Nachfolgend eine Linkliste mit allgemeinen finanziellen und weiteren Hilfen, die für Patienten mit Chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (CED) infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführung im Zusammenhang mit CED |
Entgeltfortzahlung |
Ein Arbeitnehmer kann bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn er wegen einer CED nicht arbeiten kann. |
Krankengeld |
Besteht wegen starker Symptome länger als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Kinderpflege-Krankengeld |
Leidet ein Kind an einer CED und benötigt Betreuung und Pflege eines berufstätigen Elternteils, besteht pro Jahr pro Elternteil ein Anspruch auf 10 Tage Kinderpflege-Krankengeld. |
Zuzahlungen Krankenversicherung |
Zu Medikamenten, Hilfsmitteln und Klinikaufenhalten müssen häufig Zuzahlungen geleistet werden. Wer im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreicht, kann sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. |
Die Auswirkungen einer CED können eine Reha erforderlich machen. Es können ambulante oder stationäre Maßnahmen erfolgen. Ist die chronische Erkrankung mit Einschränkungen im Arbeitsleben verbunden, kann eine Berufliche Reha helfen, den Arbeitsplatz zu erhalten oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern. |
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Übergangsgeld |
In einkommenslosen Zeiten während Medizinischer oder Beruflicher Reha kann Übergangsgeld bezogen werden. |
Ist die Arbeitsfähigkeit aufgrund einer CED dauerhaft eingeschränkt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe bezogen werden. |
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Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit |
Endet der Anspruch auf Krankengeld und der Arbeitnehmer ist wegen einer CED weiterhin arbeitsunfähig, kann Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit beantragt werden. Diese Form des Arbeitslosengeldes wird so lange gezahlt, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde. |
Schränkt eine CED die Erwerbsfähigkeit ein und kann nicht genug Geld zur Sicherung des Lebensunterhalts verdient werden, kann unter gewissen Voraussetzungen Grundsicherung bezogen werden. |
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Ist wegen der Erkrankung eine kostenaufwendige Ernährungsform notwendig, können Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung für Arbeitssuchende eine Zulage erhalten. |
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Bei schweren Krankheitsverläufen kann es zur Pflegebedürftigkeit kommen. Dabei können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. |
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Bei schweren Formen von CED mit ausgeprägter Symptomatik kann unter gewissen Voraussetzungen ein Grad der Behinderung (GdB) anerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden. |
Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu CED in Zusammenhang mit Familie, Reisen und Ernährung, finden Sie unter Chronisch-entzündliche Darmerkrankung CED.