Übergangsgeld > Höhe

1. Das Wichtigste in Kürze

Übergangsgeld wird meist aus 80 % des letzten Bruttoverdiensts berechnet. Davon werden dann 60–80 % als Übergangsgeld bezahlt. Die Höhe ist unter anderem davon abhängig, ob die versicherte Person Kinder hat und welcher Träger zuständig ist. Es gibt auch eine Mindesthöhe, die von der Qualifikation abhängt und aus einem sog. fiktiven Arbeitseinkommen berechnet wird.

2. Berechnung des Übergangsgelds

2.1. Berechnungsgrundlage

Die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld beträgt bei allen Trägern 80 % des letzten Bruttoverdienstes, ist jedoch höchstens so hoch wie der Nettoverdienst. Außerdem gilt als absolute Obergrenze für die Berechnungsgrundlage die für den Rehabilitationsträger geltende Beitragsbemessungsgrenze.

2.2. Höhe des Übergangsgelds

Das Übergangsgeld beträgt:

  1. 75 % (bzw. 80 % bei einem Träger der sozialen Entschädigung) der Berechnungsgrundlage (oben) bei Versicherten
    mit Kind, für das Kindergeld bzw. der steuerliche Kinderfreibetrag in Anspruch genommen werden kann,
    oder
    mit Stiefkind, das im Haushalt aufgenommen wurde,
    oder
    die pflegebedürftig sind und durch ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner gepflegt werden, der deshalb keine Erwerbstätigkeit ausüben kann,
    oder
    deren Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner pflegebedürftig ist und keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat.
  2. 68 % (bzw. 70 % bei einem Träger der sozialen Entschädigung) der Berechnungsgrundlage (oben) für die übrigen Versicherten.

Das Übergangsgeld wird jährlich an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst, entsprechend der Anpassung beim Krankengeld. Näheres zur Anpassung unter Krankengeld > Höhe.

Übergangsgeld wird immer pro Tag berechnet. Wird das Übergangsgeld einen ganzen Monat gezahlt, so wird für 30 Tage gezahlt, auch wenn der Monat tatsächlich mehr oder weniger Tage hat.

Das Übergangsgeld ist steuerfrei und es gehen keine Sozialversicherungsbeiträge davon ab. Die Sozialversicherungsbeiträge werden meist vom jeweiligen Kostenträger zusätzlich zum Übergangsgeld bezahlt. Näheres unter Übergangsgeld.

In Sonderfällen wird das Übergangsgeld anders berechnet. Mehr dazu unten.

3. Berechnungsbeispiel

Frau Müller verdiente im September brutto 2.400 € und netto 1.800 €. Sie hat ein Kind, für das sie Kindergeld bezieht. Im Oktober macht sie eine Reha der Rentenversicherung, für die sie Übergangsgeld erhält.

  1. Bruttoeinkommen pro Tag: 2.400 € : 30 = 80 €
    80 % von 80 € sind 64 €
  2. Nettoeinkommen pro Tag: 1.800 € : 30 = 60 €
  3. Berechnungsgrundlage: Die 80 % des Bruttoeinkommens pro Tag sind höher als das Nettoeinkommen pro Tag. Berechnungsgrundlage ist deshalb das tägliche Nettoeinkommen, also 60 €.
  4. Höhe des Übergangsgelds pro Tag: Frau Müller hat ein Kind und bekommt das Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger. Das Übergangsgeld beträgt deshalb 75 % der Berechnungsgrundlage, also von 60 €. Das sind 45 € pro Tag.

4. Übergangsgeld bei Bezug von Arbeitslosengeld vor medizinischer Reha der Rentenversicherung

Das Übergangsgeld bei medizinischer Reha der Rentenversicherung ist so hoch wie das Arbeitslosengeld, wenn die versicherte Person

  • unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder, wenn sie nicht arbeitsunfähig war, unmittelbar vor Beginn der medizinischen Reha Arbeitslosengeld bezogen
    und
  • zuvor Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung gezahlt hat.

5. Mindesthöhe des Übergangsgelds bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Damit das Übergangsgeld als ergänzende Leistung bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha) nicht zu niedrig ausfällt, hat es eine von der Qualifikation und der Bezugsgröße abhängige Mindesthöhe:

  • Das Mindestübergangsgeld wird nicht aus dem tatsächlichen Einkommen, aus dem Beiträge gezahlt wurden, berechnet, sondern es werden 65 % eines sog. fiktiven Arbeitseinkommens pro Tag als Berechnungsgrundlage angesetzt.
  • Das Mindestübergangsgeld wird gezahlt, wenn
    • das Übergangsgeld nach der "normalen" Berechnung niedriger wäre
      oder
    • kein Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen vor der Leistung erzielt wurde
      oder
    • der letzte Tag des Bemessungszeitraums bei Beginn der Leistungen länger als 3 Jahre zurückliegt.
  • Das fiktive Arbeitseinkommen ist abhängig von der Qualifikation und der relevanten Bezugsgröße. Je nach Qualifikationsgruppe und Wohnort gilt ein anderer Anteil der Bezugsgröße als fiktives Arbeitseinkommen.

 

Qualifikationsgruppe

Qualifikation

Höhe des fiktiven Tageseinkommens
1 Hochschul- oder Fachhochschulausbildung

Bezugsgröße/300

Ost: 138,60 €

West: 141,40 €

2 Fachschulabschluss, Meister oder vergleichbarer Abschluss

Bezugsgröße/360

Ost: 115,50 €

West: 117,83 €

3 abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf

Bezugsgröße/450

Ost: 92,40 €

West: 92,27 €

4 keine Ausbildung

Bezugsgröße/600

Ost: 69,30 €

West: 70,70 €

Maßgebend ist die Bezugsgröße für den Wohnsitz oder für den gewöhnlichen Aufenthaltsort (Ostdeutschland oder Westdeutschland) im letzten Kalendermonat vor dem Beginn der Leistung.

6. Berechnungsbeispiel zum Mindestübergangsgeld

Herr Maier wohnt in Dresden und hat keine Ausbildung. Er ist unverheiratet und hat keine Kinder. Er hat im September 600 € brutto verdient und netto 480 €. Im Oktober bezieht er Übergangsgeld von der Rentenversicherung für eine Reha.

  1. Bruttoeinkommen pro Tag: 600 € : 30 = 20 €
    80 % von 20 € sind 16 €
  2. Nettoeinkommen pro Tag: 480 €: 30 = 16 €
  3. Die 80 % des Bruttoeinkommens genauso hoch wie das Nettoeinkommen pro Tag. Normalerweise läge die Berechnungsgrundlage also bei 16 €. Da die 16 € allerdings sehr wenig sind, muss ein Vergleich zur Berechnungsgrundlage aus fiktivem Einkommen angestellt werden.
  4. Berechnungsgrundlage aus fiktivem Einkommen:
    • Herr Maier hat keine Ausbildung und fällt daher in Qualifikationsstufe 4.
    • Er wohnt in Ostdeutschland. Als fiktives Einkommen werden ihm daher 69,30 € pro Tag berechnet.
    • Die Berechnungsgrundlage beträgt jeweils nur 65 % des fiktiven Einkommens, also für Herrn Maier 45,05 €.
  5. Die Berechnungsgrundlage aus fiktivem Einkommen liegt mit 45,05 € über den aus seinem tatsächlichen Einkommen errechneten 16 €. Damit werden als Berechnungsgrundlage 45,05 € herangezogen.
  6. Sein Übergangsgeld beträgt 68 % davon, also 30,63 € pro Tag.

Herr Maier bekommt damit Übergangsgeld, das deutlich höher ist als sein vormaliges Bruttoeinkommen.

7. Anschluss-Übergangsgeld

Anschluss-Übergangsgeld wird max. für 3 Monate nach einer abgeschlossenen beruflichen Reha-Leistung gezahlt.

Das sog. Anschluss-Übergangsgeld beträgt

  1. 67 % der Berechnungsgrundlage
    mit Kind, für das Kindergeld bzw. der steuerliche Kinderfreibetrag in Anspruch genommen werden kann,
    mit Stiefkind, das im Haushalt aufgenommen wurde,
    bei Pflege durch den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner, der deshalb keine Erwerbstätigkeit ausüben kann, oder Pflege des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners ohne Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung
    bzw.
  2. 60 % der Berechnungsgrundlage für die übrigen Versicherten

8. Anrechnung

Auf das Übergangsgeld werden z.B. angerechnet:

9. Verwandte Links

Übergangsgeld

Ergänzende Leistungen zur Reha

Krankengeld

Krankengeld > Höhe

 

Rechtsgrundlagen: § 21 SGB VI - §§ 65–72 SGB IX - § 119 Satz 2 SGB III - §§ 50, 52 SGB VII - § 26a Abs. 1 f. BVG

Letzte Bearbeitung: 01.02.2024

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