Ambulante Kinderhospizdienste bieten Kindern und Jugendlichen, die an einer unheilbaren Erkrankung in einem weit fortgeschrittenen Stadium leiden, sowie deren Eltern und Geschwistern Begleitung in der Krankheits-, Sterbe- und Trauerphase an. Der größte Teil der ambulanten Kinderhospizdienste wird über Spenden finanziert. Für Eltern ist die Inanspruchnahme meist kostenfrei.
In der Arbeit von ambulanten Kinderhospizdiensten gilt der Grundsatz "ambulant vor stationär". Die ambulanten Kinderhospizdienste bieten Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern und Geschwistern Begleitung in der Krankheits-, Sterbe- und Trauerphase an.
Die vorrangigen Ziele der ambulanten Kinderhospize sind:
Ein ambulantes Kinderhospiz leitet meist eine hauptamtliche Fachkraft, unterstützt durch ehrenamtliche Helfer.
Aufgaben der hauptamtlichen Fachkraft:
Aufgaben der ehrenamtlichen Helfer:
Die Dienste werden unter bestimmten Voraussetzungen von den Krankenkassen finanziell gefördert. Darüber hinaus finanzieren sie sich durch Spenden.
Für die Eltern ist die Inanspruchnahme eines ambulanten Kinderhospizes meist kostenfrei.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt zudem Kinderpflege-Krankengeld für den berufstätigen Elternteil, der seiner Berufstätigkeit aufgrund der Betreuung des Kindes nicht nachgehen kann. Einen Anspruch auf Kinderpflege-Krankengeld kann ein Elternteil haben, wenn das Kind z.B.
Zuständig ist die Krankenkasse des Elternteils, der das Kind pflegt. Näheres unter Kinderpflege-Krankengeld.
Adressen von ambulanten Kinderhospizdiensten finden Sie
Das Sorgentelefon OSKAR ist rund um die Uhr erreichbar unter 0800 8888 4711. Es berät und informiert Sie zu allen Fragen, die mit lebensverkürzend erkrankten Kindern zu tun haben. Weitere Informationen unter www.oskar-sorgentelefon.de.
Weitere Einrichtungen der Sterbebegleitung
Beschäftigung in der finalen Lebensphase
Gesetzesquelle: § 39 a Abs. 2 SGB V