Bearbeitung: 03.01.2024

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