Gewaltschutz für Frauen

Das Wichtigste in Kürze

Gewalt gegen Frauen kann körperlich, psychisch, sexualisiert, wirtschaftlich oder digital ausgeübt werden. Dazu gehören etwa Schläge, Drohungen, Erniedrigungen, sexuelle Übergriffe, die Kontrolle über Geld oder Kontakte sowie die Verbreitung intimer Aufnahmen ohne Zustimmung. Häusliche Gewalt kann von aktuellen oder ehemaligen Partnern, Familienangehörigen und anderen nahestehenden Personen ausgehen. Die Verantwortung und Schuld für Gewalt liegt immer bei der Person, die sie ausübt und nie bei der betroffenen Person.

Akute Gefahr

Bei unmittelbarer Gefahr sollte die Polizei unter der Telefonnummer 110 verständigt werden. Die Polizei kann die gewaltausübende Person aus der Wohnung verweisen und weitere Schutzmaßnahmen einleiten. Informationen zur Wohnungsverweisung und Schutzmöglichkeiten bietet die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) unter www.polizei-beratung.de > Infos für Betroffene > Häusliche Gewalt.

Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz

Oft dauert Gewalt lange an, zum Beispiel bei Stalking oder wiederholter häuslicher Gewalt. Dann kann das Gewaltschutzgesetz helfen. Es ermöglicht eine gerichtliche Schutzanordnung, die dem Täter z.B. Folgendes verbieten kann:

  • Betretungsverbot: Der Täter darf die Wohnung und/oder den Arbeitsplatz der betroffenen Person nicht mehr betreten.
  • Näherungsverbot: Der Täter darf sich Wohnung oder dem Arbeitsplatz oder der betroffenen Person nicht mehr nähern. Den Umkreis legt das Gericht fest.
  • Aufenthaltsverbot: Der Täter darf sich nicht mehr an Orten aufhalten, an denen sich die betroffene Person regelmäßig aufhält.
  • Kontaktverbot: Der Täter darf die betroffene Person nicht mehr kontaktieren, also z.B. nicht ansprechen, anrufen oder per Post, E-Mail oder über soziale Medien anschreiben. Auch eine Kontaktaufnahme über Dritte kann verboten werden.

Die Schutzanordnung können Betroffene beim Familiengericht beantragen. Dieses Gericht ist auch dann zuständig, wenn der Täter nicht zur Familie gehört.

Verstößt der Täter gegen ein solches Verbot, macht er sich sofort strafbar. Die betroffene Person kann bei einem Verstoß direkt die Polizei und danach das Gericht informieren. Beim Verstoß gegen ein Näherungsverbot ist in der Regel ein Notruf über 110 zu empfehlen. Es ist sinnvoll, immer einen Ausdruck der Gerichtsentscheidung mitzunehmen, um diesen der Polizei im Notfall sofort zeigen zu können.

Praxistipp zum Gewaltschutz

Nähere Informationen über den Schutz durch das Gewaltschutzgesetz finden Sie unter www.hilfe-info.de > Menü > Hilfe nach dem Gewaltschutzgesetz. Die Seiten betreibt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Dort können Sie auch die Broschüre „Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt“ herunterladen.

Hilfen und Anlaufstellen

Viele Hilfs- und Unterstützungsangebote sind nur wenig bekannt. Es kann hilfreich sein, sich darüber zu informieren, welche Anlaufstellen es in der eigenen Region gibt. Besonders nach einer sexualisierten Gewalterfahrung müssen manche medizinischen Maßnahmen, z.B. Notfallverhütung, Infektionsprophylaxe oder Spurensicherung, meist unmittelbar und innerhalb bestimmter Zeiträume erfolgen.

Anlaufstelle Angebot Kontakt
Polizei Hilfe bei akuter Gefahr, Einleitung von Schutzmaßnahmen Notruf 110
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ Anonyme und kostenlose Erstberatung für betroffene Frauen, Angehörige und Fachkräfte; rund um die Uhr und in 18 Sprachen erreichbar Hilfetelefon: 116 016
www.hilfetelefon.de
bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Suche nach Frauenberatungsstellen und Frauennotrufen www.frauen-gegen-gewalt.de > Hilfe & Beratung
Frauenhauskoordinierung Suche nach Frauenhäusern und Fachberatungsstellen https://alt.frauenhauskoordinierung.de > Hilfe bei Gewalt
Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser Suche nach Frauenhäusern und Schutzwohnungen www.frauenhaus-suche.de
Weisser Ring – Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern
und zur Verhütung von Straftaten e. V.
Unterstützung für Opfer von Straftaten, telefonische Beratung, Onlineberatung https://weisser-ring.de
WhisperToMe Anonyme digitale Erstorientierung bei sexueller, häuslicher und digitaler sexualisierter Gewalt https://whispertome.de
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch Beratung und Vermittlung von Hilfsangeboten für Menschen, die sexualisierte Gewalt in ihrer Kindheit und Jugend erleben oder erlebt haben oder sich Sorgen um ein Kind machen www.hilfe-portal-missbrauch.de
Suse hilft Informationen und Suche nach Beratungsstellen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen www.suse-hilft.de
HateAid Beratung bei digitaler Gewalt und Hass im Internet https://hateaid.org > Wir unterstützen > Wir beraten dich
TelefonSeelsorge Anonyme Unterstützung in seelischen Krisen und schwierigen Lebenssituationen, kostenlos und rund um die Uhr

Telefon: 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123

www.telefonseelsorge.de

Die Adressen von Frauenhäusern werden aus Sicherheitsgründen oft nicht veröffentlicht. Die Kontaktaufnahme erfolgt meist telefonisch, über Beratungsstellen oder bundesweite Suchportale. Die auf Karten angezeigten Orte entsprechen daher nicht immer dem tatsächlichen Standort.

Medizinische Hilfe nach sexualisierter Gewalt

Nach einem sexuellen Übergriff können Betroffene eine gynäkologische Ambulanz, eine Notaufnahme oder eine rechtsmedizinische Untersuchungsstelle aufsuchen. Bei akuten Verletzungen oder Lebensgefahr sollte der Rettungsdienst unter 112 gerufen werden.

Je nach Situation kann die medizinische Versorgung umfassen:

  • Behandlung und Dokumentation von Verletzungen
  • Vertrauliche Sicherung möglicher Spuren
  • Beratung zu einer möglichen Schwangerschaft und zur Notfallverhütung
  • Beratung und Untersuchungen zu sexuell übertragbaren Infektionen
  • Vorbeugende medizinische Maßnahmen
  • Psychosoziale Beratung und Vermittlung weiterführender Hilfen

Einige medizinische Maßnahmen sind nur innerhalb bestimmter Zeiträume sinnvoll. Deshalb sollte möglichst frühzeitig medizinischer Rat eingeholt werden. Eine Untersuchung ist auch möglich, wenn die betroffene Frau noch nicht weiß, ob sie eine Strafanzeige erstatten möchte.

Alle Untersuchungsschritte müssen verständlich erklärt werden und dürfen nur mit Einwilligung der betroffenen Frau erfolgen. Sie kann einzelne Maßnahmen ablehnen, Pausen verlangen oder ihre Einwilligung jederzeit zurücknehmen. Soweit es organisatorisch möglich ist, kann auch eine Vertrauensperson bei der Untersuchung anwesend sein.

Vertrauliche Spurensicherung

Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf vertrauliche Spurensicherung. Dazu gehören die Dokumentation, notwendige Laboruntersuchungen und die Aufbewahrung der Befunde. Bei einer späteren Anzeige können die aufbewahrten Befunde möglicherweise im Strafverfahren verwendet werden.

Praxistipp

Welche Kliniken oder Untersuchungsstellen die vertrauliche Spurensicherung anbieten und wie lange die Befunde aufbewahrt werden, ist regional unterschiedlich. Informationen geben Frauenberatungsstellen, rechtsmedizinische Institute, Kliniken oder das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, siehe Tabelle.

Hilfe für Kinder und Angehörige

Kinder gelten auch dann als betroffen, wenn sie Gewalt gegen einen Elternteil miterleben. Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, Interventionsstellen, Jugendämter und Erziehungsberatungsstellen können Unterstützung vermitteln. Kinder und Jugendliche können sich an das Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“ unter 116 111 wenden. Die Beratung ist anonym und kostenlos. Sie können sich auch vom Jugendamt beraten lassen, ohne dass ihre Eltern darüber informiert werden, Näheres unter Beratung Jugendamt.

Soziale Entschädigung

Menschen, die durch eine vorsätzliche Gewalttat gesundheitlich geschädigt wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten. Dazu gehören z.B. Hilfen in einer Traumaambulanz, Fallmanagement, Krankenbehandlung, Leistungen zur Teilhabe oder Entschädigungszahlungen. Zuständig sind die Träger der Sozialen Entschädigung des jeweiligen Bundeslands.

Leitlinie

Die medizinische Leitlinie „Empfehlungen zur Betreuung und Versorgung von weiblichen Betroffenen sexualisierter Gewalt“ beschreibt die medizinische, psychosoziale und spurensichernde Versorgung nach sexualisierter Gewalt. Sie gilt für Frauen und Personen mit weiblichen Geschlechtsmerkmalen.

Sie kann bei der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) unter https://register.awmf.org > Suchbegriff: „Betreuung und Versorgung von weiblichen Betroffenen sexualisierter Gewalt" kostenlos heruntergeladen werden.

Notfall- und Beratungsnummern

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Beratung Jugendamt

Letzte Bearbeitung: 08.10.2026

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