CED > Beruf

1. Das Wichtigste in Kürze

Menschen mit CED müssen zwar ihre Erkrankung dem Arbeitgeber nicht mitteilen, aber ggf. deren Auswirkungen auf die Arbeit am konkreten Arbeitsplatz. Starke Einschränkungen durch CED können als Schwerbehinderung anerkannt werden und unter einem GdB von 50 ist ggf. eine Gleichstellung mit Menschen mit Schwerbehinderung möglich. Das ermöglicht besonderen Kündigungsschutz und Unterstützung bei Arbeitsplatzanpassungen. Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsplätze gesundheitsgerecht zu gestalten, z.B. mit Toilettennähe und / oder Ruheräumen. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur unter engen Voraussetzungen erlaubt, insbesondere in der Regel erst nach einem erfolglosen Versuch von betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM). Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit können zum Teil Reha-Maßnahmen oder eine Umschulung die berufliche Teilhabe sichern. Aber manchmal führt CED zu einem Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

2. CED und Arbeitsrecht

Verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen unterstützen Menschen mit CED im Berufsleben.

2.1. Muss der Arbeitgeber über CED informiert werden?

Menschen mit CED müssen ihren Arbeitgeber nicht über ihre Diagnose informieren, aber ggf. über die Auswirkungen von CED, wenn sie am konkreten Arbeitsplatz relevant sind.

Beispiele:

  • Frau Müller braucht wegen CED ungewöhnlich häufige Toilettenpausen. Bei ihrer Bürotätigkeit mit ohnehin flexiblen Arbeitszeiten ist das irrelevant, weil sie die Zahl und Dauer der Pausen ohnehin frei einteilen kann. Sie muss ihrem Arbeitgeber also nichts davon erzählen.
  • Herr Ylmaz bewirbt sich als Dozent. Zu seinem Aufgabengebiet gehört es, dass er 90 Minuten ohne Pause sprechen soll, was er jedoch wegen CED nicht immer kann. Es kann jederzeit vorkommen, dass er zwischendurch spontan eine Toilette aufsuchen muss. Er darf dem Arbeitgeber zwar sein CED verschweigen, aber über die ggf. spontan nötigen Pausen muss er ihn informieren.

Wenn die Erkrankung die Arbeitsfähigkeit einschränkt oder besondere Anpassungen am Arbeitsplatz notwendig sind, z.B. ein Arbeitsplatz in Toilettennähe oder flexible Arbeitszeiten, kann eine Offenlegung der Diagnose sinnvoll sein, um Unterstützung zu bekommen. Ein offener Umgang kann auch helfen, Missverständnisse bei häufigen Fehlzeiten oder Arztbesuchen zu vermeiden und Stress zu reduzieren. Viele Betroffene berichten von positiven Reaktionen im Kollegenkreis, wenn sie über ihre Erkrankung sprechen. Dennoch sollten Betroffene mögliche Nachteile, z.B. Vorurteile oder Benachteiligungen bei Beförderungen, sorgfältig abwägen. Ob und wie offen Menschen mit CED über ihre Diagnose sprechen, sollten sie auch von der Unternehmenskultur und dem Vertrauensverhältnis zu Vorgesetzten und Kollegen abhängig machen.

2.2. Welche Vorteile bietet eine anerkannte Schwerbehinderung?

Die Auswirkungen von CED werden in manchen Fällen als Schwerbehinderung anerkannt, Näheres unter CED > Schwerbehinderung. Diese Anerkennung hat verschiedene Vorteile im Arbeitsleben.

Beispiele:

Näheres unter Behinderung > Berufsleben.

2.3. Gleichstellung mit Menschen mit Schwerbehinderungen?

Wenn CED zu erheblichen Einschränkungen führt und Betroffene einen Grad der Behinderung ab 30 (aber unter 50) haben, ist eine Gleichstellung mit Menschen mit Schwerbehinderung möglich. Diese bietet besonderen Kündigungsschutz und erleichtert die Durchsetzung von Arbeitsplatzanpassungen. Zudem können Betroffene Unterstützung durch das Inklusionsamt oder Integrationsamt erhalten. Zusatzurlaub oder eine frühere Altersrente sind damit aber nicht möglich. Näheres unter Behinderung > Berufsleben.

2.4. Haben Betroffene ein Recht auf Teilzeitarbeit?

Eine Reduzierung der Arbeitszeit kann Menschen mit CED helfen, ihre körperliche und psychische Belastung zu verringern und so besser mit den Herausforderungen der Erkrankung umzugehen. Sie ermöglicht mehr Flexibilität für Arzttermine, Erholungsphasen und Selbstfürsorge, was sich positiv auf die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit auswirken kann. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein rechtlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit.

Wer nur noch weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten kann, hat unter Umständen Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, Näheres unter Erwerbsminderungsrente.

2.5. Kann bei CED eine krankheitsbedingte Kündigung drohen?

Eine Kündigung wegen Krankheit ist bei CED nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Die Diagnose allein reicht nicht aus. Erst, wenn z.B. lange und / oder häufige Krankschreibungen und / oder starke Leistungseinschränkungen den Betrieb erheblich und unzumutbar beeinträchtigen und keine anderen Lösungen wie Arbeitsplatzanpassungen möglich sind, kann eine krankheitsbedingte Kündigung rechtlich zulässig sein. Vorher muss der Arbeitgeber prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung mit Unterstützung oder Veränderungen am Arbeitsplatz möglich ist. Dafür gibt es das sog. betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Wird dieses nicht angeboten, ist eine Kündigung oft nicht rechtmäßig. Näheres unter Krankheitsbedingte Kündigung.

3. CED und Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung)

Da CED oft in Schüben verläuft, kann es zu wiederholten und teils längeren Ausfallzeiten kommen, besonders bei akuten Beschwerden wie starken Bauchschmerzen, Durchfällen oder Fatigue. Ein akuter Schub erfordert meist Ruhe und medizinische Betreuung. Näheres zu Arbeitsunfähigkeit, Mitteilungspflichten und Krankschreibung unter Arbeitsunfähigkeit.

Wenn die Beschwerden die Ausübung des Berufs dauerhaft gefährden, können eine Umschulung oder Reha-Maßnahmen in Frage kommen.

Berufliche Rehabilitation kann Menschen CED dabei unterstützen, ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Ziele der beruflichen Reha sind z.B. die Wiederherstellung der körperlichen und psychischen Belastbarkeit oder die Entwicklung neuer beruflicher Perspektiven.

Medizinische Rehabilitation kann Betroffenen eine Auszeit vom Alltag bieten, in der sie sich ganz auf ihre Gesundheit konzentrieren können und so z.B. die Folgen von Schüben oder Operationen lindern können. Ziele sind z.B. die Verbesserung der Lebensqualität und ein besserer Umgang mit der Erkrankung.

Nach längeren Ausfallzeiten durch die Erkrankung oder Reha-Maßnahmen kann eine stufenweise Wiedereingliederung Menschen mit CED dabei helfen, schrittweise an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Die Arbeitszeit und die Belastung am Arbeitsplatz sollen schrittweise angehoben werden, angepasst an die gesundheitliche Situation. Das soll Stress und Überforderung bei der Rückkehr in den Arbeitsalltag vermeiden.

4. CED und Erwerbsminderung

Bestehen schwere Symptome, wie z.B. starker Durchfall, Bauchschmerzen, Erschöpfung und Gewichtsverlust dauerhaft, kann es zu einer Erwerbsminderung kommen. Wenn die Erwerbsfähigkeit weder durch medizinische noch durch berufliche Reha-Maßnahmen wiederhergestellt werden kann, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente dabei helfen, den Lebensunterhalt zu sichern.

Zunächst kann aber oft erst noch Krankengeld und danach Arbeitslosengeld bezogen werden. So lange die Rentenversicherung die Erwerbsminderung noch nicht festgestellt hat, können Betroffene ggf. Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (sog. Nahtlosigkeitsregelung) erhalten, wenn sie dauerhaft arbeitsunfähig sind.

5. Praxistipps

6. Verwandte Links

Chronisch-entzündliche Darmerkrankung CED

CED > Verlauf - Behandlung - Empfehlungen

CED > Finanzielle Hilfen

CED > Schwerbehinderung

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Leistungen der Krankenkasse

Leistungen der Rentenversicherung

Behinderung

Nachteilsausgleiche bei Behinderung

Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Letzte Bearbeitung: 06.08.2025

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