Als ambulante Hospizdienste gelten alle Dienste, Gruppen und Initiativen, die Sterbebegleitung und palliativ-pflegerische Beratung für Palliativpatienten, meist in deren häuslicher Umgebung, erbringen. Ziel der ambulanten Hospizarbeit insgesamt ist es, dem kranken Menschen zu ermöglichen, seine letzte Lebensphase mit größtmöglicher Lebensqualität in seiner gewohnten Umgebung zu verbringen.
Ambulante Hospizdienste sind kein "Leistungserbringer" im Gesundheitswesen wie z.B. Pflegedienste, Pflegeheime, Ärzte oder Kliniken. Ein Großteil der Leistungen wird ehrenamtlich erbracht. Wenn Hospizdienste allerdings eine Förderung von Krankenkassen erhalten möchten, müssen sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich nur auf geförderte Hospizdienste.
Die Begleitung von Familien mit schwerstkranken und sterbenden Kindern stellt besondere Anforderungen an die begleitenden Dienste. Näheres unter Ambulante Kinderhospizdienste.
Ambulante Hospizdienste können mithelfen,
Es besteht kein Anspruch auf hospizliche Begleitung. Es hängt vom Vorhandensein und den Ressourcen der Hospizdienste ab, wie viele und wie intensive Begleitungen sie übernehmen. Im Vorhandensein der einzelnen Dienste gibt es große regionale Unterschiede. Derzeit arbeiten nach Angaben des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands ca. 1.500 ambulante Hospizdienste in Deutschland.
Eine Begleitung findet nur statt, wenn sie von Patient und Angehörigen erwünscht ist. In der Regel kommt nach einem telefonischen Erstkontakt die Fachkraft des Hospizdienstes vor Ort und führt ein erstes Beratungsgespräch. Danach wird ein passender Hospizhelfer ausgesucht, der die längerfristige Begleitung übernimmt. Wie oft und wie lange er vor Ort kommt, hängt neben seinen Ressourcen maßgeblich von den Wünschen der Patienten und Angehörigen ab.
Ein Hospizdienst wird von einer qualifizierten Fachkraft (Koordinator) geleitet. Häufig sind dies Pflegefachkräfte mit palliativer Zusatzqualifikation sowie Zusatzqualifikationen für die Koordination und Leitung des Hospizdienstes. Ihre Hauptaufgaben sind:
Die regelmäßige Begleitung leisten Ehrenamtliche. Ihre Aufgaben sind hauptsächlich:
Alle Ehrenamtlichen absolvieren vor ihrer ersten Begleitung einen Befähigungskurs.
Ambulante Hospizdienste kommen vorwiegend zum Patienten nach Hause, zu seiner Familie, in Pflegeheime (Vollstationäre Pflege), in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen oder der Kinder- und Jugendhilfe. Sie können Patienten auch in Kliniken besuchen.
Wenn Hospizdienste in Heime oder Kliniken kommen, erfolgt dies in Abstimmung mit dem jeweiligen Träger.
Im ambulanten Bereich arbeiten Hospizdienste mit Pflegediensten, Ärzten und Teams der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) zusammen.
Für Patienten wie Angehörige, ist die Beratung durch Koordinatoren und die Begleitung durch Hospizhelfer kostenfrei.
Die Dienste werden unter bestimmten Voraussetzungen von den Krankenkassen finanziell gefördert. Darüber hinaus finanzieren sie sich durch Spenden.
Adressen von ambulanten Hospizdiensten finden sich im Wegweiser Hospiz und Palliativversorgung und beim vdek-Suchportal unter www.hospizlotse.de.
Gesetzesquelle: § 39 a Abs. 2 SGB V