Sterbebegleitung bietet, auch durch Palliativversorgung, Hilfe in der letzten Lebensphase. Es gibt die allgemeine und die spezialisierte Palliativversorgung. Zu den wichtigsten spezialisierten Angeboten zählen Hospizdienste, Hospize, Palliativteams und Palliativstationen. Diese Einrichtungen und Dienste versorgen und begleiten Sterbenskranke und ihre Angehörigen zu Hause (ambulant), teilstationär oder stationär. In jedem Fall steht eine ganzheitliche Betreuung im Zentrum.
Unheilbar und schwerstkranken Menschen soll in der letzten Lebensphase ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod ermöglicht werden. Die Palliativversorgung konzentriert sich dabei auf die Schmerztherapie, die Kontrolle aller weiteren Symptome, die Palliativpflege, die psychosoziale Betreuung sowie die Seelsorge.
Die Sterbebegleitung erfolgt überwiegend im Rahmen der allgemeinen Palliativversorgung, z.B. durch Pflegedienste, Pflegeheime, Ärzte und viele Stationen in Krankenhäusern.
Zur Begleitung sterbender Menschen gibt es verschiedene Organisationsformen. Sie unterscheiden sich im Arbeitsort, in der personellen Besetzung, im Auftrag und in der Professionalität. Im Mittelpunkt stehen die ganzheitliche Versorgung und Begleitung von Palliativpatienten und deren Angehörigen sowie die Sterbe- und Trauerbegleitung.
Charakteristisch für die Hospiz- und Palliativversorgung sind folgende Punkte:
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen:
Ambulante Hospizdienste begleiten schwer kranke Menschen und ihre Angehörigen vorwiegend im häuslichen Umfeld, aber auch in Pflegeheimen oder im Krankenhaus. Sie unterstützen in der letzten Lebensphase und begleiten auch in der Zeit der Trauer.
Mitarbeitende im Hospiz, hauptberufliche Fachleute sowie Ehrenamtliche, sind für ihre Arbeit speziell fortgebildet (§ 39a SGB V).
Es besteht kein Anspruch auf hospizliche Begleitung. Ob und wie geholfen wird, hängt davon ab, ob ein ein Dienst in der Nähe ist, genug Mitarbeitende und zeitliche Kapazitäten für eine Begleitung hat.
Unter folgenden Bezeichnungen können in der Praxis Hospizdienste auftreten:
Ambulante Palliativdienste ergänzen die örtlichen Pflegedienste und Sozialstationen und sind auf die medizinische und pflegerische Betreuung sterbenskranker Menschen spezialisiert.
Hauptamtliche Pflegekräfte mit spezieller Ausbildung versorgen Betroffene und sind rund um die Uhr erreichbar. Die Palliativdienste sind unterschiedlich organisiert: Manche sind eigenständig, manche sind Spezialabteilungen eines "normalen" Pflegedienstes, andere kooperieren mit Pflegediensten und/oder Hospizdiensten oder sind Teil eines Hospizdienstes.
Wenn ambulante Palliativdienste eng mit einem Haus- oder Facharzt zusammenarbeiten und die Pflege schwerkranker Menschen gemeinsam koordinieren, wird auch von einer allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) gesprochen.
Wenn die therapeutischen Möglichkeiten der AAPV nicht ausreichen, wird eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) notwendig.
Palliativpatienten haben bei besonders aufwendigem Versorgungsbedarf Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), die von der Krankenkasse finanziert wird (§ 37b SGB V). Näheres unter Spezialisierte ambulante Palliativversorgung.
Dienste und Hilfen | Leistungen |
Ambulante Pflegedienste | Übernehmen die Grundpflege und hauswirtschaftliche Unterstützung im häuslichen Umfeld. |
Häusliche Pflege > 24-Stunden-Pflege | Legale Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte ist möglich, aber rechtlich komplex. |
Ambulante Kinderkrankenpflegedienste | Pflege von kranken und Kindern mit Behinderungen zu Hause, auch palliativ, wenn kein Spezialdienst verfügbar ist. |
Ambulante Kinderhospizdienste | Begleitung unheilbar kranker Kinder und ihrer Familien in Krankheit, Sterben und Trauer. |
Sozialmedizinische Nachsorge | Ambulante Versorgung für chronisch und schwerstkranke Kinder nach stationärer Behandlung oder Rehabilitation. |
Die meisten Menschen, die palliativ versorgt werden, möchten die letzten Monate, Wochen oder Tage ihres Lebens im häuslichen Umfeld verbringen. Dies ist aber nicht immer möglich und eine stationäre Unterbringung wird unumgänglich. In Deutschland haben sich zwei Formen der stationären Sterbebegleitung herausgebildet: stationäre Hospize und Palliativstationen.
Stationäre Hospize sind Pflegeeinrichtungen, die unheilbar Kranke in ihrer letzten Lebensphase umfassend begleiten und betreuen. Die durchschnittliche Verweildauer in einem stationären Hospiz beträgt 2 bis 4 Wochen. In Deutschland gibt es über 260 Stationäre Hospize.
Kinderhospize nehmen schwer kranke Kinder und Jugendliche, die an einer unheilbaren Erkrankung leiden, und deren Familien auf. Hauptziel ist die zeitweise Entlastung der ganzen Familie. Derzeit gibt es bundesweit 21 Kinderhospize.
Eine Palliativstation ist Teil eines Krankenhauses. Ihr Ziel ist, sowohl die körperlichen Beschwerden einer unheilbaren, fortgeschrittenen Krankheit als auch die damit verbundenen psychosozialen Probleme zu lindern. In Deutschland gibt es derzeit etwa 350 Palliativstationen.
Gibt es auf der Palliativstation eines Krankenhauses kein freies Bett, dann betreut, falls vorhanden, ein interdisziplinärer palliativmedizinischer Konsiliardienst (PKD) den Patienten auf einer anderen Station. Ziel ist die palliativmedizinische Behandlung und die Bereitstellung spezieller Angebote für schwerstkranke und sterbende Menschen.
Stationäre Hospize und Palliativstationen sind nicht überall verfügbar, daher werden Palliativpatienten oft in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen aufgenommen.
Einrichtungen | Leistungen |
Krankenhäuser | Viele Menschen sterben in Krankenhäusern. Auch ohne Palliativstation kann durch Angehörige und Fachpersonal eine würdevolle Betreuung und Begleitung erfolgen. |
Pflegeheime (Vollstationäre Pflege) | Wenn eine häusliche Versorgung nicht mehr möglich ist und kein Hospizplatz verfügbar ist, erfolgt die Aufnahme oft in Pflegeheime. Viele verfügen über palliativ geschulte Pflegekräfte. |
Parallel zur stationären und ambulanten Versorgung gibt es unterstützende Dienste und Angebote. Ziele sind, dass Menschen möglichst in ihrer häuslichen Umgebung sterben können und dass sie in den letzten Lebenstagen eine höchstmögliche Lebensqualität haben.
Die Dienste sind regional sehr unterschiedlich ausgestaltet und verfügbar.
Adressen von Einrichtungen der Sterbebegleitung finden Sie im Wegweiser Hospiz und Palliativversorgung unter https://wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de.
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Rechtsgrundlagen: §§ 37b – § 39a SGB V