Private Pflegeversicherung und Zusatzversicherung

Das Wichtigste in Kürze

Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Ihre Leistungen entsprechen grundsätzlich denen der sozialen Pflegeversicherung. Beide sichern jedoch nur einen Teil der tatsächlich entstehenden Pflegekosten ab. Für Versicherte kann eine private Pflegezusatzversicherung die verbleibende finanzielle Belastung verringern.

Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung

Die Beiträge richten sich nicht nach dem Einkommen. Im Unterschied dazu werden die Beiträge in der sozialen Pflegeversicherung nach den beitragspflichtigen Einnahmen berechnet.

Für die Höhe der Beiträge in der privaten Pflegepflichtversicherung sind insbesondere das Alter und der Gesundheitszustand beim Eintritt in die private Pflegepflichtversicherung maßgeblich. Für die Beitragsberechnung und die Aufnahme in die private Pflegepflichtversicherung gelten gesetzliche Vorgaben. Unter anderem dürfen die Beiträge nicht nach dem Geschlecht gestaffelt und Vorerkrankungen nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Je früher der Eintritt in die private Pflegepflichtversicherung erfolgt, desto niedriger ist in der Regel der Beitrag. Nach mindestens 5 Jahren privater Pflegeversicherung ist er auf den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung begrenzt. Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert sein.

Privatversicherte Beschäftigte erhalten von ihrem Arbeitgeber grundsätzlich einen Zuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung. Der Zuschuss beträgt höchstens die Hälfte des Beitrags und ist auf den Betrag begrenzt, den der Arbeitgeber bei einer Versicherung in der sozialen Pflegeversicherung zahlen müsste.

Welche Pflegeleistungen erhalten Versicherte?

Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Gesetzlich Krankenversicherte sind dagegen automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Die private Pflegepflichtversicherung muss grundsätzlich Leistungen vorsehen, die denen der sozialen Pflegeversicherung entsprechen.

Durch eine Pflegebegutachtung wird der Pflegegrad (1 bis 5) der pflegebedürftigen Person bestimmt. Die monatlichen Pflegeleistungen sind abhängig von der Höhe des Pflegegrads.

Private Pflegezusatzversicherung

Viele Menschen wissen nicht, dass die Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflegekosten abdeckt, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind. Wer sich finanziell absichern möchte, kann eine private Pflegezusatzversicherung abschließen.

Es gibt mehrere Formen von privaten Pflegezusatzversicherungen:

  • Pflegetagegeldversicherung
    Bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit, zahlt die Versicherung einen vertraglich vereinbarten Betrag pro Tag. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich meistens nach dem Pflegegrad, wobei das volle Pflegetagegeld oft erst ab Pflegegrad 4 ausgezahlt wird. Ist der Pflegegrad niedriger, gibt es in der Regel nur eine anteilige Auszahlung. Pflegebedürftige können über das Pflegetagegeld frei verfügen. Die Beitragshöhe kann aufgrund der Kostenentwicklung im Laufe der Zeit steigen. Wenn der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung aufgrund der Gesundheitsfragen nicht möglich ist, kann der sog. Pflege-Bahr (siehe unten) eine Alternative sein.
  • Pflegekostenversicherung
    Die nachgewiesenen nicht von der Pflegeversicherung gedeckten Pflegerestkosten, z.B. einer professionellen Pflegekraft zu Hause oder im Heim, werden von der Versicherung im vereinbarten Umfang erstattet. Wenn nur Angehörige pflegen, zahlt die Versicherung ohne Vorlage von Rechnungen einen monatlichen Betrag. Auch hier können sich die Versicherungsbeiträge mit der Zeit erhöhen.
  • Pflegerentenversicherung
    Wenn Versicherte pflegebedürftig werden, zahlt die Versicherung eine monatliche Rente. Die Höhe der Rente wird vertraglich festgelegt und richtet sich nach dem Pflegegrad. Pflegebedürftige können, wie auch bei der Pflegetagegeldversicherung, frei über die Rente verfügen. Durch Überschüsse kann sich die Rente ggf. erhöhen. Die Beiträge sind stabil, allerdings deutlich teurer als bei den anderen Versicherungsformen.

Der Beitrag einer Pflegezusatzversicherung ist abhängig vom Alter bei Vertragsbeginn, dem Gesundheitszustand sowie dem gewünschten Leistungsumfang. Bestehen bereits Erkrankungen, kann der Abschluss schwierig werden. Die Versicherung kann Risikozuschläge erheben, Leistungen für bestimmte Situationen ausschließen oder den Vertragsabschluss ganz ablehnen.

Werden Gesundheitsfragen gestellt, müssen diese korrekt und vollständig beantwortet werden. Falsche Antworten können sonst noch Jahre später zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Da die Bedingungen von Pflegezusatzversicherungen variieren, ist es wichtig, vor Abschluss des Vertrags die Details genau zu prüfen.

Pflege-Bahr

Wer zusätzlich zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung eine private Pflegezusatzversicherung abschließt, kann einen staatlichen Zuschuss von monatlich 5 € beantragen, umgangssprachlich auch „Pflege-Bahr" genannt. Für diese Förderung muss die Pflegezusatzversicherung bestimmten Vorgaben (z.B. festgelegte Mindestleistungen, keine vertraglich vereinbarten Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge) genügen.

Folgende Voraussetzungen müssen in jedem Fall erfüllt sein:

  • Vor Vertragsabschluss wurden noch keine Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch genommen.
  • Der Mindestbeitrag in der Pflege-Zusatzversicherung beträgt 10 € monatlich.
  • Versicherte müssen bei Vertragsabschluss 18 Jahre alt sein.
  • Der Zuschuss wird auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bei der privaten Pflegezusatzversicherung einzureichen.

Das Versicherungsunternehmen darf den Abschluss des Vertrages nicht von einer Gesundheitsprüfung abhängig machen. Daher ist der Pflege-Bahr eine Alternative für junge Menschen mit einer schweren Erkrankung oder für Menschen, die wegen ihres hohen Alters oder einer Erkrankung keinen anderen Vertrag mehr bekommen.

Die geförderte Pflegezusatzversicherung ist eine Tagegeldversicherung, d.h. im Fall der Pflegebedürftigkeit wird ein festgelegter Betrag ausgezahlt, über den Pflegebedürftige frei verfügen können. Die Höhe des Tagegelds richtet sich nach dem Pflegegrad und dem vereinbarten Tarif.

Weitere Informationen zum Pflege-Bahr bietet der Bund der Versicherten e.V. in einem Informationsblatt unter www.bundderversicherten.de > Hilfe und Informationen > Pflegefallrisiko.

Praxistipp

Unterbrechung der Zahlungen, z.B. wegen Arbeitslosigkeit oder wegen eines finanziellen Engpasses, führen in der Regel dazu, dass das bis dahin eingezahlte Geld und der Versicherungsschutz verloren gehen. Geförderte Versicherungen können jedoch bis zu 3 Jahre beitragsfrei ruhen, wenn Versicherte Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialhilfe erhalten.

Wer hilft weiter?

  • Fragen zur privaten Pflegeversicherung beantwortet die telefonische Pflegeberatung des Verbands der Privaten Krankenversicherung (Compass Private Pflegeberatung), Telefon 0800 1018800 (kostenfrei), Mo–Fr 8–19 Uhr und Sa 10–16 Uhr.
  • Nähere Informationen zum Nutzen privater Pflegezusatzversicherungen bietet die Verbraucherzentrale im Artikel „Pflegezusatzversicherung – eine sinnvolle Absicherung fürs Alter?" unter www.verbraucherzentrale.de > Gesundheit und Pflege > Suchbegriff: „Pflegezusatzversicherung“.

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Letzte Bearbeitung: 15.10.2026

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