Ambulante Kinderkrankenpflegedienste pflegen schwer kranke Kinder zu Hause. Ein Krankenhausaufenthalt kann damit verkürzt oder vermieden werden. Die kranken Kinder können in ihrer vertrauten Umgebung bleiben und der Kontakt zu Eltern, Geschwistern und Freunden wird erhalten. Die Kinderkrankenpflege wird vom Arzt verordnet und der Pflegedienst rechnet dann direkt mit der Krankenkasse ab.
Die ambulante Kinderkrankenpflege kümmert sich um:
Pflegefachkräfte betreuen und pflegen kranke Kinder im häuslichen Umfeld. Sie entlasten dadurch die Eltern und diese können den Alltag leichter bewältigen. Zu den zentralen Aufgaben gehören die Beratung, Begleitung und Informationsweitergabe sowie die Hilfe bei der Beantragung von Leistungen.
Kinderkrankenpflegedienste arbeiten in der Regel eng mit Kinderärzten, Kinderkliniken und sozialen Diensten zusammen, um eine ganzheitliche und reibungslose Versorgung des Kindes zu gewährleisten.
Die Aufgaben eines Kinderkrankenpflegedienstes sind sehr vielfältig und umfassen z.B.:
Die meisten Kinderkrankenpflegedienste bieten eine 24-Stunden-Rufbereitschaft an und leisten ihre Dienste Tag und Nacht.
Für die Inanspruchnahme eines Kinderkrankenpflegedienstes ist eine Verordnung eines Kinderarztes oder einer Klinik für Häusliche Krankenpflege notwendig. Für die Finanzierung der häuslichen Krankenpflege des Kindes kommen zunächst die Krankenkassen in Betracht. Die Leistungen der Krankenkasse errechnen sich bei jedem Kind individuell. Der häusliche Kinderkrankenpflegedienst rechnet die Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab.
Wenn das Kind als pflegebedürftig eingestuft ist, zahlt die Pflegekasse Leistungen der Grundpflege entsprechend des Pflegegrads des Kindes. Näheres unter Pflegeantrag und Pflegebegutachtung. Zudem können jährlich bis zu 1.612 € für Ersatzpflege (auch Verhinderungspflege genannt) beantragt werden, unabhängig vom Pflegegrad.
Eine eventuelle Finanzierung über das Sozial- oder das Jugendamt ist in Einzelfällen und bei Bedürftigkeit möglich.
Das Team einer ambulanten Kinderkrankenpflege besteht meist aus erfahrenen Kinderkrankenschwestern und -pflegern, die oft Zusatzqualifikationen haben.
Adressen von ambulanten Kinderkrankenpflegediensten bietet der Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege unter www.bhkev.de/bhk/mitgliedsdienste.html. Auf der Website bietet der Verband auch Fachinformationen zur Kinderkrankenpflege.
Das Sorgentelefon OSKAR ist rund um die Uhr erreichbar unter 0800 88884711. Es berät und informiert zu allen Fragen, die mit lebensverkürzend erkrankten Kindern zu tun haben. Weitere Informationen unter www.oskar-sorgentelefon.de.
Beschäftigung in der finalen Lebensphase
Gesetzesquelle: § 37 SGB V