Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen und weiteren Hilfen, die für Patienten mit Chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (CED) infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführung im Zusammenhang mit CED |
Entgeltfortzahlung |
Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen einer CED nicht arbeiten können. |
Krankengeld |
Wenn Sie wegen starker Symptome länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeitsregelung |
Endet Ihr Anspruch auf Krankengeld und Sie sind wegen Ihrer CED weiterhin arbeitsunfähig, können sie Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beantragen. Diese Form des Arbeitslosengelds bekommen Sie, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde. |
Leistung bei Arbeitslosigkeit. |
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Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reicht, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit. |
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Kinderpflege-Krankengeld |
Leidet ein Kind an einer CED und benötigt Betreuung und Pflege von Ihnen als berufstätigem Elternteils, haben Sie pro Jahr pro Elternteil einen Anspruch auf 30 Tage Kinderpflege-Krankengeld. |
Als Erwachsener müssen Sie zu Medikamenten, Hilfsmitteln und Klinikaufenthalten häufig Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. Da CED chronische Krankheiten sind, haben Sie in vielen Fällen eine verringerte Belastungsgrenze. |
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Die Auswirkungen Ihrer CED können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen. Ist Ihre Form der CED mit Einschränkungen im Arbeitsleben verbunden, kann Ihnen eine berufliche Reha helfen, den Arbeitsplatz zu erhalten oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern. |
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Übergangsgeld |
Übergangsgeld kann Ihre einkommenslosen Zeiten während medizinischer oder beruflicher Reha überbrücken. |
Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zu Miete beantragen. |
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Ist Ihre Arbeitsfähigkeit aufgrund der CED dauerhaft eingeschränkt, können sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen. |
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung |
Unterstützende Leistung bei dauerhaft eingeschränkter Arbeitsfähigkeit, wenn Ihre Einkünfte nicht zum notwendigen Lebensunterhalt reichen. |
Sie erhalten Sozialhilfe, wenn Sie nur noch unter 3 Stunden erwerbstätig sein können und Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. |
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Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung - Krankenkostzulage |
Wenn Ihre Erkrankungsform eine kostenaufwendige Ernährung erfordert, können Sie eine Zulage erhalten, wenn Sie Sozialhilfe (z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) oder Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) erhalten. |
Bei schweren Formen von CED mit ausgeprägter Symptomatik kann Ihnen unter gewissen Voraussetzungen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. |
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Bei schweren Krankheitsverläufen kann es zu Pflegebedürftigkeit kommen. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. |
Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu CED in Zusammenhang mit Familie, Reisen und Ernährung, finden Sie unter Chronisch-entzündliche Darmerkrankung CED.