Viele Krankheiten können bei einer frühen Erkennung effektiver behandelt werden. Für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen übernehmen die Krankenkassen deshalb die Kosten. Die bekanntesten Früherkennungsmaßnahmen sind die U1 bis U9 bei Kindern sowie die Krebsvorsorge.
Der Früherkennung von Krankheiten dienen Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene und Kinderfrüherkennungsuntersuchungen.
Die Früherkennung im Sinne der Krankenversicherung ist durch 4 Kriterien bestimmt:
(§ 25 SGB V)
Die Krankenkasse übernimmt bei erwachsenen Versicherten alle anfallenden Kosten für sog. Gesundheitsuntersuchungen.
Bei Geringverdienenden oder nicht Krankenversicherten kommt unter Umständen das Sozialamt für die Kosten der Gesundheits- und Kinderuntersuchungen auf. Näheres unter Vorbeugende Gesundheitshilfe.
ab 20 Jahren: Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs (Pap-Abstrich) einmal jährlich oder ab 35 Jahren alternativ alle 3 Jahre eine Kombinationsuntersuchung (Pap-Abstrich und HPV-Test).
ab 30 Jahren: zusätzlich jährliche Früherkennung von Brustkrebs.
von 50 bis 69 Jahren: alle 2 Jahre Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs.
Krebsvorsorgeuntersuchung (einschließlich der diesbezüglichen Beratung) für Männer
ab 45 Jahren: jährliche Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren Genitales (Prostatakarzinom).
Krebsvorsorgeuntersuchung (einschließlich der diesbezüglichen Beratung) für Frauen und Männer
ab 35 Jahren: Früherkennung von Hautkrebs alle 2 Jahre.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zur Früherkennung von Krankheiten sog. Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien, Kinder-Richtlinien, Richtlinien zur Jugendgesundheitsuntersuchung und Krebsfrüherkennungs-Richtlinien erstellt. Diese Richtlinien können Sie unter www.g-ba.de > Richtlinien downloaden.
(§ 26 SGB V)
Die Krankenversicherung übernimmt bei Kindern die Kosten für folgende Untersuchungen (abgekürzt "U") zur Früherkennung von Krankheiten. Die Untersuchungsinhalte sind nicht vollständig sondern beispielhaft aufgeführt.
Für Schulkinder und Jugendliche gibt es 4 weitere Vorsorgeuntersuchungen:
Alle Krankenkassen übernehmen die Kosten für U 1 bis U 9 und J 1.
U 10, U 11 und J 2 sind nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt, einige Krankenkassen übernehmen die Kosten jedoch als freiwillige Leistung.
Zusätzlich übernehmen die Krankenkassen die Kosten für drei zahnärztliche Kinder-Früherkennungsuntersuchungen vom 3. bis zum 6. Lebensjahr sowie individualprophylaktische Leistungen (z.B. Beratung zur Mundhygiene, Einschätzung des Kariesrisikos usw.) vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. Weitere Informationen unter Zahnbehandlung.
Die sportmedizinische Gesundheitsuntersuchung soll verhindern, dass Menschen, die Sport treiben oder wieder mit Sport beginnen wollen, gesundheitliche Risiken (z.B. plötzlich auftretende Herzrhythmusstörungen) eingehen. So sollen Todesfälle bei scheinbar gesunden Sportlern vermieden werden. Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten dieser Untersuchung ganz oder teilweise.
Nähere Informationen sowie eine Liste von Ärzten, die von der DGSP (Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention) empfohlen werden, finden Sie unter www.dgsp.de > Für Patienten > Sportärztliche Untersuchung.
Vorsorgeleistungen und Vorsorgekuren
Frühförderung von Kindern mit Behinderungen
Gesetzesquellen: §§ 25, 26 SGB V