Die Terminservicestellen (TSS) werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) betrieben. Auf Grundlage des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sind die KVen verpflichtet, diese Servicestellen einzurichten. Die TSS unterstützen gesetzlich Versicherte bei der Suche nach zeitnahen Terminen bei Fachärzten und Psychotherapeuten. Die Terminvermittlung erfolgt über die bundesweit einheitliche Telefonnummer 116117 oder online über die dafür eingerichtete Website.
Die Terminservicestellen haben folgende Aufgaben:
Zur Vermittlung von Facharzt-Terminen muss eine Überweisung vorliegen (Ausnahme: Akutfälle, Frauen- und Augenarzttermine).
Kann innerhalb von 4 Wochen kein Termin vermittelt werden, soll auf ambulante Behandlungstermine in Krankenhäusern zurückgegriffen werden. Dies gilt nicht für verschiebbare Routineuntersuchungen oder Bagatellerkrankungen wie z.B. Erkältungen.
Die Terminservicestellen sind täglich rund um die Uhr (24/7) erreichbar
Kern des TSVG ist der Ausbau der Terminservicestellen. Zudem wurden für gesetzlich Versicherte zusätzliche Leistungen geschaffen sowie die Digitalisierung in der Versorgung weiter entwickelt. Die wichtigsten Anpassungen im Überblick:
Das Bundesministerium für Gesundheit informiert zum Thema TSVG unter www.bundesgesundheitsministerium.de/terminservice-und-versorgungsgesetz.html.
Fragen beantwortet das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit unter 030 3406066-01, Mo–Mi 8–16 Uhr, Do 8–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr.
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Rechtsgrundlagen: § 75 SGB V