Ambulante Palliativdienste

1. Das Wichtigste in Kürze

Ambulante Palliativdienste sind auf die medizinische und pflegerische Betreuung sterbenskranker Menschen spezialisiert. Hauptamtliche, palliativmedizinisch geschulte Pflegekräfte versorgen die Patienten zu Hause und sind rund um die Uhr erreichbar.

Es gibt verschiedene Bezeichnungen für Dienste, die im häuslichen Bereich ambulante Palliativversorgung erbringen. Die Leistung die erbracht wird, ist entweder allgemeine Palliativversorgung (AAPV) oder spezialisierte Palliativversorgung (SAPV). Für Leistungen der SAPV besteht ein gesetzlicher Anspruch sowie Vorgaben für den Umfang der Leistungen.

2. Ambulanter Palliativdienst (APD)

Der Begriff ambulanter Palliativdienst ist nicht gesetzlich festgelegt oder geschützt, häufig werden sie auch als Palliativpflegedienste oder Palliative-Care-Teams bezeichnet. Ambulante Palliativdienste sind auf die palliativmedizinische und palliativ-pflegerische Betreuung spezialisiert und betreuen schwerstkranke Menschen und deren Angehörige im häuslichen Umfeld. Sie kooperieren mit spezialisierten Palliativmedizinern. Wünschenswert ist zudem die Zusammenarbeit mit einem ambulanten Hospizdienst, Psychologen, Seelsorgern und Sozialpädagogen. Ambulante Palliativdienste können nur beratend tätig sein oder sie sind als Pflegedienst rund um die Uhr erreichbar. Ein APD ergänzt die Arbeit bestehender ambulanter Pflegedienste und der ambulanten Hospizdienste. Das Leistungsangebot entspricht in der Regel dem der sog. spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), Näheres unter Spezialisierte ambulante Palliativversorgung.

2.1. Zielgruppe

Ambulante Palliativdienste versorgen schwerstkranke und sterbende Menschen, die an einer unheilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leiden, wenn eine stationäre Krankenhausbehandlung nicht erforderlich ist.

2.2. Aufgaben

  • Pflegerische Versorgung von Palliativpatienten durch Fachkräfte.
  • Beratung bei medizinischen und pflegerischen Tätigkeiten.
  • Durchführung konkreter Pflegemaßnahmen, z.B. Überwachung der Schmerztherapie und der Symptomkontrolle, Versorgung mit Portsystemen, Verbandswechsel, Dekubitusversorgung.
  • Im Rahmen des Palliative-Care-Gedankens psychosoziale Begleitung und Unterstützung der schwerstkranken Menschen und Angehörigen während des Krankheits- und Sterbeprozesses und Hilfestellung bei der Krankheitsverarbeitung.

2.3. Mitarbeiter

  • Hauptamtlich palliativmedizinisch geschulte Pflegekräfte.
  • Mitarbeit eines Palliativmediziners – muss nicht angestellt sein.

3. Palliativmedizinisch erfahrener Pflegedienst

Palliativmedizinisch erfahrene Pflegedienste haben sich der Pflege von schwerstkranken und sterbenden Menschen angenommen und fühlen sich gleichzeitig den Inhalten der Hospizbewegung verpflichtet. Diese Pflegedienste arbeiten eng mit ambulanten Hospizdiensten zusammen. Es ist auch möglich, dass ambulante Pflegedienste zusätzlich allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) anbieten. AAPV ist Palliativversorgung, die von niedergelassenen Haus- und Fachärzten mit palliativmedizinischer Basisqualifikation sowie von Pflegekräften mit palliativpflegerischer Basisqualifikation im Heim oder im Rahmen der ambulanten Pflege erbracht werden kann.

4. Wer hilft weiter?

Adressen von ambulanten Palliativdiensten finden Sie unter www.wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de > Angebot suchen > Palliativpflegedienste.

5. Verwandte Links

Ratgeber Palliativversorgung

Pflege > Schwerstkranke und Sterbende

Sterbebegleitung

Palliativversorgung

Letzte Bearbeitung: 06.09.2023

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